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Verwaltungsgericht gibt Eilantrag gegen „verkaufsoffene Sonntage“ am 25. September und 09. Oktober 2022 in Nienburg statt

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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„Altstadtfest“ und „Nienburger Autoschau“ keine hinreichenden Anlässe für die Sonntagsöffnung der Verkaufsstellen im gesamten Stadtgebiet

Das Verwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 09. September 2022 einem Eilantrag der Gewerkschaft Ver.di gegen die für Sonntag, den 25. September 2022 und den 09. Oktober 2022, geplante Öffnung der Verkaufsstellen im gesamten Stadtgebiet von Nienburg stattgegeben.

Die von der Stadt Nienburg im März 2022 beschlossene Allgemeinverfügung erwies sich nach summarischer Prüfung durch die 11. Kammer als voraussichtlich rechtswidrig. Die Kammer folgte der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, nach welcher das verfassungsrechtlich gebotene Mindestniveau des Sonntagsschutzes einen über bloße Umsatzinteressen hinausgehenden Sachgrund erfordere. Bei anlassbezogenen Sonntagsöffnungen müsse deshalb die anlassgebende Veranstaltung – und nicht die Ladenöffnung an sich – das öffentliche Bild des Sonntags prägen. Hierfür sei erforderlich, dass der Sachgrund die Sonntagsöffnung auch räumlich und zeitlich rechtfertigt.

Diese Anforderungen seien im hiesigen Fall nicht erfüllt. Das „Altstadtfest“ am 25. September 2022 rechtfertige jedenfalls keine Ladenöffnung im gesamten Stadtgebiet Nienburgs. Es fehle aufgrund der auf die Altstadt begrenzten Ausdehnung der Veranstaltung der räumliche und gegenständliche Bezug zu Verkaufsflächen in peripher – beispielsweise westlich der Weser – gelegenen Gewerbegebieten. Auch die „Nienburger Autoschau“ am 09. Oktober 2022 rechtfertige einen verkaufsoffenen Sonntag nicht. Es mangele bereits an einer schlüssigen und vertretbaren Prognoseentscheidung der Stadt zu der Frage, ob die „Nienburger Autoschau“ einen beträchtlichen Besucherstrom auslöse, der die bei einer alleinigen Öffnung der Verkaufsstellen zu erwartende Zahl der Ladenbesucher übersteige.

Den Beteiligten steht das Rechtsmittel der Beschwerde zum Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zu.

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