VfB Stuttgart 1893 AG
Stuttgart
Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020
1. Grundlagen des Konzerns – Geschäftsmodell und Konzernstruktur
2. Wirtschaftsbericht
2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmendaten
2.2 Wettbewerbssituation und Marktstellung des VfB
2.3 Geschäftsverlauf
2.4 Ertragslage
2.5 Finanzlage
2.5.1 Kapitalstruktur
2.5.2 Investitionen
2.5.3 Liquidität
2.6 Vermögenslage
2.7 Konzernkapitalflussrechnung
2.8 Finanzielle Leistungsindikatoren
3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht
3.1 Prognosebericht
3.2 Chancenbericht
3.3 Risikobericht
3.4 Chancen- und Risikofazit
4. Erklärung des Vorstands zum Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
1. Grundlagen des Konzerns – Geschäftsmodell und Konzernstruktur
„Mit der Kraft der eigenen Jugend international spielen“
Gegenstand des Unternehmens der VfB Stuttgart 1893 AG (VfB) ist die Unterhaltung einer Fußball-Lizenzspielerabteilung auf Grundlage der Satzungen und Ordnungen des Deutschen Fußball Bundes e.V. („DFB“) und des DFL Deutsche Fußball Liga e.V. („Ligaverband“) und der Erwerb der Lizenz zur Teilnahme an einer Lizenzliga sowie an anderen nationalen und internationalen Wettbewerben. Nach der Ausgliederung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes des Vereins für Bewegungsspiele Stuttgart 1893 e.V. (VfB e.V.) auf die Gesellschaft ist das Geschäftsjahr 2020 das vierte operative Geschäftsjahr der Gesellschaft.
Ferner ist Gegenstand des Unternehmens die Aufrechterhaltung und Finanzierung des Fußballbetriebes sowie die Förderung und Ausbildung des Fußballnachwuchses von der U16 bis U21. Die Gesellschaft betätigt sich im Medienbereich (Printmedien, Rundfunk, Fernsehen, Internet, sonstige elektronische Datenträger), zuvorderst durch Verwaltung und Verwertung von Werberechten und die Durchführung von Werbemaßnahmen aller Art. Zum Unternehmensgegenstand gehört ferner die Produktion und das Merchandising für Markenprodukte des Sportbereichs sowie verwandter und anderer geeigneter Bereiche.
Wenngleich die Sportausübung und auch damit verbundene nicht-monetäre Aspekte der Sportausübung, wie die Stiftung von Identifikation und Zusammengehörigkeitsgefühl, auch Selbstzweck sind, ist der VfB als Wirtschaftsunternehmen Teil der Unterhaltungs- und Veranstaltungsindustrie und als solches ebenso den für die Veranstaltungsindustrie bestehenden Chancen und Risiken unterworfen.
Das mittel- und langfristige Geschäftsmodell von Fußballclubs, wie des VfB, ist ganz wesentlich durch den sportlichen Erfolg ihrer Lizenzspielermannschaft geprägt. Angesichts der erwiesenen Korrelation von wirtschaftlichem Aufwand für den Sportbereich und sportlichem Erfolg ist die komplette Konzernstruktur darauf ausgerichtet, maximale wirtschaftliche Ressourcen zum Erreichen sportlicher Erfolge zur Verfügung zu stellen.
Zugleich ist der Umfang der verfügbaren Ressourcen in hohem Maße abhängig vom sportlichen Erfolg, wodurch ein wechselseitiges Abhängigkeitsverhältnis zwischen wirtschaftlichem und sportlichem Erfolg entsteht. Kennzeichen dieser Abhängigkeit sind die daraus resultierenden Chancen und Risiken positiver und negativer Kreisläufe. Hierbei kann insbesondere ein Ab- oder Aufstieg oder die Qualifikation für einen europäischen Clubwettbewerb zu sprunghaften Veränderungen der Ertragslage führen.
Eine weitere besondere Eigenschaft des Geschäftsmodells des VfB ist die im Vergleich zu Wirtschaftsunternehmen anderer Branchen umgekehrte Zweck-Mittel-Relation. Der Sport dient nicht dem Erzielen von Gewinnen, sondern die Gewinne dienen der Finanzierung des Sports.
