Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
§ 314 Untersagung des Vertriebs
(1) Soweit § 11 nicht anzuwenden ist, ist die Bundesanstalt in Bezug auf AIF befugt, alle zum Schutz der Anleger geeigneten und erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich einer Untersagung des Vertriebs von Anteilen oder Aktien dieser Investmentvermögen, wenn
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eine nach diesem Gesetz beim beabsichtigten Vertrieb von Anteilen oder Aktien an einem AIF erforderliche Anzeige nicht ordnungsgemäß erstattet oder der Vertrieb vor der entsprechenden Mitteilung der Bundesanstalt aufgenommen worden ist.
edira Campus 1 GmbH & Co. geschlossene InvKGNürnbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Lagebericht1. Allgemeine Informationen 1.1 Struktur des Unternehmens Die edira Campus 1 GmbH & Co. geschlossene InvKG, Nürnberg (nachfolgend „Gesellschaft“ oder „Fonds“ oder „edira“ genannt) ist ein alternativer geschlossener Investmentfonds in der Form einer inländischen geschlossenen Publikumsinvestmentkommanditgesellschaft i.S, d. 8 1 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Die Gesellschaft hat sich als Gesellschafter im Sinne des 8 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB unmittelbar an der edira Campus Invest GmbH (‚Beteiligungs GmbH‘) beteiligt und 100 % der Gesellschaftsanteile erworben. Die GmbH ist an den drei Zielgesellschaften – edira Student Housing 1 GmbH & Co. KG, Nürnberg, Der Unternehmensgegenstand aller drei Zielunternehmen ist der Erwerb, das Entwickeln, das Bebauen, das Errichten, das Umwidmen, das Umbauen und das Revitalisieren von Immobilien und Grundstücken sowie deren Verwaltung und Veräußerung bzw. die Partizipation am Erwerb, an der Entwicklung, der Bebauung, der Errichtung, der Umwidmung, dem Umbau und der Revitalisierung sowie der Verwaltung und dem Verkauf von Grundstücken bzw. Immobilien. Bei den Grundstücken und Immobilien der Zielunternehmen handelt es sich primär um wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien mit dem Schwerpunkt auf Mikro- und Studentenapartments. Die Mindestzeichnungssumme beträgt TEUR 10, höhere Beteiligungen müssen durch 1.000 teilbar sein. Der Gegenstand der Gesellschaft ist die Anlage und die Verwaltung ihrer Mittel nach einer festgelegten Anlagestrategie zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage zum Nutzen der Anleger. Dazu gehörte u.a. auch die Erstellung von Anlagebedingungen, die gemäß § 267 Abs. 1 KAGB mit Schreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn/Frankfurt (nachstehend „BaFin“ genannt) vom 27. August 2020 genehmigt wurden. Die Laufzeit der Gesellschaft war grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2026 befristet. Die Gesellschafter können nach Ablauf dieser Grundlaufzeit eine Verlängerung um bis zu zwei Jahren beschließen. Ansonsten wird die Gesellschaft aufgelöst und abgewickelt (liquidiert). 1.2 Tätigkeitsbericht der KVG Für die im Geltungsbereich des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) initiierte Gesellschaft fungiert die ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH mit Sitz in 80333 München, Maximiliansplatz 12, als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH wurde am 5. April 2013 gegründet. Sie ist im Handelsregister München unter HRB 258883 eingetragen. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Das Stammkapital beträgt 125 T€ (Vorjahr: 125 T€). Es besteht zum 31. Dezember 2021 eine Kapitalrücklage in Höhe von 2.811 T€ (Vorjahr: 2.631 T€). Die BaFin hat der KVG per 17. November 2014 eine Erlaubnis als KVG zur Verwaltung von AIF-Investmentvermögen nach § 20 Abs. 1 KAGB erteilt. Die Verwaltung der Sachwertinvestitionen erfolgt nach den Maßgaben und Auflagen des KAGB, Die Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet derzeit ausschließlich geschlossene inländische Publikums- und Spezial-AlF, Es handelt sich dabei um AIFs, die in Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien sowie in die dazu genutzte Infrastruktur investieren sowie um AIF, welche in Immobilien investieren. Mit Datum vom 28. Oktober 2016 hat die BaFin der KVG die Erlaubnis zur Verwaltung von geschlossenen inländischen Investmentvermögen, die in Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland sowie Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile investieren, erteilt. Mit Datum vom 10. Dezember 2018 hat die BaFin der KVG zudem die Erlaubnis zur Verwaltung von geschlossenen inländischen Investmentvermögen, die in Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind, investieren, erteilt. Die Kernaufgabe der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Geltungsbereich des KAGB ist die kollektive Vermögensverwaltung. Diese umfasst die Portfolioverwaltung (einschließlich der Bewirtschaftung und Instandhaltung der Assets sowie des An- und Verkaufs der Sachwerte), das Risikomanagement, administrative Tätigkeiten wie die Durchführung von Bewertungen, die Überwachung der Einhaltung von Rechtsvorschriften und die Führung von Aufzeichnungen, den Vertrieb von eigenen Investmentanteilen, die Anlegerbetreuung sowie weitere Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Vermögensgegenständen der verwalteten Fonds. Zum Zweck einer effizienten Geschäftsführung ist die KVG berechtigt, ihre Aufgaben und Pflichten unter ihrer Verantwortung und Kontrolle ganz oder teilweise an Dritte zu delegieren oder sonstige Dritte einzusetzen, welche in Bezug auf die Aufgaben und Pflichten qualifiziert und in der Lage sein müssen, diese zu erfüllen. In Verbindung mit delegierten Aufgaben und Pflichten hat die KVG geeignete Kontrollmechanismen und – verfahren sowie Regelungen zur regelmäßigen Berichterstattung aufzustellen. Die Auswahl von Dritten, denen Pflichten und Aufgaben übertragen werden, hat mit gebotener Sorgfalt zu erfolgen. Mit dem Vertrag über die Bestellung als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft vom 4. September 2020 wurde die ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH als KVG für die Gesellschaft bestellt. Sie ist mit dem Risikomanagement und dem Portfolliomanagement des Investmentvermögens beauftragt. Daneben berät die KVG den Fonds steuerlich und rechtlich, übernimmt Controlling- und Reporting-Aufgaben und erbringt die Anlegerverwaltung und -betreuung. Die ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH hat verschiedene Auslagerungen vorgenommen. Die Auslagerungen betreffen die Auslagerung der Anlegerverwaltung an die FORTUM Treuhand GmbH, die Auslagerung des Rechnungswesens und der Finanzbuchhaltung erfolgte an die Prospero Service GmbH. Sämtliche IT-Leistungen sind an die cionix GmbH, Falkensee, die interne Revision an die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Frankfurt sowie der Aufgabe des Informationssicherheitsbeauftragten an die Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG, Hamburg, Die ausgelagerten Tätigkeiten sind gerechtfertigt, werden angemessen überwacht und beeinträchtigen nicht die Wirksamkeit der Beaufsichtigung der Investmentvermögen durch die KVG, Die Anlegerinteressen der verwalteten Investmentvermögen sind durch die Auslagerungen nicht beeinträchtigt. Der Vermögensverwaltungsvertrag mit dem Investmentvermögen edira ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und hat keine feste Laufzeit. Der Vertrag kann nur aus wichtigem Grund mit einer Frist von mindestens sechs Monaten gekündigt werden (Frist gemäß § 154 Abs. 1 KAGB). Ein wichtiger Grund wäre insbesondere ein Verstoß gegen die Geheimhaltungspflichten nach § 4 des Vermögensverwaltungsvertrags, das Insolvenzverfahren über eine Vertragspartei oder eine schuldhafte Vertragsverletzung einer der Parteien in erheblichem Umfang. Der Bestellungsvertrag zwischen der Fondsgesellschaft und der KVG wurde am 4. September 2020 abgeschlossen. Die KVG haftet im Rahmen des Bestellungsvertrages bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch die Fondsgesellschaft edira. Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – beschränkt, Insbesondere haftet die KVG nicht für die Wertentwicklung des Investmentvermögens oder für ein von ihr oder den Anlegern angestrebtes Anlageergebnis. Die laufende Vergütung beträgt bis zu 1,33 % des Nettoinventarwertes, maximal jedoch EUR 162.500 p.a. Aus dieser Vergütung zahlt die KVG 0,03 % der Bemessungsgrundlage an die FORTUM Treuhand GmbH für die Auslagerung von Leistungen der Anlegerbetreuung sowie 0,12 %an die Prospero Service GmbH für die Auslagerung von Leistungen der Fondsbuchhaltung und Rechnungslegung, Die Vergütung an die Kapitalverwaltungsgesellschaft ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH für das Geschäftsjahr 2021 beinhaltet die Fondskonzeptionsvergütung i. H. v. 0,72 % der Anlegersumme zum 31.12.2021 mit Gesamtvergütungen von 3.664,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro), sowie die Verwaltungs-Pauschalvergütung i, H. v. 111.521,49 Euro (Vorjahr. 0,00 Euro). Der Nettoinventarwert des Fonds lag im Geschäftsjahr 2021 bei TEUR 425 (Vorjahr: TEUR 0). Bezogen auf das Kommanditkapital des Fonds beträgt der Nettoinventarwert zum 31. Dezember 2021 100 %. Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2021 beläuft sich auf TEUR 253. Die Kommunikation mit den Anlegern hat die FORTUM Treuhand GmbH übernommen; diese Aufgabe hat die KVG ausgelagert (siehe oben). Im Geschäftsjahr 2021 lag der Fokus weiter auf der Einwerbung von Eigenkapital. 1.3 Verwahrstelle Mit dem Schreiben der BaFin vom 27. August 2020 wurde die Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG, Frankfurt am Main, als Verwahrstelle von der BaFin genehmigt. Die Verwahrstelle übernimmt dabei insbesondere die Verwahrung der verwahrfähigen Vermögensgegenstände, die Eigentumsüberprüfung und Führung eines Bestandsverzeichnisses bei nicht verwahrfähigen Vermögensgegenständen, die Sicherstellung der Zahlungsströme des AIF sowie die Verwendung der Erträge, die Sicherstellung der Einhaltung der Anlagebedingungen und die Erteilung der Zustimmung bei zustimmungspflichtigen Geschäften. Die Haftung der Verwahrstelle richtet sich dabei nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Verwahrstellenvertrag wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen, die ordentliche Kündigung kann grundsätzlich mit einer Frist von 6 Monaten erfolgen, Die Verwahrstelle erhält eine Vergütung von 0,072 % p.a. des durchschnittlichen Nettoinventarwerts des AIF, mindestens aber EUR 35.700,- p.a. inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Verwahrstelle Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG erhielt im Geschäftsjahr 2021 eine Vergütung i. H. v. 24.000,00 Euro (Vorjahr. 0,00 Euro). 