Die BaFin hat gemeinsam mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und den Industrie- und Handelskammern (IHKs) eine Liste von häufigen Fragen und Antworten zur Weiterbildungspflicht von Versicherungsvermittlern/-beratern und vertrieblich tätigen Angestellten erstellt, die aktualisiert worden sind und sich auf dem Stand 26. Februar 2021 befinden.
Hintergrund der Aktualisierung waren verschiedene Fragen der Branche zur Weiterbildungspflicht für Versicherungsvermittler und vertrieblich tätige Angestellte, die in den FAQs mit Stand 15. Oktober 2020 noch nicht oder nicht ausführlich genug thematisiert worden sind. Anpassungen hat es insbesondere zu folgenden Punkten gegeben:
- Auslegung des Begriffs der Schadenregulierung nach Artikel 2 Absatz 1 Nr. 1 Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive – IDD) (Frage Nr. 1)
- Ausführungen dazu, ob Auszubildende im Bereich Versicherungsvermittlung der Weiterbildungspflicht unterliegen (Frage Nr. 1).
- Ausführungen dazu, ob Vertriebsvorstände eines Versicherungsunternehmens unter den Voraussetzungen des § 48 Absatz 2 Satz 4 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) der Weiterbildungspflicht unterliegen (Frage Nr. 1).
- Ausführungen dazu, ob Schulungen zu versicherungsspezifischer Beratungs- und Angebotssoftware sowie zur elektronischen Antragsaufnahme angerechnet werden können (Frage 5.5.).
- Ausführungen dazu, ob die Tätigkeit als Dozent, Vortragender oder Trainer anrechenbar ist (Frage 5.6.).
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