Dieses Geschäftsmodell der VfB Stuttgart 1893 AG und deren künftige Entwicklung sind für den Konzern insgesamt prägend. Die nachfolgenden Ausführungen gelten daher in weiten Teilen sowohl für die AG als auch den Konzern.
Der VfB befindet sich im Eigentum des VfB e.V. (zu ca. 88,25 %) und der Daimler AG (zu ca. 11,75 %).
Im Konsolidierungskreis befinden sich neben der VfB AG als Muttergesellschaft folgende fünf Tochtergesellschaften:
1. |
VfB Stuttgart Marketing GmbH |
2. |
VfB Stuttgart Beteiligungs-GmbH |
3. |
VfB Reha-Welt GmbH |
4. |
VfB Stuttgart Arena Betriebs GmbH |
5. |
VfB Stuttgart Stadion GmbH |
Zwischen dem VfB und seinen Tochtergesellschaften bestehen seit dem Geschäftsjahr 2018 Ergebnisabführungsverträge. Mit Ausnahme der VfB Reha-Welt GmbH ist der VfB unmittelbar oder mittelbar stets Alleingesellschafter. In der VfB Reha-Welt GmbH ist zur Sicherung der medizinischen Kompetenz ein Fremdgesellschafter eingebunden, welcher 20 Prozent der Gesellschaftsanteile hält.
Der VfB besitzt derzeit ferner eine Vorratsgesellschaft ohne Geschäftsbetrieb, die VfB Stuttgart Geschäftsführungs GmbH. Diese Gesellschaft bleibt derzeit wegen Unerheblichkeit aus dem Berichtskreis ausgenommen.
Ebenso ausgenommen aus dem Berichtskreis ist die Stadion NeckarPark GmbH & Co. KG (Stadion KG). Als 100%ige Tochtergesellschaft der Landeshauptstadt Stuttgart ist sie im Beteiligungsbericht der Landeshauptstadt Stuttgart aufgeführt und gesellschaftsrechtlich nicht dem VfB-Konzernberichtskreis zuzurechnen. Der VfB fungiert als atypisch stiller Gesellschafter und übt dabei keinen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik dieser Gesellschaft aus. Im Geschäftsjahr 2020 wurde diese atypische stille Beteiligung im Zuge der Finanzierung des geplanten Umbaus der Mercedes-Benz Arena erhöht.
2. Wirtschaftsbericht
2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmendaten
Der deutsche Profi-Fußball wurde ab dem Frühjahr 2020 von der Covid-19-Pandemie mit voller Wucht getroffen.
Nachdem die 36 Clubs der Bundesliga und der 2. Bundesliga zuletzt fünfzehn Umsatzrekorde in Folge verzeichnen konnten, konnte ab dem März 2020 der Spielbetrieb zunächst gar nicht fortgesetzt werden, ab Mai 2020 nur unter wesentlichen Einschränkungen, insbesondere weitestgehend ohne Stadionbesucher.
Insbesondere in der Phase der vollständigen Unterbrechung des Spielbetriebes wurde für alle Clubs deutlich, dass die tatsächliche Durchführung des Spielbetriebes die wirtschaftliche Grundlage für sämtliche relevanten Einnahmenströme darstellt. Seine Unterbrechung stellte somit für alle Clubs eine unmittelbare Existenzgefährdung dar, für deren Eintritt kaum Vorkehrungen getroffen worden waren.
Seit der Wiederaufnahme des Spielbetriebs im Mai verbesserte sich die wirtschaftliche Lage der Branche wieder, blieb allerdings weiterhin deutlich unterhalb des Vorniveaus, da mit den Einnahmen aus den Bereichen Public Ticketing und Hospitality zwei wesentliche Einnahmenströme vollständig entfielen und beim Sponsoring in einem weiteren Bereich nicht alle Leistungen durch die Clubs erbracht, und folgerichtig auch nicht in Rechnung gestellt werden konnten. Gleichwohl kam es bereits in der nur in den Monaten März bis Juni 2020 betroffenen Spielzeit 2019/2020 im Lizenzbereich zu einem Umsatzrückgang von € 4,8 Mrd. auf € 4,5 Mrd.