1.4 Anlageziele und Anlagestrategien des AIF Das Anlageziel des AIF ist die Erwirtschaftung einer positiven Rendite für die Anleger durch die Generierung von Einnahmeüberschüssen aus den Zielgesellschaften sowie durch die Erzielung von Wertzuwächsen und deren Realisierung beim geplanten Verkauf bzw. der Liquidation der Zielgesellschaften am Ende der Laufzeit. Das Anlageziel der Investmentgesellschaft wird im Rahmen der Anlagepolitik durch deren Beteiligung an mindestens drei Zielgesellschaften in Deutschland erreicht. Der AIF beabsichtigt, gemäß § 2 der Anlagebedingungen, 100 % der Gesellschaftsanteile an der edira Campus Invest GmbH, Nürnberg, zu erwerben. Die edira Campus Invest GmbH ist ihrerseits die jeweilige Alleinkommanditistin von drei Zielgesellschaften: edira Student Housing 1 GmbH & Co. KG, Nürnberg, Komplementärin der drei Zielgesellschaften ist jeweils die EDIRA Management GmbH mit Sitz in Nürnberg. 2. Geschäftsverlauf 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Gemäß Prognose des ifo Instituts, München vom Dezember 2021, wird die Wirtschaftsleistung in 2021 um preisbereinigt 2,5 % wachsen. Hiermit wurden die ursprünglich deutlich höheren Wachstumsraten nach unten korrigiert. Obwohl die Auftragseingänge beinahe ununterbrochen gestiegen und die Auftragsbücher so voll wie selten zuvor sind, standen Lieferengpässe bei wichtigen industriellen Vorprodukten einer Ausweitung der Produktion im Wege. Diese Engpässe dürften eine unmittelbare Folge der Coronakrise sein. So kam es seit Ausbruch der Pandemie zu einer weltweiten Verschiebung des Konsums weg von Dienstleistungen und hin zu Waren und dort zu bestimmten Warengruppen, etwa langlebigen Konsumgütern, elektronischen Artikeln, sowie speziellen medizinischen Produkten. Dieser abrupte Anstieg der Nachfrage hat viele Hersteller der Vorprodukte, die für die Produktion von Waren notwendig sind, rasch an die Kapazitätsgrenzen gebracht. Zudem wurden die globalen Lieferketten als Folge der stark veränderten Warenströme vor enorme logistische Herausforderungen gestellt. Nachdem der Verbraucherpreisindex VPI (2015=100) im Dezember 2021 um 5,3 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen ist, beträgt die durchschnittliche Preissteigerung für 2021 3,1 %. Für das Geschäftsjahr 2022 wird eine durchschnittliche Preissteigerungsrate von 3,3 % erwartet. Damit hat die Inflation ihren Höchststand seit 28 Jahren erreicht. Inflationstreiber sind hier vor allem die steigenden Preise für Energie sowie die finanziellen Hilfepakete während der Corona-Lockdown-Phasen, die nachfragewirksam wurden. In 2021 hat sich die Erwerbslosenzahl wieder stetig verringert. So waren im Januar 2021 2,9 Mio, (6,3%) erwerbslos, Im Dezember 2021 sank die Erwerbslosenzahl auf 2,33 Mio. (5,1 %). Das Geschäftsklima in den deutschen Chefetagen hat sich gegenüber 2020 wieder leicht verbessert. Während der IFO Geschäftsklimaindex im Dezember 2020 bei 91,3 lag wurde dieser im Dezember 2021 mit 96,9 gemessen. Auch dies deutet eine leichte Erholung der gesamtwirtschaftlichen Lage für die Zukunft an. Das Jahr 2022 ist derzeit stark beeinträchtigt durch den Angriff Russlands auf die Ukraine und der damit ausgelösten weltweiten Unsicherheiten. Experten gehen davon aus, dass der Krieg auch ökonomisch weitreichende Folgen haben wird. Allen voran sind die ersten Auswirkungen bereits bei der Öl- und Gasversorgung zu erkennen. 2.2 Geschäftsverlauf Im Geschäftsjahr 2021 wurden 100% der Anteile an der edira Campus Invest GmbH, Nürnberg erworben. Im Jahr 2022 fanden drei Kapitalabrufe über insgesamt TEUR 800 zur Investition in die Anlagegüter statt. 2.3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 2.3.1 Vermögens- und Finanzlage Das Vermögen der Gesellschaft besteht im Wesentlichen aus TEUR 49 Beteiligungsvermögen sowie dem Umlaufvermögen besteht zum Bilanzstichtag im Wesentlichen aus dem Kassenbestand von TEUR 336 sowie Forderungen in Höhe von TEUR 156. Die Fondsgesellschaft konnte im Berichtsjahr sämtlichen Zahlungsverpflichtungen zeitgerecht nachkommen. Die Gesellschaft verfügt zum 31. Dezember 2021 über ein Kommanditkapital von insgesamt TEUR 660. Der Nettoinventarwert der Fondsgesellschaft beträgt TEUR 425. 2.3.2 Ertragslage Im Geschäftsjahr wurden erwartungsgemäß keine Erträge aus der Investitionstätigkeit erwirtschaftet. Die Aufwendungen (TEUR 253) beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für die Verwaltung der Gesellschaft, wovon TEUR 112 an die Kapitalverwaltungsgesellschaft ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH für das Geschäftsjahr 2021 gingen, TEUR 36 entfielen auf Kosten für die Eigenkapitaleinwerbung sowie TEUR 12 für die Vertriebsorganisation, auf sonstige Abgaben entfielen TEUR 24. Die Haftungsvergütung und die Vergütung der geschäftsführenden Kommanditistin betrugen jeweils TEUR 16, Abschluss- und Prüfungskosten machten TEUR 12 aus. Die Gesellschaft selbst beschäftigt keine Mitarbeiter. 2.3.3 Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2021 erwartungsgemäß ein negatives Ergebnis in Höhe von TEUR -253 erzielt. Dieses Ergebnis resultiert im Wesentlichen aus der Abrechnung von Initialkosten, Verwahrstellenvergütungen sowie der Bildung von Rückstellungen für die Jahresabschlusserstellung und -prüfung. Die Geschäftsleitung beurteilt die Fortführungssituation des Unternehmens aufgrund der eingeworbenen Investorengelder als positiv. 3. Vergütungsbericht Gemäß § 37 Abs. 1 KAGB legen AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften für ihre Geschäftsleiter und Mitarbeiter mit Kontrollfunktion bzw. mit gleicher Einkommensstufe wie Geschäftsleiter ein Vergütungssystem fest, das mit dem Risikomanagement- und Anreizsystem der Gesellschaft vereinbar ist. Die als Risikoträger identifizierten Personen und Personengruppen erhalten ausschließlich eine feste Vergütung. Variable Vergütungen werden an diese Personengruppen nicht gewährt. Im Geschäftsjahr 2021 waren bei der ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH durchschnittlich insgesamt acht Mitarbeiter beschäftigt. Die Mitarbeiterzahl wurde entsprechend § 285 Nr. 7 HGB unter Einschluss der Geschäftsführung ermittelt. Im Geschäftsjahr 2021 gezahlte Vergütungen an Mitarbeiter gliedern sich wie folgt:
Diese Angaben betreffen die ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH gesamt. Diese angegebenen Beträge sind keine Kosten, die der Fonds zu tragen hat. Es gab keine wesentlichen Änderungen der Vergütungssysteme im Berichtszeitraum. Wesentliche Änderungen gemäß § 101 Abs. 3 Nr. 3 KAGB haben sich im Berichtsjahr nicht ergeben. 4. Risikobericht Das Risikomanagement dient dazu, bewusste Vorgaben zu schaffen, welche Risiken eingegangen werden sollen und eingegangen werden dürfen, ohne den Fortbestand der Gesellschaft zu gefährden. Die Risikosteuerung und -überwachung obliegt vorrangig dem Risikomanager. Dieser stellt sicher, dass Risiken fortwährend identifiziert, analysiert und bewertet werden. Außerdem überwacht er die Wirksamkeit der beschriebenen Risikosteuerungsmaßnahmen. 4.1. Adressenausfallrisiken Auf Ebene der Fondsgesellschaft ist eine Aufnahme von Fremdkapital konzeptionell nicht vorgesehen, allerdings ist die Aufnehme von Krediten bis zur Höhe von 150 % des Gesellschaftskapitals möglich. Im Geschäftsjahr 2021 wurde kein Kredit aufgenommen. 4.2. Marktpreisrisiken Es wird eine Streuung des Immobilienportfolios angestrebt, um so durch Diversifikationseffekte das Risiko gering zu halten. Investitionszielland ist Deutschland. Durch die Einzelbetrachtungsweise der vermieteten Einheiten ergibt sich bereits auf Ebene jeden einzelnen Objektes eine Streuung, eine weitere Diversifikation wird durch zusätzliche Immobilienobjekte erreicht. 4.3. Operationelle Risiken Operationelle Risiken werden grundsätzlich nicht gesehen, da sämtliche Aufgaben im Rahmen des Bestellungsvertrags mit der ADREALIS als Kapitalverwaltungsgesellschaft auf diese ausgelagert sind. Auch das Risikomanagement für die operationellen Risiken ist damit auf die ADREALIS ausgelagert. Sollte die ADREALIS ihren Leistungen operationell nicht nachkommen können, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft mit diesen Leistungen zu beauftragen. Operationelle Risiken sind für die ADREALIS im Wesentlichen identifizierte Risiken aus Personal, IT sowie den Prozessabläufen. Die ADREALIS hat Notfall-Pläne entwickelt, welche laufend an aktuelle Entwicklungen angepasst werden, Der ordnungsgemäße Geschäftsbetrieb ist damit derzeit grundsätzlich gewährleistet. Es ist aber nicht auszuschließen, dass eine weitere Verbreitung des Virus den zukünftigen Geschäftsverlauf der Gesellschaft beeinflussen könnte. 4.4. Risiken durch Pandemien Seit März 2020 ist das gesamte Bundesgebiet von den Auswirkungen der weltweiten Corona Pandemie betroffen. Hierdurch kann es generell zu Liquiditätsausfällen der Immobilien kommen. Hierdurch könnte es zu einer Umbewertung des gesamten Immobilienmarktes kommen mit der Folge, dass sich die Verkehrswerte des Immobilienbestandes verschlechtern würden. Liquiditäts-ausfälle könnten auch die Folge haben, dass aufgenommene Darlehen der Fondsgesellschaft nicht zurückgezahlt werden können. Im extremen Fall könnte dies auch den Totalverlust der Anlage zur Folge haben. Bis zum Ende des Geschäftsjahres 2021 hatte die Corona-Pandemie keine unmittelbaren negativen Auswirkungen auf die sich im Fonds befindlichen Investitionen. 