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Versicherungsvertrieb – Studie spricht von der Zufriedenheit der Versicherungsvermittler

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Arm, aber zufrieden? Im Rahmen der Jahreshauptversammlung der deutschen Versicherungskaufleute e.V. wurde eine Studie zur Situation der Versicherungsvermittler bekannt. Nach eigenen Angaben sind dort 12.500 Direkmitglieder versammelt. Die neue BVK Studie zeigt, „dass es zwar eine leichte positive Entwicklung in der Einnahmesituation gibt, die Vermittler in der absoluten Breite aber keineswegs zu Höchstverdienern gehören. Denn jeder zweite Vermittler würde als Vollzeitbeschäftigter im Innendienst eines Versicherungsunternehmens mehr verdienen, und das ohne ein unternehmerisches Risiko tragen zu müssen“. Also Tippen und Kaffeekochen für den Chef in der Zentrale ist besser als sich die Füße wund zu laufen….

So schlimm ist es aber gar nicht, weil die Autoren der Studie mit schlechteren Ergebnissen gerechnet hätten. Die Provisionen von Krankenversicherungen und Lebensversicherungen seien gesetzgeberisch gedeckelt worden.

Die Studie kommt zu dem Schluss, dass die Versicherungsvermittler einfach zu doof sind, mehr zu verdienen. Es fehle ihnen an betriebswirtschaftlichem Know How, um mehr zu verdienen.

Hierzu die Meinung der Redaktion: Es fehlt wohl auch an vernünftigen Produkten und einem Grundvertrauen der Bevölkerung in die regulierte Finanzindustrie.

 

1 Komment

  • BVK – Bundesverband Deutscher VersicherungsKaufleute

    oder

    Blenden, Verraten, Kassieren!?

    Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. ist „Berufsvertretung und Interessenverband der selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland“.

    „Der Verband fördert die Interessen seiner Mitglieder und nimmt ihre beruflichen, wirtschaftlichen, rechtlichen und sozialen Belange wahr. Grundlage der Mitgliedschaft im BVK ist auch die Anerkennung der ethischen Leitlinien und des Berufsbilds des Verbandes.“ So unter anderem zu lesen auf der eigenen Homepage des BVK.

    An der aktuellen Diskussion zur Umsetzung der IDD wird deutlich, was mir schon vor geraumer Zeit bewusst geworden war. Der BVK ist in Wahrheit ein „verlängerter Arm der Versicherer mit Ausschließlichkeitsvertrieb“! In logischer Konsequenz verweigert Herr Michael Heinz, seines Zeichens BVK-Präsident, denn auch seine Zustimmung zum Vorschlag der wichtigsten Vermittlerverbände, „gemeinsame Positionen zu formulieren und gebündelt an Politiker weiterzugeben“. (Ausschnitt aus procontra-online: http://www.procontra-online.de/artikel/date/2017/05/zankapfel-idd-wer-vertritt-die-makler-wuerdig/)

    Herr Heinz möchte es ja nicht mit seiner besten Klientel verscherzen. Schließlich sind rund 40.000 der ca. 52.500 Mitglieder nur „Organ-Mitglieder“, also über die Vertretervereinigungen zahlreicher Versicherer Mitglied des BVK. Von Versicherern also, die ihre Produkte über einen Ausschließlichkeitsvertrieb unter die Leute bringen.

    Und was tut der BVK nun für diese Ausschließlichkeitsvermittler; abgesehen davon, dass man zur IDD nicht mit den anderen Vermittlerverbänden zusammenarbeiten will?

    Meine Erfahrungen sind: NICHTS! Der BVK tut für die Ausschließlichkeitsvermittler und deren Kunden NICHTS. Also auch nicht für den Verbraucherschutz. Von Mitglieder-Rabatt-Vereinbarungen, teuren Fortbildungsmaßnahmen und gewissen „gefahrlosen Beiträgen und Statements“ abgesehen vielleicht.

    Schon vor Jahren hatte ich den BVK dazu aufgefordert, sich z. Bsp. der Frage anzunehmen, wie es sein kann, dass ein und derselbe Versicherer für die Kunden der AO-Vermittler ganz andere Deckungskonzepte und Konditionen anbietet, als für den Kunden eines Maklers.