Schon heute erscheint klar, dass auch diese Zahl in der Spielzeit 2020/2021 nochmals deutlich unterschritten werden wird: Für die weitere Dauer des Spielbetriebes ohne Zuschauer waren und sind die Einnahmen aller Clubs daher um einen Anteil zwischen ca. 25 und 40 Prozent reduziert.
Zusätzlich zu den vorstehend beschriebenen Erlösausfällen ist auch das Marktvolumen des Transfermarktes eingebrochen. In der Spielzeit 2020/2021 erzielten alle Clubs der Bundesliga gemeinsam Transfererlöse von geschätzt etwa € 334 Mio., verglichen mit € 594,3 Mio. in der Spielzeit 2019/2020. Hierdurch wurde auch die Möglichkeit der Clubs, Verluste aus anderen Geschäftsbereichen durch Spielertransfers auf Kosten der sportlichen Substanz wirtschaftlich aufzufangen, erheblich vermindert.
Auf der Ausgabenseite standen und stehen den reduzierten Einnahmen nur geringfügig gesunkene Kosten gegenüber, dies insbesondere im Bereich der Spieltagsorganisation. Für darüberhinausgehende Kostensenkungen sind die Clubs auf die Nutzung von Kurzarbeit, die Vereinbarung freiwilliger Gehaltsverzichte und Senkungen der allgemeinen Betriebskosten angewiesen.
Bis zum Ausbruch der Pandemie war die wirtschaftliche Entwicklung der Branche erneut konstant positiv. Die Einnahmen aus der TV-Vermarktung stiegen trotz der Pandemie innerhalb des Vergabezyklus vereinbarungsgemäß erneut an; ebenso die Einnahmen aus der Werbung und dem Merchandising. Anzeichen für eine Trendumkehr gab es bis zum Ausbruch der Pandemie damit nicht.
Für den Vergabezyklus 2021-2025 wurden die TV-Rechte im Juni 2020 neu vergeben. Hierbei konnte keine weitere Steigerung der Einnahmen erzielt werden. Infolge der innerhalb des Vergabezyklus jeweils vereinbarten progressiven Entwicklung der TV-Gelder bedeutet dies für alle Clubs in der Spielzeit 2021/2022 zunächst einen Rückgang der TV- Einnahmen gegenüber der Spielzeit 2020/2021 von durchschnittlich 20 Prozent.
Wichtige von Clubseite beeinflussbare und nicht, wie die TV-Vermarktung, der unmittelbaren Beeinflussung der Clubs entzogene Geschäftsfelder der Zukunft mit besonders hohen Steigerungspotenzialen liegen vor allem in der Auslandsvermarktung und der dortigen Generierung zusätzlicher Reichweiten, Merchandising- und Sponsoring-Erlöse. Verstärkt wird dieser Umstand durch technische Fortschritte, z. B. im Bereich Virtual Reality, welche es in der Zukunft ermöglichen könnten, bislang ortsgebundene Umsätze weltweit realisieren zu können.
Internationale Erlöse konzentrieren sich in ganz erheblichem Umfang auf die in der Champions League nachhaltig erfolgreichen Spitzenmannschaften der Top-Ligen. Deren wirtschaftliche und sportliche Dominanz erhöht sich weiterhin stetig und mit steigender Geschwindigkeit.
2.2 Wettbewerbssituation und Marktstellung des VfB
Die wirtschaftliche Situation des VfB war bis zum Pandemieausbruch vor allem durch die Teilnahme am Spielbetrieb der 2. Bundesliga geprägt. Nachdem in der zum Geschäftsjahr 2019 gehörigen ersten Saisonhälfte wesentliche Einnahmen aus Spielertransfers erzielt werden konnten, war die zum Berichtszeitraum gehörende zweite Saisonhälfte wirtschaftlich auch planmäßig vor allem durch die in der 2. Bundesliga geringeren Einnahmen aus allen Erlösbereichen geprägt.