4.5. Risiko durch Ukraine Krieg Durch den Ausbruch des Krieges in der Ukraine kann es zu Versorgungsengpässen in Europa in allen Lebensbereichen kommen. Besonders anfällig sind alle Sektoren, die unmittelbar oder mittelbar von der Energieversorgung abhängig sind. Die Auswirkungen können auch die Immobilien-branche sowohl im Bereich der Bestandsbewirtschaftung treffen, hier z.B. durch höhere Betriebs-kosten und vermehrte Mietausfälle, aber auch im Bereich der Bauwirtschaft, die mit Unwägbarkeiten bei den Herstellungskosten und Materialengpässen zu kämpfen hat. 4.6. Nachhaltigkeitsrisiken von Vermögensgegenständen Die Anlageentscheidungen der KVG berücksichtigen grundsätzlich Nachhaltigkeitsrisiken. Es handelt sich dabei um Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens haben können; dies schließt klimabezogene Risiken in Form von physischen Risiken und Transitionsrisiken ein. Nachhaltigkeitsrisiken wirken auf alle bekannten Risikoarten ein und stellen daher keine eigene Risikoart dar, sondern werden als Teilaspekt den bekannten Risikoarten wie Marktrisiko, Liquiditätsrisiko, Kreditrisiko oder operationelles Risiko zugeordnet. Sie können sich verstärkend auswirken und tragen dann mitunter wesentlich zum Gesamtrisikoprofil des AIF bei. Sofern Nachhaltigkeitsrisiken eintreten, können sie einen wesentlichen Einfluss – bis hin zu einem Totalverlust – auf den Wert und/oder die Rendite der betroffenen Vermögensgegenstände haben. Solche Auswirkungen auf einen Vermögensgegenstand können die Rendite des AIT negativ beeinflussen oder bis zum Totalvcrlust der Kapitalanlage führen. Vor diesem Hintergrund ist die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken durch KVG als Teil der Gesamtrisikostrategie im Risikomanagement verankert. Ziel ist es, das Eintreten dieser Risiken möglichst frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen auf die betroffenen Vermögensgegenstände bzw. das Gesamtportfolio des AIF zu minimieren. Die Nachhaltigkeitsrisiken, die einen negativen Einfluss auf die Rendite des AIF haben können, werden in die Aspekte Umwelt-, Soziales- und Unternehmensführung (nachfolgend „ESG“) unterteilt. Zu den Umweltaspekten kann z.B. der Klimaschutz oder Klimawandel zählen, zu den sozialen Aspekten z.B. die Einhaltung von Vorgaben zur Sicherheit am Arbeitsplatz und zu den Aspekten der Unternehmensführung z.B. die Berücksichtigung der Einhaltung von Arbeitnehmerrechten oder dem aktiven Nachhaltigkeitsmanagement durch Geschäftsleitung und Aufsichtsrat der KVG. Die Risiken im Zusammenhang mit ESG-Aspekten, können sich negativ auf die laufende Performance und/oder den Verkehrswert eines Vermögensgegenstandes des AIF auswirken. Sie werden auch ohne eigene Nennung in den im Risikokapitel genannten Risiken bei der Bewertung des Risikoausmaßes berücksichtigt. Zur Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken werden vom Risikomanagement Risikoindikatoren (Key Risk Indicators) herangezogen. Die Risikoindikatoren können dabei quantitativer oder qualitativer Natur sein und orientieren sich an den ESGAspekten und dienen der Risikofrüherkennung und Risikomessung einschließlich angemessener Stresstests. 4.7. Maximales Risiko Ungeachtet dieser Einschätzung können weitere Risiken, die bisher als solche noch nicht erkannt oder als unwesentlich eingestuft wurden, ebenfalls negative Auswirkungen haben. Risiken können nicht nur einzeln, sondern auch kumuliert auftreten. Dadurch können sich Risikofolgen über die Summe der Auswirkungen der einzelnen Risiken hinaus verstärken, woraus sich besonders nachteilige Effekte ergeben können. Die Realisierung einzelner oder mehrerer Risiken kann zur Insolvenz der Gesellschaft, bis hin zum Totalverlust der Beteiligung führen. Im Gesamtergebnis lässt sich aktuell festhalten, dass die Risikolage der Gesellschaft zu keinen besonderen Auffälligkeiten führt. Ungeachtet dieses Risikoberichts können weitere Risiken, die bisher als solche noch nicht erkannt oder als unwesentlich eingestuft wurden, ebenfalls negative Auswirkungen haben. Bestandsgefährdende Risiken sind aus Sicht der Geschäftsführung nicht ersichtlich. 4.8. Gesamteinschätzung der Risiken und Chancen Die Risiken und Chancen des AIF in seiner aktuellen Situation sind ausführlich im Prospekt beschrieben. Ein spezifisches Risiko ergibt sich aktuell durch die Platzierung des Eigenkapitals. Sollte es nicht in ausreichendem Maße gelingen, Kapital für die Gesellschaft einzuwerben, wäre eine Rückabwicklung der Beteiligungen und Löschung der Gesellschaft wahrscheinlich, Betragsmäßig fixierte Kosten der Fondsgesellschaft, die nicht vom Platzierungserfolg abhängig sind, können zu einer höheren Kostenquote der Fondsgesellschaft führen. Dies kann die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage der Fondsgesellschaft wesentlich negativ beeinflussen und entsprechende nachteilige Auswirkungen auf die Auszahlungen an die Anleger sowie auf die Wertentwicklung ihrer Anlage bis hin zum Totalverlust der Einlage nebst Agio haben. In dieser Situation bestehen erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit und es könnte zu einem bestandsgefährdenden Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB kommen.
München, den 29. Juni 2022 ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH Ernst Rohwedder Dr. Ulrich Kauffmann
Konstanz, den 29. Juni 2022 Sunrise Verwaltungs-GmbH Ernst Rohwedder Christian Weidinger 5. Bilanzeid gem. § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB, § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB Wir versichern nach bestem Wissen und Gewissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird.
München, den 29. Juni 2022 ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH Ernst Rohwedder Dr. Ulrich Kauffmann
Konstanz, den 29. Juni 2022 Sunrise Verwaltungs-GmbH Ernst Rohwedder Christian Weidinger BILANZ zum 31. Dezember 2021AKTIVA
PASSIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Bei der Gesellschaft edira Campus 1 GmbH & Co. geschlossene InvKG (vormals Edira Campus I GmbH & Co. KG) handelt es sich um eine geschlossene Investmentkommanditgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagengesetzbuches (KAGB). Die Gesellschaft ist eine kleine Personenhandelsgesellschaft im Sinne von § 264a i.V.m. § 267 HGB. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für Kapitalgesellschaften unter Beachtung der besonderen Bestimmungen in § 264c HBG, der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB), der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und -Bewertungsverordnung (KARBV) sowie der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen und nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 252 bis 256 HGB vorgenommen, sofern keine Spezialvorschriften nach KAGB bzw. der KARBV anderes vorsehen. Die Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten oder zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt und bewertet. Die Barmittel in Form von täglich verfügbaren Bankguthaben sind zum Nennbetrag zuzüglich zugeflossener Zinsen gem. § 29 Abs. 2 Satz 1 KARBV angesetzt. Die Forderungen werden zu Nominalwerten angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Das Eigenkapital entspricht den bis zum 31. Dezember 2021 gezeichneten Kapitalanteilen der Kommanditisten abzüglich der ausstehenden Einlagen zum Nominalwert, den kummulierten Jahresergebnissen seit Einrichtung der Gesellschaft. Die Bewertungsgrundsätze bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Angaben zur Bilanz Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Die Forderungen enthalten Forderungen gegen Anleger in Form von eingeforderten ausstehenden Pflichteinlagen sowie Agio. Die Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten gegenüber der Sunrise Capital Verwaltungs GmbH. Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Beteiligungen Die edira Campus 1 GmbH & Co. geschlossene InvKG, Nürnberg ist an folgenden Gesellschaften beteiligt: 100% der Anteile an der edira Campus Invest GmbH, Nürnberg – eine Kapitalgesellschaft nach deutschem Recht. Die Beteiligung wurde am 26.11.2021 erworben. Die edira Campus Invest GmbH hat zum 31.12.2021 ein Gezeichnetes Kapital i. H. v. 25.000,00 Euro. Der Jahresabschlussbericht der Gesellschaft zum 31.12.2021 lag zum Zeitpunkt der Jahresabschlusserstellung noch nicht final vor. Bankguthaben Die Bankguthaben über T€ 337 (Vj. T€ 0) umfassten täglich fällige Geldbestände bei den Kreditinstituten. Forderungen Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen in Höhe von T€ 156 (Vj. T€ 0). Rückstellungen Die Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Beträge für die Geschäftsführung, Haftungsvergütung, Verwaltungstätigkeit und Verwahrstelle in Höhe von T€ 80 (Vj. T€ 0), und für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses in Höhe von T€ 19 (Vj. T€ 2). Verbindlichkeiten Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Aufwendungen Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen die Verwaltungsvergütungen (Haftungs-, Geschäftsführungs-, KVG-Vergütungen, etc.) in Höhe von T€ 209 (Vj. T€ 0), die Verwahrstellenvergütungen in Höhe von T€ 24 (Vj. T€ 0), die Treuhandvergütungen in Höhe von T€ 0 (Vj. T€ 0) sowie Prüfungs-, Erstellungs- und Veröffentlichungskosten in Höhe von T€ 19 (Vj. T€ 2). Ergänzende Angaben nach KAGB und KARBV Gesamtkostenquote Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Investmentvermögen im Jahresverlauf getragenen laufenden Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten, Initialkosten/Einwerbevergütungen, erfolgsabhängige Vergütungen aus dem Verkauf von Beteiligungen) im Verhältnis zum Nettoinventarwert aus. Der Nettoinventarwert zum 31. Dezember 2021 beträgt:
Die Initialkosten sind nicht in die Gesamtkostenquote einzurechnen. Neben dem Ausgabeaufschlag i. H. v. 5% werden der Gesellschaft in der Beitrittsphase weitere Kosten i. H. v. 7% (Einwerbevergütung) sowie 0,72 % (Fondskonzeption) der gezeichneten Kommanditeinlagen belastet. Die Initialkosten haben einen prozentualen Anteil am Nettoinventarwert von 12,78 %. Vergütungen Die Komplementärin Sunrise Capital Verwaltungs-GmbH hat für das Jahr 2021 für die Übernahme der Haftung eine Vergütung i. H. v. 15.978,39 Euro (Vj. 0,00 Euro) erhalten. Die Treuhandkommanditistin FORTUM Treuhand GmbH erhält für das Jahr 2021 eine Treuhandvergütung i. H. v. 0,00 Euro (Vj. 0,00 Euro). Die geschäftsführende Kommanditistin Sunrise Capital Management GmbH hat für die Übernahme der Geschäftsführung im Jahr 2021 eine Vergütungen i. H. v. 15.978,40 Euro (Vj. 0,00 Euro) erhalten. Die Vergütung an die Kapitalverwaltungsgesellschaft ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH für das Geschäftsjahr 2021 beinhaltet die Fondskonzeptionsvergütung i. H. v. 0,72 % der Anlegersumme zum 31.12.2021 mit Gesamtvergütungen von 3.664,00 Euro (Vj. 0,00 Euro), sowie die Verwaltungs- Pauschalvergütung i. H. v. 111.521,49 Euro (Vj. 0,00 Euro). Die Promotum Finanzierungsservice GmbH und die ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH haben für die Einwerbung/Vertrieb eine Vergütung i. H. v. 50.675,00 Euro (Vj. 0,00 Euro) erhalten. Die Verwahrstelle Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG erhielt eine Vergütung i. H. v. 24.000,00 Euro (Vj. 0,00 Euro). Vergleichende Wertentwicklung sowie Anzahl der umlaufenden Anteile und Anteilsklassen Der Wert je Anteil hat sich wie folgt entwickelt:
Es gibt neben den zukünftigen Anlegern zwei weitere Anteilsklassen: a) Die Komplementärin hat nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrags keine Einlage zu leisten. Sie ist am Gesellschaftsvermögen nicht beteiligt. b) Die geschäftsführende Kommanditistin und Treuhandkommanditisten haben Einlagen in Höhe von je € 100,00 zu leisten. Beide Einlagen sind aktuell ausstehend. Verwendungsrechnung
Entwicklungsrechnung
