Beschluss vom 27. Juli 2021 – 6 StR 292/21
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat die heute 33 bzw. 34 Jahre alten Angeklagten wegen Mordes sowie Sich-Bereiterklärens zum Mord (männlicher Angeklagter) bzw. wegen Anstiftung zum Mord in Tateinheit mit versuchter Anstiftung zum Mord (weibliche Angeklagte) jeweils zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.
Nach den Feststellungen des Schwurgerichts stiftete die Angeklagte ihren Liebhaber an, ihren bisherigen Lebensgefährten zu ermorden. Außerdem wollte sie, dass er auch ihren Ehemann töte. Ziel der beiden Angeklagten war es, nach den verübten Verbrechen im Haus des Ehemanns der Angeklagten zusammenleben zu können.
Am 14.Juli 2019 drosselte der Angeklagte den bisherigen Lebensgefährten der Angeklagten mit einem schnurähnlichen Gegenstand, versetzte ihm mehrere Messerstiche und schlug ihm mit einem unbekannten Gegenstand den Schädel ein. Die Leiche ließ er in einem Waldstück liegen. Zu einem Mord am Ehemann der Angeklagten kam es nicht mehr.
Ihre Verurteilung haben die Angeklagten mit der Revision angegriffen. Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Rechtsmittel entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als offensichtlich unbegründet verworfen. Hinsichtlich des männlichen Angeklagten wurde lediglich eine Änderung des landgerichtlichen Urteilstenors vorgenommen. Das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth ist damit rechtskräftig.
Landgericht Nürnberg-Fürth – Urteil vom 14. Dezember 2020 – 5 Ks 114 Js 1407/19
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