Im Sommer 2020 wurde der Aufstieg in die Bundesliga erreicht, wodurch sich auf der Einnahmenseite vor allem die Einnahmen aus der TV-Vermarktung erheblich steigerten. Die weiteren mit einem Aufstieg normalerweise verbundenen Einnahmensteigerungen konnten jedoch infolge der Pandemie nicht oder nur anteilig realisiert werden, insbesondere in den Bereichen Hospitality, Public Ticketing und Sponsoring.
Dem standen jedoch auch automatisch eintretende Kostensteigerungen gegenüber, insbesondere bei den Personalkosten.
Im Wettbewerb der Clubs der Bundesliga und der 2. Bundesliga liegt der VfB Stuttgart wegen der zu Pandemiebeginn guten Eigen- und Fremdkapitalausstattung nach eigener Einschätzung in Bezug auf seine Überlebensfähigkeit im oberen Viertel der Clubs. Hierbei profitiert er u.a. von seiner infolge des Abstiegs verbesserten Kader- und Kostenstruktur.
Gleichwohl ist die wirtschaftliche Lage des Clubs infolge der pandemiebedingten Einnahmenausfälle wirtschaftlich angespannt. Insbesondere bei einem Fortdauern der pandemiebedingten Einschränkungen über den Sommer 2021 hinaus sollten die wirtschaftlichen Möglichkeiten kurzfristig durch die Generierung von Transfereinnahmen oder weitere Kapitalerhöhungen wieder verbessert werden.
2.3 Geschäftsverlauf
Die Lizenzmannschaft des VfB spielte im ersten Halbjahr 2020 eine sportlich im Rahmen der Erwartungen liegende Rückrunde und beendete die Spielzeit 2019/2020 auf dem 2. Tabellenplatz der 2. Bundesliga, wodurch der sofortige Wiederaufstieg in die Bundesliga erreicht wurde.
Angesichts der wegen der Covid-19-Pandemie erheblich geminderten Einnahmen war es der Gesellschaft nicht möglich, nach dem Aufstieg im ursprünglich geplantem Umfang in die sportliche Leistungsfähigkeit zu investieren. Die Streichung der geplanten Investitionen war hingegen zugleich eine leicht umzusetzende Maßnahme zum Ausgleich der vorstehend genannten Einbußen.
Auf dem Transfermarkt des Sommers 2020 konnte die Gesellschaft keinerlei aktuell vereinbarte Transfereinnahmen erzielen, profitierte jedoch vom Eintritt der im Vorjahr vereinbarten Bedingungen für eine Kaufverpflichtung in Bezug auf zwei zuvor verliehene Spieler sowie vom Weitertransfer eines ehemaligen Spielers zum FC Chelsea. Angesichts dieser Einnahmen konnte die Gesellschaft auch Transferaufwendungen für fünf Spieler tätigen.
Bei der Verpflichtung neuer Spieler wurde vor allem in junge, talentierte Spieler investiert, die der Gesellschaft mittelfristig nicht nur sportlich, sondern auch wirtschaftlich Gewinn bringen sollen. Im Übrigen blieb der Kader der Aufstiegsmannschaft weitgehend unverändert.
Die auf dieser Grundlage entstandene sportliche Entwicklung in der Vorrunde der Spielzeit 2020/2021 übertraf die Erwartungen. Die Mannschaft befand sich durchgehend im gesicherten Tabellen-Mittelfeld und spielte attraktiven Fußball. Zugleich erfuhren mehrere junge Spieler in Folge ihrer guten Leistungen erhebliche Steigerungen ihres Marktwerts.
Auch im DFB-Pokal gelang der Einzug in das Achtelfinale.
Die wesentlichen Umstände für die gegenüber dem Vorjahr negative Entwicklung der Ertragslage im Berichtszeitraum waren die pandemiebedingten Einnahmenverluste, das Fehlen der im Vorjahr nach dem Abstieg besonders hohen Transfererlöse sowie die Teilnahme am Spielbetrieb der 2. Bundesliga im ersten Halbjahr.