Darstellung der Kapitalkonten Für jeden Gesellschafter werden vier unverzinsliche Kapitalkonten geführt (§ 6 Gesellschaftsvertrag). a) Kapitalkonto I (Haftsummenkonto): Auf dem Kapitalkonto I werden die Einzahlungen auf die in das Handelsregister eingetragene Haftsumme gebucht. Diese bilden den Kapitalanteil eines Gesellschafters i. S. d. § 264c Abs. 2 Satz 1 Ziffer I. HGB. b) Kapitalkonto II (Rücklagenkonto) Auf dem Kapitalkonto II werden Einzahlungen auf die gezeichneten Kapitaleinlagen gebucht, die die in das Handelsregister eingetragene Haftsumme übersteigen. Diese bilden die Rücklage i. S. d. § 264c Abs. 2 Satz 1 Ziffer II. HGB. c) Kapitalkonto IIa (Agio) Auf dem Kapitalkonto IIa wird das Agio als weitere Kapitalrücklage gebucht. d) Kapitalkonto III (Ergebnissonderkonto) Auf dem Kapitalkonto III werden die jährlichen Ergebniszuweisungen gebucht. e) Kapitalkonto IV (Entnahmekonto) Auf dem Kapitalkonto IV werden laufende Entnahmen und Auszahlungen an die Gesellschafter einschließlich etwaiger verauslagter Steuerabzugsbeträge gebucht.
Zusätzliche Informationen gem. § 300 KAGB Das Fondsvermögen enthält Vermögensgegenstände, die gegebenenfalls schwer liquidirbar sind. Es handelt sich hierbei um unternehmerische Beteiligungen, deren wirtschaftlicher Erfolg von vielen Faktoren abhängt, Es gibt keinen Sekundärmarkt für diese Vermögensgegenstände. Die KVG hat ein Liquiditätsmanagementsystem implementiert, um Risiken fortwährend zu identifizieren, zu analysieren und zu bewerten. Vorgaben werden geschaffen, welche Risiken eingegangen werden dürfen, ohne den Fortbestand der Gesellschaft zu gefährden. Es wird sich systematisch mit dem Risikoprofil des AIF auseinandergesetzt, dies gewährleistet eine regelmäßige kritische Würdigung der Liquiditätsplanung. Ebenfalls wurde ein Risikomanagementsystem implementiert, welches u.a. einc Risikoidentifikation, -bewertung, -steuerung, -überwachung und -berichterstattung ermöglicht. Die Prozesse hierfür sind in einem eigens entwickelten Risikohandbuch dokumentiert. Wesentlich zu nennende Risiken sind u. a. Bonitäts- und Liquiditätsrisiken, welche durch Schaffung von Mindestliquiditätsreserven jedoch ausgeschlossen werden sollten. Kapitalverwaltungsgesellschaft und Vergütungen Die ADREALIS hat als KVG entsprechend § 37 KAGB für ihre Geschäftsleiter und Mitarbeiter mit Kontrollfunktion bzw. mit gleicher Einkommensstufe wie Geschäftsleiter ein Vergütungssystem festgelegt. Die als Risikoträger identifizierten Personen und Personengruppen erhalten ausschließlich eine feste Vergütung. Variable Vergütungen werden an diese Personengruppen nicht gewährt. Im Geschäftsjahr 2021 waren bei der KVG durchschnittlich acht (Vorjahr sieben) Mitarbeiter beschäftigt. Es wurden fixe Vergütungen von insgesamt T€ 713 (Vorjahr T€ 721) und keine variablen Vergütungen (Vorjahr T€ 0) gezahlt. Im Geschäftsjahr 2021 gab es zwei Personen, welche wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil des Investmentvermögens hatten. Diese Führungskräfte erhielten von der KVG fixe Vergütungen von insgesamt T€ 465 (Vorjahr T€ 472). Wesentliche im Geschäftsjahr erfolgte Veränderungen des Verkaufsprospektes Der Verkaufsprospekt vom 9.4.2021 wurde im Geschäftsjahr mit Nachtrag vom 6.8.2021 aufgrund personeller Veränderungen bei der ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH, der Sunrise Capital Verwaltungs-GmbH, der Sunrise Capital Management GmbH, der XOLARIS Solution GmbH und der Prospero Service GmbH angepasst. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 0. Gesellschafter Folgende Gesellschaften sind persönlich haftende Gesellschafter (Komplementärin):
Folgende Gesellschaften sind Teilhafter (Kommanditisten):
Die Sunrise Capital Management GmbH ist Gründungskommanditistin und zugleich geschäftsführende Kommanditistin der Gesellschaft. Die FORTUM Treuhand GmbH ist Gründungskommanditistin und zugleich Treuhandkommanditistin der Gesellschaft. Geschäftsführer der geschäftsführenden Kommanditistin Sunrise Capital Management GmbH waren/sind: – Herr Ernst Rohwedder, Diplom-Kaufmann (Uni), München sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Unterzeichnung:
gez. am 29.06.2022 Sunrise Capital Management GmbH geschäftsführende Kommanditistin Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 29.06.2022 festgestellt. BestätigungsvermerkPrüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der edira Campus 1 GmbH & Co. geschlossene InvKG, Nürnberg – bestehend aus Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der edira Campus 1 GmbH & Co. geschlossene InvKG, Nürnberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 159 S. 1 I. V. m. § 136 KAGB I. V. m. § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 159 S. 1 I. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des lahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 S. 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN Prüfungsurteil Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der edira Campus 1 GmbH & Co, geschlossene InvKG, Nürnberg, zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt hat, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 i. V. m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentlich falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Hamburg, 30. Juni 2022 Dürkop Möller und Partner mbB Carsten Matthäus Stephan Harzer Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen. |
BRR Bayerische Regional Re-Invest GmbH & Co. 2
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Agri Terra Citrus Basket I GmbH & Co. geschlossene Investment KG
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Auch hier finden wir zusätzlich eine Bilanz:
Agri Terra Citrus Basket I GmbH & Co. geschlossene Investment KGGrasbrunnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021BILANZAKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2021I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2021 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie unter Berücksichtigung der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) ergänzt um die Kapitalanlagerechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (KARBV) und der delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 erstellt. Weitere Aufstellungsgrundlagen sind der Gesellschaftsvertrag und Erläuterungen der KVG sowie der Gesellschaft zum AIF selbst. Die Gesellschaft ist eine kleine Kommanditgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB i.V.m. § 264a Abs. 2 HGB. Sie ist als extern verwalteter Alternativer Investmentfonds (Publikums-AIF) i.S.d. KAGB nach § 23 KARBV i.V.m. § 158 und § 135 Abs. 1 Nr. 2 u. 3 und Abs. 2 KAGB dazu verpflichtet, den Jahresabschluss um einen Lagebericht sowie um eine Erklärung der gesetzlichen Vertreter zur erweitern. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte entsprechend den Bestimmungen des § 135 Abs. 3 u. 4 KAGB. Die folgenden Erläuterungen im Anhang entsprechen in ihrer Reihenfolge dem Postenaufbau des gesetzlich vorgeschriebenen Gliederungsschemas. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sowie das Eigenkapital werden entsprechend den Vorschriften des § 264c Abs. 1 u. 2 HGB ausgewiesen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. II. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
III. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert zuzüglich zugeflossener Zinsen nach §§ 20 Abs. 1, 16 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 29 Abs. 2 KARBV bewertet. Die Bankguthaben sind täglich verfügbar. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert bewertet. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Restlaufzeit der ungewissen Verpflichtungen beträgt weniger als ein Jahr. Die Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag nach § 29 Abs. 3 KARBV angesetzt. Die laufende Buchführung wird in der funktionalen Währung USD geführt. In Fremdwährung lautende Guthaben bei Kreditinstituten, Forderungen und Verbindlichkeiten werden mit dem Mittelkurs oder zum Geldkurs nach § 27 Abs. 3 KARBV umgerechnet. IV. Angaben zur Bilanz Die in den Forderungen des Vorjahres enthaltenen eingeforderten Pflichteinlagen wurden im Berichtsjahr eingezahlt (Vj. EUR 2.000,00). In den Forderungen sind Forderungen gegenüber Gesellschaftern i.H.v. EUR 2.518,10 (Vj. EUR 2.000,00) enthalten. Die ausstehenden Einlagen werden mit einem Abzinsungssatz i.H.v. 5,5% bewertet soweit die Restlaufzeit über ein Jahr beträgt. Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgte gemäß den Vorschriften des § 21 Abs. 4 KARBV i.V.m. § 264c Abs. 2 HGB. Die aus der Bilanz ersichtlichen Pflichteinlagen betragen EUR 379.966,11 (Vj. EUR 2.000,00). Die im Bilanzstichtag eingetragenen Hafteinlagen betragen EUR 2.000,00 (Vj. EUR 0,00). Kapitalkontenentwicklung der Kommanditisten nach § 25 Abs. 4 KARBV gemäß Gesellschaftsvertrag:
Der Zugang an Einlagen in Kapitalkonto II betrifft die während des Geschäftsjahres bis einschließlich 31. Dezember 2021 geschuldeten Agio Einzahlungen der neu beitretenden Anleger i.H.v. EUR 16.694,91 (Vj. EUR 0,00). Die Komplementärin ist aufgrund fehlenden vertraglich vereinbarten Kapitaleinlage und Ergebnisanteils in der Kapitalkontenentwicklung nicht zu erfassen. Außenhaftung Die ins Handelsregister einzutragende Hafteinlage beträgt laut Gesellschaftsvertrag in der derzeit gültigen Fassung je EUR 1,00 je USD 1.000,00 auf die vorgenannten Einlagen für die eingeworbenen Treugeberkommanditisten. Die im Handelsregister eingetragene Haftsumme der Treuhandkommanditistin beträgt aktuell EUR 1.000,00. Die im Handelsregister eingetragenen Kommanditisten haften demnach im Außenverhältnis nach § 172 Abs. 4 Satz 2 HGB bis zur Höhe ihrer Hafteinlagen, grundsätzlich in Höhe der Differenz zwischen dem Stand ihrer Kapitalkonten und der Summe der Hafteinlagen. Die Treuhandkommanditistin haftet bezüglich des von ihr gehaltenen Kommanditanteiles im Außenverhältnis; im Innenverhältnis sind ihr gegenüber den Treugebern im Verhältnis ihrer Anteile entsprechend verpflichtet. Die Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Kosten für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses. Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2021
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt EUR 0,00. V. Angaben zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Die Erträge und Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung sind gemäß § 101 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 KAGB i.V.m. § 22 Abs. 3 KARBV entsprechend der Investmenttätigkeit gesondert ausgewiesen. Wesentliche sonstige Erträge und Aufwendungen werden nach § 20 Abs. 1 i.V.m. § 7 Nr. 9b u. § 16 Abs. 1 Nr. 3e KARBV gesondert erläutert. Die Position sonstige betriebliche Erträge resultiert aus Bewertungsdifferenzen zum Bilanzstichtag von in USD zu fakturierenden geführten Forderungen und Verbindlichkeiten i.H.v. EUR 13.632,96 (Vj. EUR 0,00). In den sonstigen Aufwendungen sind entsprechende Aufwendungen aus Bewertungsdifferenzen in Höhe von EUR 1.431,36 (Vj. EUR 0,00) enthalten.
