Um das hier nochmals ganz deutlich zum Ausdruck zu bringen: Mir geht es nicht nur um dieses hier genannte Unternehmen, sondern mir geht es um Grundsätzliches, denn die Erfahrung zeigt, als deutscher Bürger etwas gegen ein Schweizer Unternehmen zu machen ist nicht nur schwierig, sondern auch teuer. Schließt man einen Vertrag mit einem Unternehmen, dessen Sitz in der Schweiz ist, wie hier bei der Vertragshilfe24, dann muss man sich darüber im Klaren sein, dass es, wenn es zu einer Streitigkeit kommt, man zwar in Deutschland gegen ein Unternehmen aus der Schweiz klagen kann, muss das Urteil dann aber auch in der Schweiz vollstrecken lassen, und das geht nahezu immer dann zu Lasten Ihres Geldbeutels und mir ist keine Rechtsschutzversicherung bekannt, die dann die Kosten für die Vollstreckung in der Schweiz übernehmen würde.
In den letzten Monaten war genau das ein großes Thema in unserer Redaktion, denn auch hier geht es um Klagen gegen ein Schweizer Unternehmen und deren Urteilsvollstreckung in der Schweiz. Da haben wir dann an konkreten Fällen einmal selber gesehen, mit welchen Kosten das dann für die Klagepartei verbunden ist. Selbst wenn man die Kosten dann aus der eigenen Tasche übernimmt, dann bedeutet dies nicht, dass Sie dann auch Ihr Geld bekommen von Ihrem Schuldner in der Schweiz. Es gibt in Deutschland genügend Unternehmen, die die gleiche Dienstleistung anbieten wie Vertragshilfe24, da muss man nicht in die Schweiz dafür gehen. Das Unternehmen weiß schon, warum es den Sitz in der Schweiz gewählt hat.
Frau Kirchenstein ist übriegns deutsche Staatsbürgerin.
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