Positiv wirken sich die infolge des Aufstieges erhöhten TV- und Sponsoring-Einnahmen aus.
Das Zuschauerinteresse hatte sich nach dem Abstieg zunächst kaum abgeschwächt. In der Spielzeit 2019/2020 betrug der Zuschauerschnitt bis zum Pandemieausbruch über 50.000 Zuschauer, womit der VfB angesichts der noch kommenden Topspiele gegen die Hauptkonkurrenten und zum Saisonende auf Weltrekordkurs für Zweitligisten und europaweit insgesamt auf Platz 15 lag.
2.4 Ertragslage
Das Konzernergebnis setzt sich wie folgt zusammen: | |
• Ergebnis VfB Stuttgart 1893 AG (VJ T€ 9.677) | T€-28.041 |
Die Jahresergebnisse sämtlicher Tochtergesellschaften auf Grund der bestehenden Ergebnisabführungsverträge bereits im Ergebnis der AG enthalten. Diese haben sich im Einzelnen wie folgt entwickelt:
T€ | VJ T€ | |
• VfB Stuttgart Marketing GmbH | 2.350 | 4.306 |
• VfB Stuttgart Beteiligungs-GmbH (incl. Ergebnis der Marketing GmbH) | 1.901 | 3.855 |
• VfB Reha Welt GmbH | 379 | 460 |
• VfB Stuttgart Arena Betriebs GmbH | -1.913 | 1.298 |
● VfB Stuttgart Stadion GmbH | 42 | 944 |
• Abschreibung auf den Geschäfts- oder Firmenwert der VfB Stuttgart Marketing GmbH | T€ – 323 |
Am 30.12.2002 veräußerte der VfB Stuttgart auf Grundlage einer Unternehmensbewertung 75,5% seiner Anteile im Wert von € 4,3 Mio. an die VfB Stuttgart Beteiligungs-GmbH. Aufgrund dieses Verkaufes ergab sich im Rahmen der Erstkonsolidierung ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von € 3,2 Mio., welcher auf 10 Jahre beginnend ab 2011 jährlich in Höhe von T€ 323 im Konzern ergebnismindernd letztmalig in 2020 abgeschrieben wird.
Summe (VJ T€ 9.354) | T€-28.364 |
Die Gesamtleistung des Konzerns enthält im Wesentlichen Erträge aus den Bereichen mediale Verwertungsrechte, Spielbetrieb, Werbung und Transfer und hat sich im Vergleich zur Rekordgesamtleistung im Vorjahr (€ 172,0 Mio.) um € 74,6 Mio. (43,4 %) auf € 97,4 Mio. erheblich reduziert. Diese Differenz erklärt sich vor allem durch den Wegfall der im Vorjahr angefallenen außerordentlich hohen Transfererträge sowie durch die Covid-19-Pandemie. Neben den um € 31,3 Mio. gesunkenen Transfererlösen stehen weitere Erlösrückgänge in anderen Ertragsbereichen, die in allererster Linie pandemiebedingt sind. Die Erlöse aus den medialen Verwertungsrechten der Bundesliga und des DFB-Pokals sanken von € 39,3 Mio. auf € 32,3 Mio. Die Umsätze aus dem Spielbetrieb sanken von € 29,8 Mio. auf lediglich € 6,4 Mio. Die Werbeerlöse sanken von € 24,2 Mio. auf € 21,1 Mio. Die Umsätze aus dem Handel sanken von € 16,7 Mio. auf € 9,8 Mio. Die sonstigen betrieblichen Erträge sanken von € 4,1 Mio. auf € 1,9 Mio. Dahinter steht im Wesentlichen die im Vorjahr erfolgte Auflösung von Rückstellungen und der Verkauf einer Immobilie. Auch unter Außerachtlassung der gesunkenen Transfererlöse konnten die erzielten Erlöse (nach DFL-Ausweis) mit € 75,7 Mio. gegenüber den € 118,8 Mio. aus dem Vorjahr nicht gehalten werden. Dieses Ertragsniveau wird sich im Geschäftsjahr 2021 auch im Falle des weiteren Fortgangs der Pandemie im wahrscheinlichen Falle des Klassenerhaltes in der Bundesliga wieder steigern lassen, jedoch erwartbar nicht auf das Niveau des letzten reinen Bundesliga-Jahres 2018.