In der o.a. Verwahrstellenvergütung ist die Jahresvergütung 2021 i.H.v. EUR 40.338,99 (USD 47.600,00) sowie die anteilige Vorjahresvergütung i.H.v. EUR 2.975,82 (USD 3.511,47) insgesamt ausgewiesen. Die Gesamtkostenquote nach § 101 Abs. 2 Nr. 1 KAGB i.V.m. § 20 Abs. 1 i.V.m. § 7 Nr. 9b u. § 16 Abs. 1 Nr. 3 KARBV der laufenden Kosten i.H.v. rund EUR 113.346,81 beträgt 38,40% bezogen auf den durchschnittlichen Nettoinventarwert und unter Berücksichtigung von Initialkosten i.H.v. rund EUR 68.758,04 und somit 23,30 % bezogen auf den durchschnittlichen Nettoinventarwert. Es bestehen Pauschalvergütungen an die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) nach § 20 Abs. 1 i.V.m. § 7 Nr. 9b und § 16 Abs. 1 Nr. 3b KARBV i.H.v. EUR 1.391,92 (Vj. EUR 0,00). Diese Kosten wurden der Gesellschaft gesondert in Rechnung gestellt. Überdies gibt es keine zusätzlichen bzw. performanceabhängigen Vergütungen. Es bestehen keine Rückvergütungen nach § 20 Abs. 1 i.V.m. § 7 Nr. 9b u. § 16 Abs. 1 Nr. 3c KARBV für die Kapitalverwaltungsgesellschaft der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft gewährt keine sogenannten Vermittlungsprovisionen aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung. Es bestehen Ausgabeaufschläge i.H.v. EUR 16.694,90 (Vj. EUR 0,00) und keine Rücknahmeaufschläge nach § 20 Abs. 1 i.V.m. § 7 Nr. 9b u. § 16 Abs. 1 Nr. 3d KARBV für Investmentfondsanteile. Im Berichtsjahr sind keine Transaktionskosten nach § 20 Abs. 1 i.V.m. § 7 Nr. 9b u. § 16 Abs. 1 Nr. 3f KARBV angefallen. VI. Sonstige Angaben Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Sunrise Capital Verwaltungs-GmbH, Konstanz, mit einem Stammkapital in Höhe von EUR 25.000,00 (AG Freiburg, HRB 718559). Sie ist an der Gesellschaft ohne Einlage beteiligt. Deren Geschäftsführer sind: – Stefan Klaile, München, Geschäftsführer seit 4. August 2021 bis 10. Mai 2022 – Ernst Heinrich Rohwedder, München, Geschäftsführer seit 26. Februar 2020 – Hendrik Böhrnsen, Hamburg, Geschäftsführer bis 4. August 2021 – Christian Weidinger, München, Geschäftsführer seit 10. Mai 2022 Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Herr Rohwedder ist einzelvertretungsberechtigt. Geschäftsführende Kommanditistin ist die Sunrise Capital Management GmbH, München, mit einem Stammkapital in Höhe von EUR 50.000 (AG München, HRB 233207) mit deren Geschäftsführern: – Stefan Klaile, München, Geschäftsführer seit 4. August 2021 bis 10. Mai 2022 – Ernst Heinrich Rohwedder, München, Geschäftsführer seit 13. September 2019 – Hendrik Böhrnsen, Hamburg, Geschäftsführer bis 4. August 2021 – Christian Weidinger, München, Geschäftsführer seit 10. Mai 2022 Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Herr Rohwedder ist einzelvertretungsberechtigt. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist von der Führung der Geschäfte ausgeschlossen. Die geschäftsführende Kommanditistin ist alleinig zur Geschäftsführung befugt. Sie ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar für die Abschlussprüfungsleistungen beträgt EUR 8.925,00 inkl. Umsatzsteuer. VII. Zusätzliche Angaben Die Gesellschaft ist ein Alternativer Investmentfonds (Publikums-AIF) im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches und hat im Anhang des Jahresabschlusses (§ 158 Satz 1 i.V.m. § 135 Abs. 2 KAGB) ergänzende Angaben gemäß § 25 Abs. 3 bis 5 KARBV aufzunehmen. Die Genehmigung der Anlagebedingungen erfolgte durch die BaFin am 19.08.2020; die Vertriebserlaubnis wurde am 29.10.2020 erteilt. Die Anleger haben kraft Beschluss die Schließung der Zeichnungsfrist auf den 31.12.2022 verlängert. a) Vermögensübersicht (§ 20 i.V.m. § 7 Nr. 2 i.V.m. § 9 Abs. 3 KARBV Für das Geschäftsjahr 2021 sind aufgrund der noch nicht aufgenommenen Investitionstätigkeit keine Angaben zu machen. b) Gewinnverwendungsrechnung (§ 101 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 KAGB i.V.m. § 24 Abs. 1 i.V.m. § 25 Abs. 3 Nr. 3 KARBV)
c) Entwicklungsrechnung (§ 101 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 KAGB i.V.m. § 24 Abs. 2 i.V.m. § 25 Abs. 3 Nr. 4 KARBV)
Das Eigenkapital zu Beginn des Geschäftsjahres beinhaltet keine Neubewertungsrücklage. d) Gesamtsumme der von der KVG gezahlten Mitarbeitervergütungen (§ 20 Abs. 1 i.V.m. § 7 Nr. 9c aa KARBV)
e) Von der KVG gezahlte Vergütung an Risktaker (§ 20 Abs. 1 i.V.m. § 7 Nr. 9c aa KARBV):
f) Wesentlichen Änderungen des Verkaufsprospektes im Geschäftsjahr nach § 101 Abs. 3 S. 1 Nr. KAGB i.V.m. § 20 Abs. 1 i.V.m. § 7 Nr. 9c aa KARBV). Mit Datum vom 23. März 2022 wurde ein Nachtrag (Nr. 1) zum Verkaufsprospekt erstellt. Die Anlagebedingungen des AIF befinden sich nach einem Vertriebsstopp in der Überarbeitung und werden vorbehaltlich Nachtragsgenehmigung durch die BaFin gültig. g) prozentualer Anteil der schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände (§ 20 Abs. 1 i.V.m. § 7 Nr. 9c bb KARBV) Keine im Geschäftsjahr. h) neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement ( § 20 Abs. 1 i.V.m. § 7 Nr. 9c bb KARBV) Keine im Geschäftsjahr i) Risikoprofil und die von der KVG zur Steuerung dieser Risiken eingesetzten Risikomanagementsysteme ( § 20 Abs. 1 i.V.m. § 7 Nr. 9c bb KARBV) Im Geschäftsjahr 2021 waren keine wesentlichen Änderungen im Risikoprofil der Gesellschaft zu verzeichnen. Die von der Kapitalverwaltungsgesellschaft zur Steuerung der Risiken eingesetzten Risikomanagementsysteme wurden unverändert fortgeführt. j) Änderungen des max. Leverage sowie Gesamthöhe des Leverage ( § 20 Abs. 1 i.V.m. § 7 Nr. 9c bb KARBV) Das Investitionsvermögen ist ausschließlich Eigenkapital finanziert. k) weitere zum Verständnis erforderliche Angaben bzgl. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 20 Abs. 1 i.V.m. § 7 Nr. 9d KARBV) Mehrere Anteilsklassen nach § 20 Abs. 1 i.V.m. § 15 KARBV liegen nicht vor. l) nicht in der Vermögensaufstellung oder Bilanz enthaltene abgeschlossene Geschäfte, die Finanzinstrumente zum Gegenstand haben (§ 25 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 i.V.m. § 7 S. 1 Nr. 8 KARBV) Liegen nicht vor. m) Vergleichende Dreijahresübersicht (§ 101 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 KAGB i.V.m. §§ 25 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 und 14 KARBV)
n) Sonstige Angaben gem. § 20 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 7 Nr. 9b i.V.m. § 16 KARBV Der Anteil für eine Kommanditbeteiligung in Höhe von EUR 1.000,00 bezogen auf die Pflichteinlage von EUR 379.966,11 beträgt:
Der Anteil für eine Kommanditbeteiligung in Höhe von USD 1.000,00 bezogen auf die Pflichteinlage von USD 448.220,00 beträgt:
o) Vergütungen Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) Die Kapitalverwaltungsgesellschaft Adrealis Service Kapitalverwaltungs-GmbH erzielte von der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2021 Management-Vergütungen und Auslagen i.H.v EUR 1.391,92 (VJ: EUR 0,00). p) Carried Interest (Art. 107 Abs. 2 AIFM-VO bzw. § 101 Abs. 3 Nr. 1 KAGB). Es wurde kein Carried Interest geleistet. q) Mitarbeiter Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr keine Mitarbeiter beschäftigt und keine Vergütungen an Mitarbeiter geleistet. r) Nachtragsbericht Mit Datum vom 23. März erfolgte der 1. Nachtrag zum Verkaufsprospekt. Die geänderten Anlagebedingungen wurden mit Datum vom 11. Mai 2022 genehmigt.
