Das könnte man so sehen, denn die Quellcodes der Internetseiten dieser Rechtsanwaltskanzleien weisen alle die Verwendung des, als Marke geschützten Begriffes, auf. Natürlich hat dies mit dem Wunsch der Kanzleien zu tun, bei dem Suchbegriff „Prismalife“ gefunden zu werden. Denn gegen das Unternehmen will man ja zu Felde ziehen und von Kunden dann Mandate haben. Für solche interneterfahrenen Kanzleien macht nur diese Art von Programmierung Sinn, denn nur über den Text gefunden zu werden und in der Suchmaschine beim Suchergebnis VORNE platziert zu sein, wäre sonst um einiges schwieriger. Nun gibt es zu dieser Art von „Werbung für das Finden in Suchmaschinen“ diverse Urteile, die dies in dieser Form verbieten und als abmahnfähig ansehen. Es gibt aber auch Urteile, die dies genau andersherum sehen. Da es sich hier aber um Werbung, aus unserer subjektiven Sicht, handelt, um Mandate zu akquirieren, könnte das sicherlich „abmahnfähig“ sein. Das Unternehmen Prismalife wird nach unseren Informationen den Vorgang genau daraufhin nun juristisch überprüfen lassen. Kommt man zu dem Ergebnis, dass dies nicht korrekt mit den MetaTags ist, wird man sicherlich juristisch dagegen vorgehen. Ein durchaus interessanter Vorgang, denn wir hatten ähnliche Situationen mit unserem Markennamen „diebewertung“. Auch hier haben wir so manchem „Benutzer“ eine Abmahnung übersendet, die dann auch alle akzeptiert haben. Kein rechtliches Problem ist es allerdings, wenn sie den geschützten Begriff als TAG bei der Google Werbung nutzen, nur die dürfte so manchem Anwalt dann doch zu teuer sein.
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