    Wie kann es sein, dass z. Bsp. die WWK ihre Produkte zu erheblich verbesserten Bedingungen den Kunden der 1:1 Assekuranzservice AG, einer 100%igen Makler-Tochter der WWK, anbietet, als den eigenen Kunden der AO-Vermittler? Und das um bis zu 70% niedrigeren Beiträgen!?

    Wie kann es sein, – sorry – konnte es sein, dass die Generali Versicherung AG mir in meiner Zeit als deren AO-Vermittler noch erklärte, dass motorgetriebene Flugmodelle, wegen angeblichen behördlichen Vorschriften, generell im Rahmen einer Privathaftpflicht nicht versichert werden könnten, während dies die DOMCURA, einer der zahlreichen Assekuradeure in Deutschland, sehr wohl konnte. Und zwar mit der Generali als Risikoträger!

    An dieser Stelle könnte ich noch zahlreiche Beispiele aufzeigen, die belegen, dass hier ganze Vermittlerscharen und deren Kunden schlicht „benachteiligt“, um nicht zu sagen „verarscht“, werden. Und was kam vom BVK dazu? NICHTS!

    Allerdings sei zur „Ehrenrettung“ des BVK angeführt, dass ich das gleiche Ergebnis beim GDV, bei der VZBW, der VZBV und nicht zuletzt beim BdV, dem Bund der Versicherten, erzielte. Eben NICHTS! Im Falle des letztgenanntem „Möchtegernverbraucherschutzvereins“ hatte ich sogar Herrn Axel Kleinlein persönlich kontaktiert.

    Aus dieser bekannten aber dennoch ungeahndeten Ungleichbehandlung von Vermittlern, Kunden und Versichertenkollektiven ergibt sich ein weiterer Sachverhalt, den ich als „Unterlassungsstraftat“ des BVK und anderer „Interessenverbände“ betrachte.

    Nämlich den Sachverhalt, dass es vor dem Hintergrund der Diskussionen um Provisionen und Verbraucherschutz, um Kundenorientierung und der richtigen Beratung überhaupt, noch immer knapp 175.000 Vermittler gibt, die ausschließlich die Produkte eines Versicherers verkaufen „müssen“! Ich schreibe an dieser Stelle absichtlich „müssen“ und nicht „dürfen“. Denn vom „dürfen“ erfüllen sich in der Regel die Zielvorgaben des Versicherers nicht.

    Der Vermittler des Ausschließlichkeitsvertriebes MUSS Umsatz bringen. Er MUSS, ggf. wider besseres Wissen, Produkte verkaufen, die seinem Gegenüber, dem Kunden, oftmals gerade nicht die beste Lösung zu dessen Absicherungsbedarf darstellen. Weder im Preis noch im Leistungsumfang. Dem Kunden andere Lösungen zu empfehlen, gar solche der Konkurrenz, hätte das unmittelbare Ende seiner Tätigkeit als AO-Vermittler zur Folge. Und die Gerichte gäben dem Versicherer sogar Recht!

    Was aber hat diese Art der Kundenberatung mit Verbraucherschutz zu tun? Wie kann ein AO-Vermittler den folgenden, dem Wortlaut der IDD zu entnehmendem Grundsätzen Folge leisten?

    „Die Mitgliedsstaaten stellen sicher, dass Versicherungsvertreiber bei ihrer Versicherungsvertriebstätigkeit gegenüber ihren Kunden stets ehrlich, redlich und professionell in deren bestmöglichem Interesse handeln.“ (Kapital V, Absatz 17 (1))

    Die Antwort auf diese Frage dürfte klar sein. Dennoch ahndet der BVK es nicht, dass der AO-Vermittler sich hier in einem, steten, ausweglosen Gewissenkonflikt wiederfindet. Und spätestens wenn man weiß, dass es zahlreiche Versicherer gibt, die ihrerseits herzlich wenig von einer Selbstverpflichtung zur Ausschließlichkeit gegenüber ihren Vermittlern halten, sehr wohl aber von umgekehrten Verpflichtungen ihrer „selbständigen“ Vermittler. Und wenn man weiter berücksichtigt, dass es, wie oben bereits dargestellt, bei manchen Versichern sogar unterschiedliche „Tarif- und Bedingungslandschaften“ gibt, stellt sich schon die Frage, was der BVK eigentlich den lieben langen Tag so treibt!?

