Einstweilige Verfügungen (hier in einer Pressesache) dürfen grundsätzlich nicht ohne Anhörung der Gegenseite erlassen werden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht erneut unterstrichen und einer Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Rechts auf prozessuale Waffengleichheit stattgegeben. Das BVerfG rügt, dass die Fachgerichte wiederholt gegen die prozessuale Waffengleichheit verstießen, in diesem Fall das Landgericht Berlin.
Im September 2020 berichtete der Presseverlag über die Feier eines Richtfestes für das im Bau befindliche Anwesen der prominenten Antragstellerin des Ausgangsverfahrens. Auf mehreren Fotos waren neben der Antragstellerin und ihrem Lebensgefährten der Rohbau des Hauses und die Gäste bei der Feierlichkeit zu sehen.
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