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Vertriebsuntersagung „Partech Entrepreneur Fund III FPCI“

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Vertriebsuntersagung

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) gibt bekannt, dass sie gemäß § 31 Abs. 4 iVm § 50 Abs. 2 Z 5 Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz – AIFMG, BGBl I Nr 135/2013, idgF, den weiteren Vertrieb von Anteilen des ausländischen EU-AIF Partech Entrepreneur Fund III FPCI“, welcher vom AIFM „Partech Partners SAS“ verwaltet wird, in Österreich untersagt.

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