Sicherlich auch kein alltäglicher Vorgang für eine Finanzaufsichtsbehörde wie die FMA Österreich, eine Vertriebsuntersagung auszusprechen und zu veröffentlichen, wie hier geschehen.
VertriebsuntersagungDie Finanzmarktaufsicht (FMA) gibt bekannt, dass sie gemäß § 31 Abs. 4 iVm § 50 Abs. 2 Z 5 Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz – AIFMG, BGBl I Nr 135/2013, idgF, den weiteren Vertrieb von Anteilen des ausländischen EU-AIF Hellebore Credit SICAV-RAIF mit den beiden Teilfonds Hellebore Credit Arbitrage und Hellebore Credit Multi-Strategy , welcher vom AIFM Hellebore Capital verwaltet wird, in Österreich untersagt.
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