Die gesamten Aufwendungen im Konzern beliefen sich auf € 125,2 Mio. und sanken gegenüber dem Vorjahr um € 32,3 Mio. (20,5 %). Diese Ersparnis wurde hauptsächlich durch um € 6,8 Mio. geringere Personalaufwendungen (Lizenzspielermannschaft und Geschäftsstelle) erreicht. Daneben sanken die Aufwendungen für Werbung und Transfers von € 12,1 Mio. auf € 5,3 Mio., die übrigen betrieblichen Aufwendungen von € 32,9 Mio. auf € 23,2 Mio. und die Abschreibungen von € 30,6 Mio. auf € 22,6 Mio.
Die gesamten Personalaufwendungen für den Konzernberichtskreis betrugen € 69,0 Mio. Hieraus ergibt sich eine Gesamtpersonalkostenquote im Verhältnis zu den vorgenannten Gesamterträgen von 71,0 % (Vorjahr 44,1 %), im Vergleich zu den transferbereinigten Erlösen 89,3 %. Die Personalkosten für den Lizenzspielerbereich beliefen sich auf € 45,6 Mio. (Vorjahr € 51,2 Mio.). Die Lizenzspieler-Personalkostenquote steigerte sich somit von 29,8 % auf 47,0 %.
Im Einzelabschluss der VfB Stuttgart 1893 AG sank die Gesamtleistung aus denselben Gründen von € 163,8 Mio. auf € 94,3 Mio. Unter Neutralisierung der Transfererlöse ergibt sich hier ein Ertragsrückgang von € 38,2 Mio. auf € 72,4 Mio.
Bei der VfB Stuttgart 1893 AG haben sich die Aufwendungen von € 155,9 Mio. auf € 122,6 Mio. reduziert. Die Reduzierung ist auch hier vor allem auf die geringeren Personalaufwendungen, Abschreibungen und sonstigen Betriebskosten zurückzuführen.
Die Verringerung der Personalaufwendungen haben sich im Wesentlichen auch im Einzelabschluss der VfB Stuttgart 1893 AG niedergeschlagen und entsprechen einem Gesamtpersonalaufwand von € 64,7 Mio. (Vorjahr: € 71,0 Mio.).
2.5 Finanzlage
Der VfB ist ein weit überwiegend innen- und bankenfinanzierter Konzern. Im Übrigen wurde Mezzanine-Kapital in Form stiller Beteiligungen über die Beteiligungs-GmbH eingeworben. Der Gesamtbetrag der stillen Beteiligungen liegt nahezu identisch bei € 9,8 Mio. Zusätzlich eingeworben wurde ein dem Eigenkapital zuzuordnendes Genussrechtskapital in Höhe von € 6 Mio.
2.5.1 Kapitalstruktur
Durch die im Sommer 2017 nach der Ausgliederung erfolgte Kapitalerhöhung wurde das Eigenkapital des Konzerns nachhaltig gestärkt. Dies ermöglichte es dem VfB, einen Teil dieses Eigenkapitals für die geplanten Investitionen in die sportliche Leistungsfähigkeit einzusetzen, welche zunächst planmäßig zu einem Bilanzverlust führten. In Folge der im Sommer 2019 erfolgten Deinvestition (Spielerverkäufe) wurden die zwischenzeitlich in Form stiller Reserven im Spielerkader gebundenen Mittel umfangreich in Liquidität umgewandelt. Das sich hieraus ergebende Eigenkapital wurde durch den Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2020 nunmehr weitgehend aufgezehrt. Zum Ende des Geschäftsjahres 2020 beläuft sich das Eigenkapital des Konzerns auf € 14,1 Mio., was einer Konzerneigenkapitalquote von 9,8 % (Vorjahr 30,2 %) entspricht.
Die VfB Stuttgart 1893 AG weist zum Bilanzstichtag ein Eigenkapital von € 23,6 Mio. aus. Die Eigenkapitalquote der VfB AG beträgt 16,5 % (Vorjahr 41,2 %).