    Ach so, ja. Da gibt es ja noch die Rechtshilfe, die der BVK seinen Mitgliedern zur Verfügung stellt, sollte man einmal mit seinem Versicherer in Streit geraten. Dazu kann ich einen tollen Erfahrungsbericht beisteuern:

    Im Jahr 2012 trennte ich mich nach langjähriger Tätigkeit für die Ausschließlichkeit der Generali Versicherung AG von diesem Unternehmen und wechselte in das berufliche Dasein eines Versicherungsmaklers. Es kam, wie es kommen musste. Wir stritten uns ums liebe Geld.

    Nun kam hinzu, dass ich im Rahmen meiner Mitgliedschaft in der Vertretervereinigung der Generali, der IVHV, neben meiner Mitgliedschaft beim BVK, einen speziellen Rechtsschutz für Handelsvertreter besaß. Dies im Rahmen eines Sondertarifes der AdvoCard Rechtsschutzversicherung AG.

    Die AdvoCard gehört zum Verbund der Generali Versicherungen, und vielleicht war es daher sehr müßig, diese zu einer Deckung im Rahmen meiner Auseinandersetzung mit der Generali zu bewegen. Aber egal, ich war ja auch über den BVK abgesichert. Dachte ich zumindest!

    Zunächst zeigte sich Frau Ariane Kay, Ihres Zeichens Referatsleiterin für Handelsvertreterrecht beim BVK, auch sehr entgegenkommend. Sie bemühte sich um eine außergerichtliche Einigung mit der Generali, wies jedoch von Anfang an darauf hin, dass es eine solche Einigung mit dieser Gesellschaft sicher nicht geben werde. Aber zunächst müsse eben dieser Schritt durchgeführt werden.

    In diesem Zusammenhang wurde nebenbei klar, dass Frau Kay augenscheinlich keinerlei Ahnung bezüglich dem Druck und den Restriktionen eines AO-Vermittlers hat, wenn dieser seine (Geschäftsplan-) Ziele nicht erfüllt.

    Nun, nachdem klar wurde, dass die Generali den Weg vor die Gerichte beschreiten wollte, kam für mich das böse Erwachen! Frau Kay erklärte mir, ich hätte keinen Anspruch auf weitere Rechtshilfe des BVK, da ich anderweitig einen Rechtsschutz unterhielte, der nun für das gerichtliche Verfahren aufkommen müsse. Gemeint war der oben erwähnte Rechtsschutz im Rahmen meiner Mitgliedschaft zum IVHV. Selbst mehrfaches „Bitten und Betteln“ und der Vorschlag, einfach zu „vergessen“, dass ich einen anderweitigen Rechtsschutz habe, wollte Frau Kay nicht erweichen. Diese blieb bei ihrer Ablehnung einer weiteren Rechtshilfe!

    Über ein Jahr mühte ich mich nun mit der AdvoCard ab, um von dort eine Deckungszusage zu erlangen. Klar musste ich dies selbst tun, da ja bereits die Beauftragung eines entsprechenden Anwalts zur Erlangung der Kostendeckung ein erhebliches Kostenrisiko bedeutet hätte. Doch nun kommt die Überraschung!

    Aus einer reinen Laune heraus fasste ich den Schluss, meine ehemaligen Kollegen bei der Generali davor zu warnen, neben einer BVK-Mitgliedschaft auch noch dem Rechtsschutz über die IVHV, was jedem Vermittler dort natürlich nahegelegt wurde, beizutreten. In diesem Zusammenhang griff ich auch den IVHV selbst an und monierte, dass man es versäumte, darauf hinzuweisen, dass der Rechtsschutz des IVHV zum Verlust der Rechtshilfe durch den BVK zur Folge hätte. Damit hatte ich jedoch eine Lawine der Entrüstung losgetreten!