Grasbrunn, am 30. Juni 2022 Die Geschäftsführung der Sunrise Capital Verwaltungs-GmbH gez. Ernst Heinrich Rohwedder gez. Christian Weidinger Die Geschäftsführung der Sunrise Capital Management-GmbH gez. Ernst Heinrich Rohwedder gez. Christian Weidinger WEITERE DATENAgri Terra Citrus Basket I GmbH & Co geschlossene Investment KG Lagebericht für das Geschäftsjahr 20211. Allgemeines 1.1. Grundlagen der Gesellschaft Bei der Agri Terra Citrus Basket I GmbH & Co geschlossene Investment KG, Grasbrunn, Landkreis München, handelt es sich um einen in der Rechtsform der geschlossenen Investment GmbH & Co. KG errichteten Publikumsfonds (Alternativer Investment Fonds, AIF), an dem sich Anleger mittelbar über eine Treuhandkommanditistin beteiligen können. Der Gegenstand der Gesellschaft ist gemäß dem Gesellschaftsvertrag ausschließlich die Anlage und Verwaltung von Mitteln nach der in den Anlagebedingungen festgelegten Anlagestrategie zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage nach §§ 261 bis 272 KAGB zum Nutzen der Anleger. Gemäß den Anlagebedingungen darf die Investmentgesellschaft hierzu in Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind (§ 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB), insbesondere Unternehmensbeteiligungen an nachfolgenden Zielgesellschaften in Paraguay im Bereich Obst- und Gemüse-Anbau und Weiterverarbeitung investieren:
Daneben darf die Investmentgesellschaft in Wertpapiere gemäß § 193 KAGB und Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB zum Zwecke des Liquiditätsmanagements und Bankguthaben gemäß § 195 KAGB investieren. Die Genehmigung der Anlagebedingungen erfolgte durch die BaFin mit Schreiben vom 19. August 2020. Mit Schreiben vom 29. Oktober 2020 erteilte die BaFin die Vertriebserlaubnis für die Anteile des AIF. Im Zuge einer Umstrukturierung des AIF wurden die überarbeiteten Anlagebedingungen am 23. März 2022 bei der BaFin eingereicht. Nach Genehmigung dieser wurden unverzüglich der Prospektnachtrag sowie die WAI eingereicht. Die Zeichnungsfrist endet plangemäß am 31. Dezember 2022. Die Anleger haben beschlossen, den Schließungstermin auf den 31. Dezember 2023 zu verlängern; entsprechende Anpassungen werden in den neuen Verkaufsunterlagen eingearbeitet. Die geschäftsführende Kommanditistin ist nach freiem Ermessen – ohne dass es hierfür der Mitwirkung der Gesellschafter bedarf und unabhängig vom Erreichen des Emissionsvolumens – berechtigt, die Zeichnungsmöglichkeit vorzeitig zu beenden. Die Investmentgesellschaft dauert bis zum 31.12.2029 („Grundlaufzeit“), soll aber nach erfolgtem Gesellschafterbeschluss auf den 31.12.2026 verkürzt werden. Sie wird nach Ablauf dieser Dauer aufgelöst und abgewickelt (liquidiert), es sei denn die Gesellschafter beschließen auf der Grundlage der gesellschaftsvertraglichen Regelungen und unter Beachtung der Anlagebedingungen die Laufzeit einmalig oder in mehreren Schritten um maximal fünf Jahre zu verlängern. Während der Laufzeit und im Fall der Verlängerung(en) sind ordentliche Kündigungsrechte ausgeschlossen. 1.2. Anlageziele und Anlagenpolitik des AIF Bei dem Fonds handelt es sich um einen geschlossenen Alternativen Investmentfonds aus dem Bereich Private Equity. Der Fonds wird mindestens 60 % des für Investitionen zur Verfügung stehenden Kapitals in Unternehmensbeteiligungen der oben genannten Zielgesellschaften investieren. Die verbleibenden 40 % des zur Verfügung stehenden Kapitals können in Vermögensgegenstände investiert werden, die für den Fonds grundsätzlich erwerbbar sind. Der Fonds kann bis zu 100 % des für Investitionen zur Verfügung stehenden Kapitals in Paraguay investieren. Nach vollständiger Investition dürfen für Zwecke des Liquiditätsmanagements bis zu 20 % des zu investierenden Kapitals in Vermögensgegenstände gemäß § 1 Ziffer 2 bis 4 der Anlagebedingungen investiert sein. Während der Dauer des Vertriebs der Investmentgesellschaft, längstens jedoch für einen Zeitraum von 18 Monaten ab Beginn des Vertriebs, kann die Investmentgesellschaft bis zu 100 % des Wertes der Investmentgesellschaft in Bankguthaben (Vermögensgegenständen gemäß § 1 Nr. 4) halten. Die Investmentgesellschaft kann im Rahmen ihrer Liquidation bis zu 100 % des Wertes der Investmentgesellschaft in Bankguthaben halten. Die Finanzierung der geplanten Investitionen soll planmäßig über das Beteiligungskapital erfolgen. Die Fremdmittelaufnahme ist nicht geplant. Die Gesellschaft darf gemäß Anlagebedingungen Kredite bis zur Höhe von 150 % des aggregierten eingebrachten Kapitals und noch nicht eingeforderten zugesagten Kapitals der Gesellschaft, berechnet auf der Grundlage der Beträge, die nach Abzug sämtlicher direkt oder indirekt von den Anlegern getragener Gebühren, Kosten und Aufwendungen für Anlagen zur Verfügung stehen, aufnehmen, wenn die Bedingungen der Kreditaufnahme marktüblich sind. Die genannte Begrenzung gilt nicht während der Dauer des erstmaligen Vertriebs, längstens jedoch für einen Zeitraum von 18 Monaten ab Beginn des Vertriebs. Die Fondswährung der Investmentgesellschaft und der Zielgesellschaften ist der US-Dollar (USD). Das Ziel-Kommanditkapital soll zukünftig 10,0 Mio. USD betragen. Es kann bis auf 35,0 Mio. USD, auch in Teilschritten, erhöht werden. Es wird ein Ausgabeaufschlag (Agio) i.H.v. bis zu 5,0 % der jeweils gezeichneten Kommanditeinlage erhoben. Ein Rücknahmeabschlag wird nicht erhoben. Die gezeichnete Kommanditeinlage beträgt für jeden Anleger mindestens 10.000,- USD. Höhere Summen müssen ohne Rest durch 1.000 teilbar sein. Zum Stichtag 31.12.2021 waren insgesamt 0,4 Mio. USD Kommanditkapital eingeworben. Der Nettoinventarwert beträgt EUR 295.156,70 bzw. USD 333.688,27. 1.3. Tätigkeitsbericht der KVG Mit Bestellungsvertrag vom 31. Juli 2020 wurde die ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH, München, als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft mit der Verwaltung des AIF beauftragt. Die ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH wurde am 5. April 2013 gegründet. Nach einer Sitzverlegung im Juli 2020 von Hamburg nach München ist die ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH inzwischen im Handelsregister München unter HRB 258883 eingetragen. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Das Stammkapital beträgt TEUR 125 (Vorjahr: TEUR 125). Es besteht zum 31. Dezember 2021 eine Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 2.811 (Vorjahr: TEUR 2.631). Die KVG besitzt die Erlaubnis zur Verwaltung von AIF-Investmentvermögen nach § 20 Abs. 1 der Assetklassen New Energy, Real Estate, Shipping und Private Equity. Sie verwaltete zum Stichtag 22 Publikums- bzw. Spezial-AIF überwiegend aus dem Bereich Immobilien. Die Kernaufgabe der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Geltungsbereich des KAGB ist die kollektive Vermögensverwaltung. Diese umfasst die Portfolioverwaltung, das Risikomanagement, administrative Tätigkeiten wie die Durchführung von Bewertungen, die Überwachung der Einhaltung von Rechtsvorschriften und die Führung von Aufzeichnungen, den Vertrieb von eigenen Investmentanteilen, die Anlegerbetreuung sowie weitere Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Vermögensgegenständen der verwalteten Fonds. Zum Zweck einer effizienten Geschäftsführung ist die KVG berechtigt, ihre Aufgaben und Pflichten unter ihrer Verantwortung und Kontrolle ganz oder teilweise an Dritte zu delegieren oder sonstige Dritte einzusetzen, welche in Bezug auf die Aufgaben und Pflichten qualifiziert und in der Lage sein müssen, diese zu erfüllen (Auslagerungen). In Verbindung mit delegierten Aufgaben und Pflichten hat die KVG geeignete Kontrollmechanismen und -verfahren sowie Regelungen zur regelmäßigen Berichterstattung aufzustellen. Die Auswahl von Dritten, denen Pflichten und Aufgaben übertragen werden, hat mit gebotener Sorgfalt zu erfolgen. Die ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH hat Auslagerungen vorgenommen. Die Auslagerungen betreffen die Anlegerverwaltung sowie das Rechnungswesen und die Finanzbuchhaltung des AIF an die Prospero Service GmbH, Konstanz, das Rechnungswesen und die Finanzbuchhaltung der KVG an die XO-LARIS GmbH, Konstanz, sämtliche IT-Leistungen an die cionix GmbH, Falkensee, sowie die interne Revision an die Mazars GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Frankfurt am Main sowie den Informationsbeauftragten an die Rödl IT Secure, Nürnberg. Die ausgelagerten Tätigkeiten sind gerechtfertigt, werden angemessen überwacht und beeinträchtigen nicht die Wirksamkeit der Beaufsichtigung der Investmentvermögen durch die KVG. Die Anlegerinteressen der verwalteten Investmentvermögen sind durch die Auslagerungen nicht beeinträchtigt. Der Bestellungsvertrag mit dem Investmentvermögen ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vertrag kann grundsätzlich von beiden Seiten mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden, frühestens nach drei Jahren nach Vertriebszulassung. Der Vertrag kann darüber hinaus aus wichtigem Grund mit einer Frist von mindestens sechs Monaten gekündigt werden. Die KVG haftet im Rahmen des Bestellungsvertrages nach den gesetzlichen Vorschriften. Die KVG haftet nicht für die Wertentwicklung des Investmentvermögens oder für ein von ihr oder den Anlegern angestrebtes Anlageergebnis. Die KVG erhält gemäß dem Bestellungsvertrag für ihre Tätigkeit eine Pauschalvergütung in Höhe von 1,07 % des durchschnittlichen Nettoinventarwerts des AIF im jeweiligen Geschäftsjahr. Die KVG kann dabei monatliche Abschlagszahlungen verlangen. 