Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am 26. August 2024 die Baugenehmigung für ein neues Gebäude auf dem ehemaligen Chateau Rikx Gelände in Düsseldorf-Oberkassel aufgehoben. Der geplante Neubau sollte Büroflächen im Erdgeschoss und 14 Wohneinheiten in den oberen Etagen umfassen.
Kernpunkte des Urteils:
1. Das Gericht gab der Klage des Eigentümers eines benachbarten Gaststätten- und Brauereibetriebs statt.
2. Die Baugenehmigung vom 26. Oktober 2022 wurde als unbestimmt und nachteilig für die Nachbarn bewertet.
3. Hauptkritikpunkt: Ein potenzieller Lärmkonflikt zwischen der geplanten Wohnnutzung und dem bestehenden Biergarten wurde nicht ausreichend berücksichtigt.
4. Das Gericht sieht die Gefahr unzumutbarer Lärmbelastungen für künftige Anwohner, insbesondere abends und am Wochenende.
5. Eine Verletzung des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots wird befürchtet.
Vorgeschichte:
– Juni 2023: Die Kammer hatte den Bau zunächst im Eilverfahren gestoppt.
– Dezember 2023: Das Oberverwaltungsgericht NRW hob diesen Stopp auf und erlaubte die Fortführung des Baus.
Das aktuelle Urteil lässt eine Berufung zu, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entscheiden wird.
Aktenzeichen: 4 K 8859/22
Für weitere Informationen: pressestelle@vg-duesseldorf.nrw.de
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