Der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs hat in seinen jüngsten Urteilen vom 11. April 2024 die Normenkontrollanträge zur Überprüfung der Coronaverordnungen aus dem Mai 2020, einschließlich der Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen, abgelehnt. Diese Entscheidung betrifft vier separate Verfahren (1 S 278/23, 1 S 930/23, 1 S 931/23, 1 S 932/23), in denen die Antragsteller die nachträgliche Feststellung der Unwirksamkeit dieser Maßnahmen gefordert hatten.
Die betroffenen Vorschriften beinhalteten Regelungen zur Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen, Betriebsuntersagungen und das Abhalten von Versammlungen. Die Anträge, die vor allem die infektionsschutzrechtliche Begründung dieser Maßnahmen hinterfragten, wurden vom Gericht nicht als begründet angesehen.
Der Verwaltungsgerichtshof hat die Revision zu diesen Entscheidungen beim Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Die Beteiligten haben jedoch die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Zustellung der vollständigen Urteile, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht zu erheben.
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