Startseite Allgemeines Verträge mit Fitness Studios
Allgemeines

Verträge mit Fitness Studios

Teilen

Sportstudiomitglieder beklagen oft, dass sie im Krankheitsfall nicht aus dem Vertrag kommen. „Ein ärztliches Attest über die Sportuntauglichkeit reicht aus, während nähere Angaben zur Krankheit nicht erforderlich sind“, so Juristin Sabine Fischer-Volk.
Regelungen zur Kündigung aus wichtigem Grund wie im Krankheitsfall und zur Vertragslaufzeit verstecken sich zumeist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Sportstudiobetreiber. Im Beschwerdefall stellen die Verbraucherschützer immer wieder fest, dass darin konkrete Regelungen zur Kündigung im Krankheitsfall enthalten sind, die durch hohe Auflagen zur Nachweisführung verhindern sollen, dass sich ein Mitglied vom Vertrag löst. Dem hat jetzt mit Urteil vom 08.02.2012 (AZ: XII ZR 42/10)
der Bundesgerichtshof (BGH) einen Riegel vorgeschoben. Verbraucherschützerin Fischer-Volk klärt auf: „Die Bundesrichter stellten klar, dass AGB unwirksam sind, die bei einer Kündigung im Krankheitsfall über ein ärztliches Attest zur Sportuntauglichkeit hinaus nähere Ausführungen zur Krankheit vorsehen.“ Dagegen, so das Gericht, seien Klauseln mit einer 24-monatigen Erstlaufzeit der Mitgliedschaft nicht zu beanstanden und daher zulässig. Sportbegeisterte sollten sich deshalb vor Vertragsabschluss gut überlegen, ob sie eine so lange Laufzeit durchhalten und die zumeist stattlichen Beiträge auch bezahlen können. Andererseits sehen es viele Studiobetreiber gern, wenn sich ein Mitglied für ein längeres Training entscheidet und bieten Langzeitnutzern günstigere Tarife an.
Sportler, die sich rund um den Sportstudiovertrag auch für den Streitfall fit machen wollen, sollten den Ratgeber der Verbraucherzentralen „Fitnessstudios-Auswahl und Vertrag“ in die Sporttasche packen, den es zum Preis von 4,90 Euro in jeder Verbraucherberatungsstelle gibt und der zuzüglich Versandkosten auch im Internet unter www.vzb.de bestellt werden kann.

Quelle:VBZ Brandenburg

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Das Dreikönigstreffen der FDP – ohne König, aber mit viel Theater

Es ist wieder soweit: Die FDP hat sich am heutigen Tag in...

Allgemeines

CES 2025: Die Bühne der globalen Innovation

Die CES 2025, organisiert von der Consumer Technology Association (CTA), ist zurück...

Allgemeines

Görke/Baller Liquid (eine Weiterentwicklung der Droge Spice) die neue Droge

Synthetisches Cannabis: Was ist das und welche Gefahren lauern? Synthetisches Cannabis, oft...

Allgemeines

Deutsche Teilkauf GmbH

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen Deutsche Teilkauf GmbH und ImmoX GmbH Am 02....