Beschluss vom 28. Februar 2023 – 2 StR 27/23
Das Landgericht Köln hat den Angeklagten wegen versuchten Mordes und wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwölf Jahren Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts begab sich der Angeklagte, nachdem er einen Abschiedsbrief verfasst hatte (“ … Fahrt zur Hölle ihr Bastarde!“), in den frühen Morgenstunden des 1. Oktober 2021 in das Schlafzimmer seiner Eltern, um diese zu töten. Mit einer Spaltaxt schlug er zunächst fünf Mal gezielt und kraftvoll gegen den Hinterkopf seines dort schlafenden Vaters und fügte ihm akut lebensgefährliche Schädelverletzungen zu. In der Annahme, seinen Vater tödlich verletzt zu haben, ging der Angeklagte sodann zur anderen Seite des Bettes und schlug mit der Axt zwei Mal gegen den Kopf seiner Mutter, einen weiteren Schlag konnte die zwischenzeitlich erwachte Mutter abwehren. Obwohl er realisierte, seine Mutter noch nicht tödlich verletzt zu haben, sah er von einer weiteren Tatausführung ab. Die Tatopfer konnten durch umgehende medizinische Hilfe gerettet werden, haben aber erhebliche Tatfolgen erlitten, die zum Teil bis heute andauern.
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Köln ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz:
Landgericht Köln – Urteil vom 6. September 2022 – 105 Ks 2/22
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