Morgen steht die E-Privacy-Verordnung wieder auf der Agenda des EU-Ministerrats. Dazu wurde eine neue, vorläufige Version des Texts veröffentlicht.
Ihr ist zu entnehmen, dass der Rat in den umstrittenen Punkten genauso uneins ist wie Anfang 2017. Dabei geht es etwa um den gestrichenen Artikel 10, der datenschutzkonforme Grundeinstellungen für Browser, Apps und andere Softwares vorschreibt.
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