Ein umfassendes Haltungs- und Betreuungsverbot für Tiere wurde durch das Verwaltungsgericht Koblenz für ein Ehepaar bestätigt, nachdem bei einer Überprüfung ihrer 53 Greyhounds erhebliche Mängel in Pflege und tierärztlicher Versorgung festgestellt wurden. Die Entscheidung folgt auf eine Kontrolle durch das Veterinäramt des Landkreises Bad Kreuznach im Februar 2022, welche zur Wegnahme der Hunde und zum Erlass des Verbots führte. Die dagegen eingereichte Klage des Ehepaares, die insbesondere die Unverhältnismäßigkeit des Verbots bemängelte, wurde abgewiesen.
Die Richter stützten ihr Urteil auf die Feststellungen zweier amtstierärztlicher Gutachten, die eine grobe Vernachlässigung der Tiere belegten. Das Gericht betonte die fachliche Autorität der Amtstierärzte und wies die Einwände der Kläger zurück. Die Schwere und Anzahl der Verstöße ließen zudem auf ein zukünftig weiterhin tierschutzwidriges Verhalten des Ehepaares schließen, zumal keine Einsicht in die Missstände gezeigt wurde. Ein beschränktes Haltungsverbot, wie von den Klägern vorgeschlagen, wurde als nicht ausreichend erachtet, um die Einhaltung tierschutzrechtlicher Anforderungen zu gewährleisten.
Das Urteil lässt die Möglichkeit einer Berufung zu.
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 29. Januar 2024, Aktenzeichen: 3 K 374/23.KO)
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