    Im Rahmen einer kurzen aber heftigen Auseinandersetzung mit den damaligen Führungspersonen des IVHV, die mir sogar mit rechtlichen Maßnahmen drohten, wurde mir alsbald klar, dass mir der BVK, resp. Frau Kay, seit einem Jahr einen ausgemachten Käse verzapfte und mir die Rechtshilfe des BVK in unzulässiger Weise verweigerte! Tatsächlich stand es mir nämlich frei zu entscheiden, welchen Rechtsschutz ich in Anspruch nehmen würde.

    Und wenn Sie nun glauben, der BVK hätte sich hierfür jemals in gebührender Art und Weise bei mir entschuldigt, muss ich Sie leider enttäuschen. Nicht nur, dass ich außer viel BLABLA um ein angebliches „Missverständnis in der Kommunikation“ zu hören bekam, befinde ich mich mittlerweile erneut in einer Auseinandersetzung mit dem BVK um die Erlangung einer Rechtshilfe!

    Dieses Mal habe ich mich gleich an Herrn Dr. Wolfgang Eichele gewandt, seines Zeichens Rechtsanwalt und zugleich Hauptgeschäftsführer und geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des BVK. Es dürfte nachvollziehbar sein, weshalb ich mich nicht erneut an Frau Ariane Kay gewandt habe.

    Parallel zur Auseinandersetzung mit der Generali Versicherung AG fand ich mich in einer Auseinandersetzung mit der 1:1 Assekuranzservice AG wieder. Dort hatte ich ein kurzes Gastspiel, in dem ich auch die oben erwähnten Ungleichbehandlungen der WWK kennenlernen durfte.

    Nun war es mir lange nicht in den Sinn gekommen, mit Frau Kay, resp. dem BVK auch wegen dieser Sache um Rechtshilfe zu streiten, zumal ich ja damals davon ausgehen musste, dass mir eine solche ja nicht zustünde. Weiter war es damals nicht abzusehen, dass ich mich heute mit der 1:1 AG bereits vor dem OLG auseinandersetzen muss.

    Jedenfalls verweigert mir Herr Dr. Eichele nun die Rechtshilfe, da ich diesbezüglich nicht das korrekte Vorgehen befolgt habe. Ich hätte dies vorab anzeigen müssen, um dem BVK die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung einzuräumen. Dass ich mich darum selbst erfolglos bemüht habe, interessiert den lieben Herrn Dr. Eichele indes überhaupt nicht. Er habe sich an die Regelungen zum Rechtshilfeersuchen des BVK zu halten und könne mir daher nicht (mehr) helfen…

    Welch‘ ein Hohn, angesichts der Tatsache, dass sich Frau Kay in der zuvor geschilderten Sache mit der Generali ganz offensichtlich ebenso wenig an diese Regelungen gehalten hatte! Umgekehrt scheint dies aber zwingend erforderlich. Ein Entgegenkommen oder gar eine Wiedergutmachung kommen beim BVK nicht infrage! Stattdessen wurde mir von Herrn Dr. Eichele „entgegenkommenderweise nahegelegt“ meine Mitgliedschaft zum BVK zu kündigen. Er würde mir dabei sogar den letzten Mitgliedsbeitrag erstatten. Ob das wohl so mit den Regelungen des BVK übereinstimmt?

    Meine Erkenntnis mit dem BVK ist daher die, dass man diesem weder als Interessenvertretung der Vermittlerschaft insgesamt, als auch in persönlichen Belangen sein Vertrauen entgegenbringen kann. BVK ist daher für mich in der Tat die Abkürzung für

    Blenden, Verraten, Kassieren!!!

    Vielleicht haben Sie ja ganz ähnliche Meinungen und Erfahrungen beizusteuern. In jedem Fall hoffe ich für den Versicherungsvertrieb wie für den Verbraucher auf einen guten Ausgang der zahlreichen Diskussionen und Veränderungen. Um das Vertrauen des Kunden muss dabei jeder einzelne Vermittler selbst kämpfen und sich diesem auch gerechtfertigt erweisen. Dann bin ich mir sicher, klappt’s auch ohne diese verkappten „Möchtegernverbraucherschutzvereine“ und „Möchtegerninte-ressenvertreter“, die letztlich nur ihre eigenen Interessen vertreten!

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