Der zuständige Richter beschrieb den Fall, der in den Medien als „Taximord“ bekannt wurde, als eine Art Hinrichtung. Ein 15-jähriges Mädchen, beteiligt an dem Fall, hatte einen Monat vor dem Mord einen 26-jährigen Taxifahrer der Vergewaltigung beschuldigt.
Laut der Nachrichtenagentur TT lockte das Mädchen den Mann unter dem Vorwand eines Treffens in eine abgelegene Gegend. Dort wurde er von ihrem Freund und dessen Brüdern überwältigt, gefoltert und schließlich in einem Wald erhängt. Die Gruppe leerte auch sein Bankkonto.
Obwohl die Angeklagten die Tat bestritten, sah das Gericht aufgrund von Chatprotokollen, DNA-Spuren und weiteren Beweisen keinen Zweifel an ihrer Schuld. Es wurde jedoch angenommen, dass das Mädchen und der jüngste Angeklagte zum Zeitpunkt des Mordes nicht mehr am Tatort waren.
In Bezug auf den Vergewaltigungsvorwurf des Mädchens stellte der Richter fest, dass das Gericht ihre Aussage zur Kenntnis genommen habe.
Dieser tragische Fall unterstreicht die Bedeutung von Rechtsstaatlichkeit und warnt eindringlich vor Selbstjustiz. Unabhängig von den Umständen oder Vorwürfen gegen das Opfer, ist es unerlässlich, dass Verdächtige durch das Rechtssystem und nicht durch individuelle Handlungen zur Rechenschaft gezogen werden. Selbstjustiz untergräbt die Prinzipien der Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit und kann zu weiteren Tragödien und Unrecht führen.
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