1.4. Verwahrstelle Mit dem Schreiben der BaFin vom 2. April 2020 wurde Rödl AIF Verwahrstelle GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, als Verwahrstelle von der BaFin genehmigt. Die Verwahrstelle übernimmt dabei insbesondere die Verwahrung der verwahrfähigen Vermögensgegenstände, die Eigentumsüberprüfung und Führung eines Bestandsverzeichnisses bei nicht verwahrfähigen Vermögensgegenständen, die Sicherstellung der Zahlungsströme des AIF sowie die Verwendung der Erträge, die Sicherstellung der Einhaltung der Anlagebedingungen und die Erteilung der Zustimmung bei zustimmungspflichtigen Geschäften. Die Haftung der Verwahrstelle richtet sich dabei nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Verwahrstellenvertrag wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen, die ordentliche Kündigung kann grundsätzlich mit einer Frist von 6 Monaten erfolgen. Die Verwahrstelle erhält im Geschäftsjahr 2021 eine Vergütung von bis zu 0,072 % p.a. des durchschnittlichen Nettoinventarwerts des AIF, mindestens aber USD 47.600,- p.a. 2. Geschäftsverlauf 2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Gemäß Prognose des ifo Instituts, München vom Dezember 2021, wird die Wirtschaftsleistung in 2021 um preisbereinigt 2,5 % wachsen. Hiermit wurden die ursprünglich deutlich höheren Wachstumsraten nach unten korrigiert. Obwohl die Auftragseingänge beinahe ununterbrochen gestiegen und die Auftragsbücher so voll wie selten zuvor sind, standen Lieferengpässe bei wichtigen industriellen Vorprodukten einer Ausweitung der Produktion im Wege. Diese Engpässe dürften eine unmittelbare Folge der Coronakrise sein. So kam es seit Ausbruch der Pandemie zu einer weltweiten Verschiebung des Konsums weg von Dienstleistungen und hin zu Waren und dort zu bestimmten Warengruppen, etwa langlebigen Konsumgütern, elektronischen Artikeln, sowie speziellen medizinischen Produkten. Dieser abrupte Anstieg der Nachfrage hat viele Hersteller der Vorprodukte, die für die Produktion von Waren notwendig sind, rasch an die Kapazitätsgrenzen gebracht. Zudem wurden die globalen Lieferketten als Folge der stark veränderten Warenströme vor enorme logistische Herausforderungen gestellt. Nachdem der Verbraucherpreisindex VPI (2015=100) im Dezember 2021 um 5,3 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen ist, beträgt die durchschnittliche Preissteigerung für 2021 3,1 %. Für das Geschäftsjahr 2022 ist durch die jüngsten Ereignisse, wie die Auswirkungen der Corona-Krise mit den damit verbundenen staatlichen Maßnahmen sowie seit Februar 2022 dem Ukrainekonflikt eine Abschätzung der Preissteigerungsrate nicht substantiiert möglich. Damit hat die Inflation ihren Höchststand seit 28 Jahren erreicht. Inflationstreiber sind hier vor allem die steigenden Preise für Energie sowie die finanziellen Hilfepakete während der Corona-Lockdown-Phasen, die nachfragewirksam wurden. In 2021 hat sich die Erwerbslosenzahl wieder stetig verringert. So waren im Januar 2021 2,9 Mio. (6,3 %) erwerbslos. Im Dezember 2021 sank die Erwerbslosenzahl auf 2,33 Mio. (5,1 %). Das Geschäftsklima in den deutschen Chefetagen hat sich gegenüber 2020 wieder leicht verbessert. Während der IFO Geschäftsklimaindex im Dezember 2020 bei 91,3 lag wurde dieser im Dezember 2021 mit 96,9 gemessen. Auch dies deutet eine leichte Erholung der gesamtwirtschaftlichen Lage für die Zukunft an. Das Jahr 2022 ist derzeit stark beeinträchtigt durch den Angriff Russlands auf die Ukraine und der damit ausgelösten weltweiten Unsicherheiten. Experten gehen davon aus, dass der Krieg auch ökonomisch weitreichende Folgen haben wird. Allen voran sind die ersten Auswirkungen bereits bei der Öl- und Gasversorgung zu erkennen. Insofern wird die Private Equity Branche nach dem Rekordjahr 2021 in 2022 vor eine Herausforderung gestellt. Marktexperten sind für 2022 zwar optimistisch, bremsen jedoch die Erwartungen. Eine Wertentwicklung wie in 2021 wird sich in den nächsten Jahren ohnehin kaum wiederholen lassen. 2.2. Geschäftliche Entwicklung Im Geschäftsjahr 2021 wurden keine Investitionen getätigt. 3. Lage des Unternehmens 3.1. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 3.1.1. Vermögens- und Finanzlage Im Geschäftsjahr 2021 wurden keine Investitionen getätigt. Die Gesellschaft befindet sich in der Kapitaleinwerbungsphase. Zum 31.12.2021 waren Anleger mit insgesamt 0,4 Mio. USD an dem AIF beteiligt. 3.1.2. Ertragslage Im Geschäftsjahr wurden erwartungsgemäß Erträge nur in geringem Umfang erwirtschaftet. Die Aufwendungen (TEUR 113) beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für Verwahrstellenvergütungen (TEUR 40), Prüfungs- und Veröffentlichungskosten (TEUR 9) sowie sonstige Aufwendungen zum überwiegenden Teil für Initialkosten (TEUR 62). 3.2. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Die Gesellschaft misst sich neben den klassischen finanziellen Kennzahlen (z.B. Ergebnis des Geschäftsjahres oder Nettoinventarwert) an weiteren Zielen. Zu den fondsbezogenen Zielen gehören z.B. die Senkung von Gesellschaftskosten, insbesondere von Rechts- und Beratungskosten, das Treffen geeigneter Maßnahmen zur Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit, das Prüfen von In- und Desinvestitionen sowie die regelmäßige Berichterstattung gegenüber internen und externen Stakeholdern. 3.3. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2021 erwartungsgemäß ein negatives Ergebnis in Höhe von TEUR 100 erzielt. Dieses Ergebnis resultiert im Wesentlichen aus der Abrechnung von Initialkosten, den laufenden Fondskosten sowie der Bildung von Rückstellungen für die Jahresabschlusserstellung und -prüfung. Die Geschäftsleitung beurteilt die Fortführungssituation des Unternehmens aufgrund der intern erstellten Planungsrechnungen als positiv. 4. Risiko- und Chancenbericht 4.1. Risikomanagement Die Gesellschaft ist den Investoren gegenüber verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle von Risiken bereitzustellen. Mit dem Bestellungsvertrag vom 31. Juli 2020 wurde die KVG als externer Verwalter der Gesellschaft (Investmentvermögen) bestellt und hat die kollektive Vermögensverwaltung der Gesellschaft übernommen. Die kollektive Vermögensverwaltung umfasst neben der Portfolioverwaltung insbesondere auch das Risiko- und Liquiditätsmanagement. Hierfür hat die KVG ein Risikomanagementsystem in ihrer Aufbauorganisation implementiert, welches ihr die Möglichkeit gibt, u.a. eine Risikoidentifikation, -bewertung, -steuerung, -überwachung und -berichterstattung für das von ihr betreute Investmentvermögen vorzunehmen. Die Prozesse hierfür sind in einem eigens entwickelten Risikohandbuch dokumentiert. Das Risikomanagement dient dazu, bewusste Vorgaben zu schaffen, welche Risiken eingegangen werden dürfen, ohne den Fortbestand der Gesellschaft zu gefährden, wobei die Risikosteuerung und -überwachung vorrangig dem Risikomanager obliegt. Dieser stellt sicher, dass Risiken fortwährend identifiziert, analysiert und bewertet werden. Die Identifikation und Wahrnehmung von Chancen obliegt dem operativen Management, welche in regelmäßigen Abständen mit der Geschäftsführung diskutiert werden. 4.2. Liquiditätsmanagement Das zentrale Element des Liquiditätsmanagements ist die Liquiditätsplanung, da Risiken bzw. deren Folgen eine direkte Auswirkung auf die Liquidität des AIF haben können. Insbesondere Risiken, die aus den Vermögensgegenständen resultieren, können die Liquiditätssituation signifikant beeinflussen. Die systematische Auseinandersetzung mit dem Risikoprofil des AIF im Rahmen der Risikoidentifizierung und -bewertung gewährleistet eine regelmäßige kritische Würdigung der Liquiditätsplanung. Die Liquiditätsplanung dient somit als Basis für das Management wesentlicher Risiken. Bei der Erstellung der Liquiditätsplanung werden alle signifikanten Zahlungsströme, auch durch das Ausscheiden von Kommanditisten, abgebildet und prognostiziert. Die Einnahmen und Ausgaben resultieren grundsätzlich aus Objektbewirtschaftung sowie aus den laufenden Gesellschaftskosten. Die ermittelten Auswirkungen der Risiken auf die Liquiditätsplanung werden regelmäßig auf Aktualität geprüft und angepasst. Zum Bilanzstichtag gibt es keine nennenswerten finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft. 4.3. Chancen und Risiken aus der weltwirtschaftlichen Entwicklung In Zusammenarbeit mit dem Portfoliomanagement der KVG beobachtet die Geschäftsführung des AIF die weltwirtschaftlichen Entwicklungen laufend, um rechtzeitig Veräußerungsmöglichkeiten zu identifizieren. Auch eine opportunistische Portfoliooptimierung ist möglich und wird laufend geprüft. Die Geschäftsführung ist bestrebt, bei den Investitionsbeteiligungen und -objekten zu diversifizieren. Die Anlagepolitik gemäß Anlagebedingungen beschreibt Investitionen in ausländische geschlossene Publikums- und/oder Spezial AIFs und in Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen sind oder in einen organisierten Markt einbezogen sind. 4.4. Operationelle Risiken Operationelle Risiken werden grundsätzlich nicht gesehen, da sämtliche Aufgaben im Rahmen des Bestellungsvertrags mit der ADREALIS als Kapitalverwaltungsgesellschaft auf diese ausgelagert sind. Auch das Risikomanagement für die operationellen Risiken ist damit auf die ADREALIS ausgelagert. Sollte die ADRE-ALIS ihren Leistungen operationell nicht nachkommen können, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft mit diesen Leistungen zu beauftragen. Operationelle Risiken sind für die ADREALIS im Wesentlichen identifizierte Risiken aus Personal, IT sowie den Prozessabläufen. Die ADREALIS hat Notfall-Pläne entwickelt, welche laufend an aktuelle Entwicklungen angepasst werden. Der ordnungsgemäße Geschäftsbetrieb ist damit derzeit grundsätzlich gewährleistet. Es ist aber nicht auszuschließen, dass eine weitere Verbreitung des Virus den zukünftigen Geschäftsverlauf der Gesellschaft beeinflussen könnte. 