Wie das BGH am Dienstag entschied, können Apotheker, die statt der verordneten Arzneimittel billigere Kopien verwenden, wegen Betrugs bestraft werden.
Der Apotheker aus Bayern hatte Krebsmedikamente hergestellt. Dabei hatte er ein Produkt verwendet, das nur im Ausland zugelassen ist, aber exakt die gleichen Wirkstoffe enthält wie das Vergleichsprodukt für den deutschen Markt. Das Mittel kaufte er im Ausland um einiges günstiger ein, als es in Deutschland kostet. Doch gegenüber der Krankenkasse berechnete er den vollen Preis.
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