Das Verwaltungsgericht Köln hat am 14. Februar 2024 entschieden, dass auf einer für den 15. Februar 2024 in Bonn geplanten Versammlung Bilder des inhaftierten PKK-Führers Abdullah Öcalan gezeigt werden dürfen. Die Entscheidung erfolgte im Rahmen eines Eilantrags gegen die ursprüngliche Anordnung des Bonner Polizeipräsidiums, die das Zeigen solcher Abbilder verboten hatte.
Die Kundgebung, die unter dem Leitsatz „Keine de facto Todesstrafe! Freiheit für Abdullah Öcalan!“ steht, wird im Regierungsviertel am Platz der Vereinten Nationen erwartet, mit einer Teilnehmerzahl von etwa 50 Personen. Die Polizei hatte das Zeigen von Öcalan-Bildern zuvor untersagt, da die PKK in der EU als Terrororganisation gelistet und in Deutschland verboten ist.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass das Zeigen von Öcalans Bildern unter bestimmten Umständen, wie der Aufmerksamkeitslenkung auf seine Haftbedingungen, als sozialadäquat betrachtet werden kann und somit eine Ausnahme vom Verbot darstellt. Sollten Teilnehmer der Versammlung dennoch für die PKK werben, kann die Polizei eingreifen, wenn eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit entsteht.
Gegen den Gerichtsbeschluss kann Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster entscheiden würde.
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