Versteckte Werbung oder guter Rat? Fake News oder Fakt? Nachhaltig produziert oder grün gewaschen? Der Verbraucheralltag ist gespickt mit Fragen, die sich nicht immer leicht beantworten lassen. Umso wichtiger ist es, dass junge Menschen darauf vorbereitet sind und lernen, Entscheidungen überlegt zu treffen. Schulen, die sie dabei aktiv unterstützen, zeichnet der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) als Verbraucherschulen aus. Diesmal geht die Ehrung an 39 Schulen aus 13 Bundesländern.
„Verbraucherschulen bereiten Schülerinnen und Schüler mit Engagement und Kreativität darauf vor, Werbebotschaften zu hinterfragen und sich gegen Ärgernisse im Verbraucheralltag selbst zu verteidigen – auch unter den schwierigen Bedingungen der Corona-Pandemie. Sie begleiten junge Menschen auf dem Weg hin zu starken Verbraucherinnen und Verbrauchern“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.
Lambrecht: Verbraucherschulen fördern bewussten Konsum
Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Christine Lambrecht, ist Schirmherrin des Projekts Verbraucherschule und würdigt in einer Videobotschaft das Engagement der Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer, die vor allem in der Corona-Pandemie sehr viel Einsatz bewiesen haben: „Den Verbraucherschulen geht es um einen bewussten und nachhaltigen Konsum für eine bessere Welt und das ist gerade jetzt besonders wichtig.“
Der vzbv vergibt die Auszeichnung Verbraucherschule bereits zum vierten Mal. Die 39 neuen Verbraucherschulen haben die Jury mit Maßnahmen der Verbraucherbildung aus dem Schuljahr 2019/2020 überzeugt. Diese verknüpfen auf vielfältige Weise die vier Bereiche der Verbraucherbildung: Ernährung & Gesundheit; Finanzen, Marktgeschehen & Verbraucherrecht; nachhaltiger Konsum & Globalisierung sowie Medien & Information.
14 Verbraucherschulen sichern sich Gold
Die Auszeichnung Verbraucherschule wird in drei Kategorien vergeben:
- 6 Schulen erhalten die Auszeichnung Verbraucherschule Bronze. Sie haben mindestens eine Maßnahme zur Verbraucherbildung mit besonderem Bezug zum Umwelt- und Ressourcenschutz umgesetzt.
- 19 Schulen werden als Verbraucherschule Silber geehrt. Sie haben zu allen vier Handlungsfeldern Maßnahmen umgesetzt. Die Auszeichnung in Silber und Bronze wird für ein Jahr vergeben.
- 14 Schulen dürfen sich Verbraucherschule Gold nennen. Sie haben Verbraucherbildung zusätzlich im Schulcurriculum oder Qualitätsprogramm verankert und tragen den Goldstatus für zwei Jahre.
Insgesamt dürfen sich damit aktuell 64 Schulen in Deutschland Verbraucherschule nennen: Die 39 neuen Verbraucherschulen – und 25 Verbraucherschulen Gold, die 2020 für zwei Jahre ausgezeichnet wurden.
Gezielte Maßnahmen führen zum Erfolg
„Verbraucherbildung steht für praxisnahes, fächerübergreifendes Lernen, zeigt Zusammenhänge auf und fördert das selbstständige Arbeiten von Schülerinnen und Schülern. Die vom vzbv ausgezeichneten Schulen zeigen das mit ihren Maßnahmen besonders deutlich“, sagt Müller.
Neuntklässler aus Bremerhaven gingen zum Beispiel der Frage nach: Woher kommt der Fisch auf meinem Fischbrötchen? Sie besuchten regionale Unternehmen, beschäftigten sich mit Ernährung und Nachhaltigkeit und berichteten darüber in einem Podcast. Eine Grundschule in Schleswig-Holstein spricht schon mit den Jüngsten über Geld: Sie ergründen eigene Wünsche, den Einfluss von Werbung und den Kreislauf des Geldes. Schülerinnen und Schüler einer Gemeinschaftsschule aus Schleswig-Holstein sagten „Tschüss Hotel Mama“ und übten das Leben auf eigenen Beinen – vom Einkaufszettel bis zur Wohnungssuche. Die Publikation „Starke Verbraucher von Anfang an!“ stellt die Aktivitäten der neuen Verbraucherschulen und Maßnahmen zum Nachmachen vor (mehr dazu auf www.verbraucherbildung.de).
Netzwerk Verbraucherschule unterstützt Lehrkräfte
Der vzbv unterstützt mit dem Netzwerk Verbraucherschule Lehrende auch ganz praktisch dabei, Verbraucherbildung umzusetzen – mit kostenlosen Online-Fortbildungen, Ideen für Aktivitäten und Erfahrungsaustausch. Eine Anmeldung ist jederzeit möglich. Gefördert wird das Projekt Verbraucherschule durch das Umweltbundesamt und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit auf Beschluss des Deutschen Bundestages sowie durch die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz.
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