Vertriebsuntersagung
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) gibt bekannt, dass sie gemäß § 47 Abs. 9 Z 1 Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz – AIFMG, BGBl I Nr 135/2013, idgF, den Vertrieb von Anteilen am Miningpool mit dem Leistungsinhalt der „21c Ltd.“ in Österreich untersagt hat.
Der Bescheid ist nicht rechtskräftig.
Kommentar hinterlassen