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Verwaltungsgericht Hannover

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Das Verwaltungsgericht Hannover hat eine Stellungnahme zu einem laufenden Asylverfahren veröffentlicht, das einen 35-jährigen Asylbewerber betrifft, der verdächtigt wird, am 02.09.2024 in Sarstedt einen 61-jährigen Leiter einer Flüchtlingsunterkunft mit einem Messer angegriffen zu haben.

Kernpunkte:

1. Das Asylverfahren des Verdächtigen ist seit dem 01.09.2022 am Verwaltungsgericht Hannover anhängig.

2. Der erste Asylantrag des Mannes wurde 2017 als unzulässig abgelehnt, da Polen für zuständig erklärt wurde. Nach einer Überstellung nach Polen und Wiedereinreise stellte er 2022 einen Zweitantrag, der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ebenfalls abgelehnt wurde.

3. Das Gericht gab einem Eilantrag des Klägers am 28.09.2022 statt, da Unterlagen zum Ausgang des polnischen Asylverfahrens fehlten.

4. Das Verfahren wird derzeit nicht als entscheidungsreif betrachtet, da der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die Europarechtskonformität des Zweitantragsverfahrens entscheiden muss.

5. Das laufende Strafverfahren gegen den Verdächtigen hat keinen Einfluss auf die asylrechtlichen Fragen.

Das Gericht informiert zudem über die allgemeine Situation bei der Bearbeitung von Asylverfahren:

– Aktuell sind 2.701 Asylverfahren am Verwaltungsgericht Hannover anhängig.
– Die Bearbeitungsdauer von mehreren Jahren wird auf die hohe Arbeitsbelastung zurückgeführt.
– Trotz Überbelastung konnte der Verfahrensbestand in den letzten Jahren reduziert werden.
– Eine weitere Verbesserung setzt eine angemessene Personalausstattung voraus, die aktuell nicht gegeben ist.

Das Gericht betont, dass die Entscheidung über das Asylverfahren des Verdächtigen von der ausstehenden EuGH-Entscheidung zur Europarechtskonformität des Zweitantragsverfahrens abhängt.

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