Die BaFin hat am 12.August 2021 den Entwurf einer geänderten FAQ (Frequently Asked Question – häufig gestellte Frage) zum Vertrieb und Erwerb von Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) zur Konsultation gestellt. Damit will die BaFin Änderungen durch das Fondsstandortgesetz (FoStoG, BGBl. I 2021, S. 1498 ff.) nachvollziehen.
Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 13. September 2021 unter der E-Mail-Adresse „Konsultation-16-21@bafin.de“ entgegen.
Kommentar hinterlassen