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Verticus Finanzmanagement AG Hürth

Wir laden unsere Aktionäre ein zur

außerordentlichen Hauptversammlung

am 19.04.2018, 11.00 Uhr
in den Räumlichkeiten der
verticus Versicherungsservice GmbH, Luxemburger Straße 82–86, 50354 Hürth

I. Tagesordnung

TOP 1:

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Der Vorstand wird auch ohne erneuten Beschluss der Hauptversammlung ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals durch Kauf oder Tausch zu erwerben oder zu veräußern.

Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder welche ihr nach den § 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen.

Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels mit eigenen Aktien ausgenutzt werden. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals, für einen oder mehrere Zwecke ausgeübt werden.

Sie kann auch durch abhängige oder in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte durchgeführt werden. Die Ermächtigung gilt bis zum 31.12.2022 für den Erwerb zu einem Kaufpreis pro Jahr zwischen € 1,– und maximal € 500,–.

Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien sowie zu deren Wiederveräußerung bzw. zur Einziehung dieser Aktien kann auch in Teilen ausgeübt werden. Sie können einmal oder mehrmals ausgeübt werden, bis der maximale Umfang des Erwerbs eigener Aktien des vorgeschlagenen Beschlusses erreicht ist.

Begründung zu Top 1 der Tagesordnung:

Der Vorstand soll in die Lage versetzt werden, eigene Aktien zur Verfügung zu haben, um diese – vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats – als Gegenleistung im Rahmen von

(i)

Unternehmenszusammenschlüssen,

(ii)

dem Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Unternehmensbeteiligungen (einschließlich der Aufstockung bestehender Unternehmensbeteiligungen) oder von anderen mit einem Akquisitionsvorhaben im Zusammenhang stehenden Wirtschaftsgütern oder

(iii)

dem Erwerb sonstiger Vermögensgegenstände (einschließlich Forderungen Dritter an die Gesellschaft oder mit ihr verbundene Unternehmen) oder

(iv)

im Rahmen von Mitarbeiterbonifikationsprogrammen gewähren zu können.

Diese Ermächtigung verhilft der Gesellschaft zu größerer Flexibilität. Sie ermöglicht es insbesondere, auch außerhalb von Unternehmenszusammenschlüssen, des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen Aktien gezielt an

Kooperationspartner oder Finanzinvestoren auszugeben. Durch diese Ermächtigung soll dem Vorstand ein Dispositionsspielraum eingeräumt werden, um die längerfristigen Ausschüttungsinteressen der Gesellschaft und ihrer Aktionäre sachgerecht wahrzunehmen.

II. Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft drei Tage vor der Hauptversammlung unter der nachstehend bezeichneten Adresse zugehen:

Verticus Finanzmanagement AG
Luxemburger Straße 82–87
50354 Hürth

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