Startseite Vorsicht BAFIN Vertrieb und Erwerb von Investmentvermögen nach KAGB: BaFin konsultiert Änderung von FAQ
BAFIN

Vertrieb und Erwerb von Investmentvermögen nach KAGB: BaFin konsultiert Änderung von FAQ

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

Die BaFin hat am 12.August 2021 den Entwurf einer geänderten FAQ (Frequently Asked Question – häufig gestellte Frage) zum Vertrieb und Erwerb von Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) zur Konsultation gestellt. Damit will die BaFin Änderungen durch das Fondsstandortgesetz (FoStoG, BGBl. I 2021, S. 1498 ff.) nachvollziehen.

Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 13. September 2021 unter der E-Mail-Adresse „Konsultation-16-21@bafin.de“ entgegen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
BAFINVorsicht

BaFin warnt: Vorsicht vor der Website marketstradeltd.com – Identitätsdiebstahl aufgedeckt

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt eindringlich vor Angeboten auf der Website...

BAFINVorsicht

BaFin warnt vor Bitcoin Synergy-Projekt: Vorsicht vor Identitätsmissbrauch

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Aktivitäten des sogenannten Bitcoin...

BAFINVorsicht

Warnung der BaFin: Vorsicht vor Krypto-Handelsplattform Advance Trade GmbH (advancetrade.org)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Angeboten der angeblich in...

BAFINVorsicht

BaFin warnt: MicroxStock Ltd. operiert ohne Erlaubnis

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine dringende Warnung vor den Aktivitäten...