4.5. Risiken aus der Anlagestrategie Es besteht das Risiko, dass die Fondsgesellschaft mittelbar den Anlagegrenzen entsprechende Zielinvestments gar nicht, nicht in ausreichendem Umfang, nicht zum richtigen Zeitpunkt oder nur mit zusätzlichem Aufwand und höheren Kosten findet oder aus anderen Gründen nicht wie von ihr geplant umsetzen kann, sodass das Kapital der Anleger nicht, nur teilweise oder nur zu schlechteren Bedingungen, insbesondere nur mit geringerem Ertragspotenzial und/oder höheren Kosten und Risiken als beabsichtigt, investiert werden kann. Kann die Investmentstrategie der Fondsgesellschaft nicht umgesetzt werden und/oder kann die Fondsgesellschaft nicht die aufsichtsrechtlichen Vorgaben erfüllen, besteht zudem das Risiko der Rückabwicklung. 4.6. Währungsrisiken Die Fondswährung lautet in US-Dollar (USD). Die Kapitalkonten der Anleger werden in USD geführt, die Investitionen werden ausschließlich in USD getätigt und die Erträge in USD vereinnahmt. Insofern werden Währungsrisiken in der Fondsgesellschaft vermieden. 4.7. Bonitäts- und Liquiditätsrisiken Es gehört zu den wesentlichen Aufgaben der KVG, die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft zu jeder Zeit sicherstellen zu können. Zu diesem Zweck wird üblicherweise eine Mindestliquiditätsreserve gebildet, die geeignet ist, sämtliche Zahlungsverpflichtungen für einen Zeitraum von mind. 6 Monaten sicherzustellen. Darüber hinaus hat die KVG die Bonität der Gegenpartei von Verträgen der Fondsgesellschaft vor Abschluss der Verpflichtungsgeschäfte zu überprüfen. Unnötige Bonitäts- und Liquiditätsrisiken sollen dadurch vermieden werden. 4.8. Leverage Als Leverage wird die Einbindung von Fremdmitteln bei der Finanzierung von Investitionsvorhaben bezeichnet. Ein positiver Effekt auf die Rendite der Investition wird nur dadurch erzielt, dass der Zins für das Fremdkapital geringer ausfällt, als die Gesamtkapitalrentabilität der Investition. Sinkt die Gesamtkapitalrentabilität dagegen unter die Verzinsung des Fremdkapitals, treten Ertragsschäden für das gebundene Eigenkapital auf (negativer Leverageeffekt). Da die Anlagebedingungen des AIF die Einbindung von Fremdkapital in die Finanzierung von Investitionen ausschließen, werden Risiken aus dem Leverage vermieden. 4.9. Risikobewertung Vor der Aufnahme weiterer Kommanditisten oder Treugeber und vor dem Erwerb der ersten Investments der Gesellschaft ist die Risikosituation noch nicht ausgeprägt. Die KVG wird im Rahmen des Risikomanagements regelmäßig sämtliche Risiken des AIF überprüfen und bewerten. Sollten Risikokonzentrationen entstehen oder einzelne Risiken sich als unterbewertet herausstellen, wird in einem Eskalationsprozess mit geeigneten Maßnahmen gegengesteuert. 4.10. Nachhaltigkeitsrisiken von Vermögensgegenständen Die Anlageentscheidungen der KVG berücksichtigen grundsätzlich Nachhaltigkeitsrisiken. Es handelt sich dabei um Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz-und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens haben können; dies schließt klimabezogene Risiken in Form von physischen Risiken und Transitionsrisiken ein. Nachhaltigkeitsrisiken wirken auf alle bekannten Risikoarten ein und stellen daher keine eigene Risikoart dar, sondern werden als Teilaspekt den bekannten Risikoarten wie Marktrisiko, Liquiditätsrisiko, Kreditrisiko oder operationelles Risiko zugeordnet. Sie können sich verstärkend auswirken und tragen dann mitunter wesentlich zum Gesamtrisikoprofil des AIF bei. Sofern Nachhaltigkeitsrisiken eintreten, können sie einen wesentlichen Einfluss – bis hin zu einem Totalverlust – auf den Wert und/oder die Rendite der betroffenen Vermögensgegenstände haben. Solche Auswirkungen auf einen Vermögensgegenstand können die Rendite des AIF negativ beeinflussen oder bis zum Totalverlust der Kapitalanlage führen. Vor diesem Hintergrund ist die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken durch KVG als Teil der Gesamtrisikostrategie im Risikomanagement verankert. Ziel ist es, das Eintreten dieser Risiken möglichst frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen auf die betroffenen Vermögensgegenstände bzw. das Gesamtportfolio des AIF zu minimieren. Die Nachhaltigkeitsrisiken, die einen negativen Einfluss auf die Rendite des AIF haben können, werden in die Aspekte Umwelt-, Soziales- und Unternehmensführung (nachfolgend „ESG“) unterteilt. Zu den Umweltaspekten kann z.B. der Klimaschutz oder Klimawandel zählen, zu den sozialen Aspekten z.B. die Einhaltung von Vorgaben zur Sicherheit am Arbeitsplatz und zu den Aspekten der Unternehmensführung z.B. die Berücksichtigung der Einhaltung von Arbeitnehmerrechten oder dem aktiven Nachhaltigkeitsmanagement durch Geschäftsleitung und Aufsichtsrat der KVG. Darstellung der Risiken im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit Die Risiken im Zusammenhang mit ESG-Aspekten, können sich negativ auf die laufende Performance und/oder den Verkehrswert eines Vermögensgegenstandes des AIF auswirken. Sie werden auch ohne eigene Nennung in den im Risikokapitel genannten Risiken bei der Bewertung des Risikoausmaßes berücksichtigt. Risikomanagement Verfahren Zur Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken werden vom Risikomanagement Risikoindikatoren (Key Risk Indicators) herangezogen. Die Risikoindikatoren können dabei quantitativer oder qualitativer Natur sein und orientieren sich an den ESG-Aspekten und dienen der Risikofrüherkennung und Risikomessung einschließlich angemessener Stresstests. 4.11. Gesamteinschätzung der Risiken und Chancen Die Risiken und Chancen des AIF in seiner aktuellen Situation sind ausführlich im Prospekt beschrieben. Ein spezifisches Risiko ergibt sich aktuell durch die Platzierung des Eigenkapitals. Sollte es nicht in ausreichendem Maße gelingen, Kapital für die Gesellschaft einzuwerben, wäre eine Rückabwicklung der Beteiligungen und Löschung der Gesellschaft wahrscheinlich. 5. Kapitalverwaltungsgesellschaft und Vergütungen Gemäß § 37 Abs. 1 KAGB legen AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften für ihre Geschäftsleiter und Mitarbeiter mit Kontrollfunktion bzw. mit gleicher Einkommensstufe wie Geschäftsleiter ein Vergütungssystem fest, das mit dem Risikomanagement- und Anreizsystem der Gesellschaft vereinbar ist. Die als Risikoträger identifizierten Personen und Personengruppen erhalten ausschließlich eine feste Vergütung. Variable Vergütungen werden an diese Personengruppen nicht gewährt. Im Geschäftsjahr 2021 waren bei der ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH durchschnittlich insgesamt acht Mitarbeiter beschäftigt. Die Mitarbeiterzahl wurde entsprechend § 285 Nr. 7 HGB unter Einschluss der Geschäftsführung ermittelt. Im Geschäftsjahr 2021 zahlte die ADREALIS an ihre Mitarbeiter folgende Vergütung:
Diese Angaben betreffen die ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH gesamt. Diese angegebenen Beträge sind keine Kosten, die der Fonds zu tragen hat. Es gab keine wesentlichen Änderungen der Vergütungssysteme im Berichtszeitraum.
München, den 30.06.2022 gez. Sunrise Capital Management GmbH Die Geschäftsführung VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Agri Terra Citrus Basket I GmbH & Co. geschlossene Investment KG: VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Agri Terra Citrus Basket I GmbH & Co. geschlossene Investment KG (vormals: Agri Terra Citrus Basket I GmbH & Co. KG), Grasbrunn, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Agri Terra Citrus Basket I GmbH & Co. geschlossene Investment KG (vormals: Agri Terra Citrus Basket I GmbH & Co. KG), Grasbrunn, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerungen hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf der Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für bestimmte Personenhandelsgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u. a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN Prüfungsurteil Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der Agri Terra Citrus Basket I GmbH & Co. geschlossene Investment KG (vormals: Agri Terra Citrus Basket I GmbH & Co. KG), Grasbrunn, geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 i. V. m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) ,,Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuordnung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die ordnungsgemäße Zuordnung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 i. V. m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) ,,Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
München, den 30. Juni 2022 MT Treuhand München GmbH gez. A. Tränkle, Wirtschaftsprüfer gez. R. Kleedörfer, Wirtschaftsprüferin Gewinn- und Verlustrechnung
Grasbrunn, den 30. Juni 2022 gez. Ernst Heinrich Rohwedder und Christian Weidinger Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30. Juni 2022 |
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In all denn Veröffentlichungen finden wir dann auch die Sunrise Capital Verwaltungs-GmbH
Sunrise Capital Verwaltungs-Gmbhregister
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