Das gilt gerade für den Vertrieb von Finanzprodukten. Offenheit nicht nur im Beratungsprozess ist dabei wichtig, sondern auch dann, wenn es mit dem Produkt, das der Vertrieb beraten hat, nicht funktioniert. Gerade dann ist es wichtig, da der Kunde merkt, „der will ja nicht nur Provision verdienen, sondern der kümmert sich auch“.
Anleger sind in solchen Situationen dann oft hilflos, wissen nicht, was sie tun sollen. Eine Gründung einer Interessengemeinschaft, wie im Falle der CG Group ist dabei eine Form der Lösung, aber eben nicht die Beste. Es hat immer ein Geschmäckle, wenn da ausgerechnet der Vertrieb der „brutalst mögliche Aufklärer sein will“. Jener Vertrieb der genau weiß, dass er natürlich von seinen Mandanten dann in Haftung genommen werden kann, wenn der Beratungsprozess nicht ordentlich abgelaufen ist. Genau dieser Beratungsprozess ist dann nämlich oft der Ansatzpunkt von Anlegerschutzanwälten, um Mandanten, die sich bei ihnen melden, Hoffnung zu machen, dass diese ihr Geld wiederbekommen können. Dann ist es für den Berater zu spät, er verliert Kunden und dann in einem möglichen Prozess auch Geld, und wenn es hart kommt, auch seine Existenz.
Kommentar hinterlassen