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Verwaltungsgericht Potsdam gibt Eilantrag von Martin Sellner gegen Einreiseverbot statt

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Das Verwaltungsgericht in Potsdam hat einem Eilantrag des österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner gegen ein bundesweites Einreiseverbot nach Deutschland stattgegeben. Wie die Behörde mitteilte, darf das von der Stadt Potsdam verhängte Verbot vorerst nicht vollzogen werden. Ein Sprecher des Gerichts erklärte, dass nach Auffassung der Richter der von Sellner erhobene Widerspruch gegen das Einreiseverbot voraussichtlich erfolgreich sein werde.

Martin Sellner war bis vor kurzem eine führende Figur der rechtsextremen Identitären Bewegung in Österreich. Die Gruppierung vertritt eine völkisch-nationalistische Ideologie und steht im Verdacht, Verbindungen zu rechtsextremen und neonazistischen Netzwerken zu unterhalten. In Deutschland wird die Identitäre Bewegung vom Verfassungsschutz beobachtet und als rechtsextremistische Organisation eingestuft.

Das gegen Sellner verhängte Einreiseverbot sollte offenbar verhindern, dass er in Deutschland öffentlich auftritt und seine Ansichten verbreitet. Die Stadt Potsdam hatte das Verbot mit Verweis auf die Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung begründet. Sellner legte dagegen Widerspruch ein und zog vor das Verwaltungsgericht, um im Eilverfahren eine Aussetzung des Verbots zu erwirken.

Die Entscheidung des Gerichts, dem Eilantrag stattzugeben, wirft Fragen auf. Kritiker sehen darin eine Verharmlosung der von Sellner und der Identitären Bewegung ausgehenden Gefahren für die demokratische Gesellschaft. Sie befürchten, dass die Aufhebung des Einreiseverbots Sellner ermutigen könnte, seine rechtsextreme Agenda in Deutschland voranzutreiben und neue Anhänger zu gewinnen.

Befürworter der Gerichtsentscheidung verweisen dagegen auf die hohen Hürden, die für ein Einreiseverbot gelten. Sie argumentieren, dass eine solche Maßnahme nur dann gerechtfertigt sei, wenn eine konkrete und erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit nachgewiesen werden könne. Diese Voraussetzungen sah das Gericht im Fall Sellner offenbar nicht als gegeben an.

Unabhängig von der juristischen Bewertung bleibt die Frage, wie die Gesellschaft mit Personen umgehen soll, die rechtsextremes und demokratiefeindliches Gedankengut verbreiten. Einerseits gilt es, die Meinungsfreiheit und die Rechte des Einzelnen zu schützen. Andererseits müssen die Sicherheit und der Zusammenhalt der Gesellschaft gewahrt und gegen Angriffe von Extremisten verteidigt werden.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam ist nicht rechtskräftig und kann von der Stadt angefochten werden. Es bleibt abzuwarten, wie das Hauptsacheverfahren zu Sellners Widerspruch gegen das Einreiseverbot ausgehen wird. Unabhängig davon sollten Politik und Zivilgesellschaft wachsam bleiben und entschlossen gegen jede Form von Rechtsextremismus und Demokratiefeindlichkeit vorgehen.

Dabei gilt es, die Ursachen von Radikalisierung zu bekämpfen und präventiv zu wirken. Bildung, Aufklärung und die Stärkung demokratischer Werte sind langfristig der beste Schutz gegen die Verbreitung extremistischer Ideologien. Zugleich müssen die Sicherheitsbehörden konsequent gegen Straftaten und Bedrohungen von rechts vorgehen und die Finanzierung und Vernetzung rechtsextremer Strukturen unterbinden.

Der Fall Sellner zeigt einmal mehr, wie wichtig eine wehrhafte Demokratie ist, die ihre Feinde nicht unterschätzt und mit rechtsstaatlichen Mitteln gegen sie vorgeht. Es braucht eine breite gesellschaftliche Front, die sich schützend vor unsere freiheitliche Ordnung stellt und jenen entgegentritt, die sie bekämpfen. Nur so können wir verhindern, dass Rechtsextremisten wie Sellner Raum gewinnen und unseren sozialen Frieden gefährden.

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