Startseite Vorsicht Verbraucherschutzinformationen Versicherungsberater = Rentenberater?
Verbraucherschutzinformationen

Versicherungsberater = Rentenberater?

Teilen

Dazu sagt das Bundesminsiterium der Justiz nein. Wegen möglicher Interessenkollision ist das nicht zulässig, interpretiert man ein Schreiben des BJM richtig. Das finden wir auch in Ordnung so.

Mehr lesen Sie in www.cash-online.de

1 Komment

  • Hallo,

    ich bin registriert als Rentenberater für Rechtsberatung und bin gleichzeitig eingetragener Versicherungsberater nach § 34 e GewO. Beides sind Beratungsberufe und dürfen gleichzeitig ausgeübt werden.

    Der Bundesverband der Rentenberater e.V. setzt sich dafür ein, das Versicherungsmakler nicht gleichzeitig Rentenberater sein können.

    Das Bundesjustizminsterium hat ein Schreiben an alle Registrierungsbehörden gesandt, damit alle entsprechende Fälle geprüft werden.

    Ihr Beitrag ist leider total falsch kommentiert. Fragen Sie mal bei Rechtsanwalt Fiola nach.

    Ich bitte um Richtistellung Ihres Beitrages

    Mit freundlichen Grüßen

    Siegfried Sommer
    Rentenberater

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
InterviewsVerbraucherschutzinformationen

Interview mit Rechtsanwalt Thomas Sontowski: Verbraucherrechte in Bezug auf die Schufa

Interviewer: Herr Sontowski, danke, dass Sie sich Zeit für uns nehmen. Könnten...

Verbraucherschutzinformationen

Warnung vor Betrugsmaschen im Namen der Justiz

Betrüger nutzen zunehmend die Namen und Symbole der Justiz, um ahnungslose Menschen...

Verbraucherschutzinformationen

Achtung vor Betrug

Mit der kalten Jahreszeit suchen viele Verbraucher online nach günstigen Angeboten für...