Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat am 11. März 2024 einem Eilantrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die Genehmigung einer neuen Legehennenanlage in Ortwig teilweise stattgegeben. Die Anlage, die vom Landesamt für Umwelt genehmigt worden war, umfasst 29.980 Hennenplätze und eine Freilauffläche. Die Anlage befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Europäischen Vogelschutzgebiet „Mittlere Oderniederung“.
Der BUND hatte gegen die im Dezember 2021 erteilte Genehmigung Widerspruch eingelegt und im März 2023 gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Genehmigung durch das Landesamt für Umwelt Rechtsschutz beantragt. Das Gericht hat nun entschieden, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wiederherzustellen, sodass die Genehmigung bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens nicht vollzogen werden darf.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Genehmigung bestehen, insbesondere hinsichtlich der unterlassenen Verträglichkeitsprüfung. Projekte in oder nahe Natura 2000-Gebieten müssen vor ihrer Genehmigung auf mögliche Beeinträchtigungen der Schutzgebiete überprüft werden. Das Gericht stellte fest, dass die potenziellen Auswirkungen der Hühnerhaltung, insbesondere durch Keimübertragung über Hühnerkot, auf die im Vogelschutzgebiet lebenden Wildvögel nicht hinreichend ermittelt und bewertet wurden.
Das Landesamt für Umwelt kann im weiteren Verlauf des Widerspruchsverfahrens eine fachkundige veterinärmedizinische Bewertung nachholen, um die notwendigen Prüfungen durchzuführen.
Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts ist eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.
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