Das war zu erwarten. Die Verantwortlichen der oben genannten Gesellschaften haben uns telefonisch mitgeteilt, das man vor ein paar Tagen, nachdem wir die Falschmeldung entdeckt hatten im Internet und die Unternehmen darauf aufmerksam gemacht hatten, bereits juristische Schritte über die Rechtsanwlatskanzlei Schulenberg & Schenk eingeleitet habe. Man wolle eine Unterlassungserklärung“ für die nachweislich falschen Behauptungen die die Kanzlei Gröpper Köpke in ihrem Artikel aufgestellt habe, gleiches gelte auch für den BSZ eV. Ob beide Verursacher dann die Erklärung auch abgeben werden, wird man dann abwarten müssen. Sollte dies nicht geschehen, dann wird man hier den Weg über die einstweilige Verfügung beim LG Hamburg gehen. Parallel dazu will man dann beide Verursacher auch beim Thema „entstandener nachweisbarer Schaden“ in die Haftung nehmen.
Was soll diese Nachricht uns mitteilen? Da steht nicht drin, dass diese Unterlassungserklärung auch unterschrieben wurde… Und langsam muss man an der Glaubwürdigkeit und der Neutralität dieser Plattform zweifeln!
Anmerkung der Redaktion:
Nun, uns ist nicht bekannt das diese Unterlassungserklärungen dann auch unterschrieben wurde. Wäre dem so, und wir hätten den Nachweis dafür, dann würden wir das sicherlich auch berichten, wenn wir das geprüft hätten. Wir sind nicht Neutral, das können wir, wenn Sie denn mal nachdenken, auch gar nicht sein. Unsere Berichte sind immer Subjektiv, aus unserer Sicht und den uns vorliegenden Informationen und Recherchen. Erst durch die Kommentare der User kann sich der Leser ein objektives Bild machen.