Die bilanziellen Verbindlichkeiten und Rückstellungen des Konzerns belaufen sich zum 31.12.2020 auf € 98,2 Mio. (Vorjahr € 51,3 Mio.). Der Anstieg resultiert vor allem aus einer deutlichen Steigerung der Bankverbindlichkeiten sowie der sonstigen Verbindlichkeiten, welche zum Ausgleich der pandemiebedingten Liquiditätseinbußen sowie zur Einlage der stillen Beteiligung zum Stadionumbau verwendet wurden.
2.5.2 Investitionen
Konzernweit wurden im Geschäftsjahr 2020 Investitionen von € 20,4 Mio. in Spielervermögen (Vorjahr € 37,1 Mio.) und von € 0,4 Mio. in Betriebs- und Geschäftsausstattung (Vorjahr € 0,5 Mio.) getätigt. Finanziert wurden diese insbesondere aus den Transfererlösen und aus dem laufenden Geschäftsbetrieb.
Auf die VfB AG entfallen von den Investitionen in Betriebs- und Geschäftsausstattung € 0,4 Mio. und die gesamten Investitionen in den Spielerkader mit € 20,4 Mio.
2.5.3 Liquidität
Der Finanzmittelfonds des Konzerns betrug zum Stichtag 31.12.2020 € 18,8 Mio. und liegt € 9,5 Mio. über dem Vorjahreswert (€ 9,3 Mio.). Der verfügbare Gesamtkreditrahmen wurde zum Bilanzstichtag vor allem zur Finanzierung des Erlösrückgangs durch die Covid-19-Pandemie und für Infrastrukturmaßnahmen im Umfang von ca. € 25,9 Mio. in Anspruch genommen. Die zwischenzeitlich zur wirtschaftlichen Absicherung der vom VfB Stuttgart gegenüber der Landeshauptstadt Stuttgart abgegebenen Finanzierungsbestätigung für den bei Aufstieg in 2020 geplanten Umbau der Haupttribüne der Mercedes-Benz Arena wurde im Geschäftsjahr 2020 aufgrund einer Umfinanzierungsvereinbarung wieder freigegeben. Hiermit ist trotz der pandemiebedingten Einbußen die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit bei ausreichender Liquiditätsversorgung gegeben.
Auch der Einzelabschluss der VfB Stuttgart 1893 AG weist liquide Mittel von € 11,8 Mio. aus, welche somit im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen sind.
Die Finanzierung der Rückrunde 2020/2021 sowie der Spielzeit 2021/2022 ist durch den Konsortialkreditvertrag (inklusive erhaltener KfW-Mittel), den Abschluss eines neuen Catering Vertrages und der damit verbundenen Signing Fee sowie den beschriebenen sonstigen Maßnahmen ausreichend gesichert. Hinzu kommt die Möglichkeit, im Bedarfsfall durch Spielertransfers die mittlerweile deutlich angestiegenen stillen Reserven im Spielervermögen zu realisieren.
2.6 Vermögenslage
Die Bilanzsumme vergrößerte sich im Konzern um € 22,6 Mio. auf € 143,6 Mio. (Vorjahr € 121,0 Mio.). Die hierbei auf der Aktivseite eingetretenen Verschiebungen betreffen die Erhöhung der atypischen stillen Beteiligung an der Stadion Neckarpark GmbH & Co. KG und die Steigerung des Kassenbestandes bei zugleich gesunkenen Spielerwerten und Forderungen.
Die VfB AG weist zum Stichtag eine Bilanzsumme von € 143,1 Mio. (Vorjahr € 125,4 Mio.) aus.
2.7 Konzernkapitalflussrechnung
Der Konzern verwendet zur internen Steuerung eine Cashflow-Berechnung. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit hat sich im Vergleich zum Vorjahr (€ – 16,5 Mio.) auf € -16,1 Mio. leicht verbessert. Eine weitergehende Verbesserung wurde vor allem wegen den beschriebenen Erlösminderungen in Folge der Covid-19-Pandemie verfehlt.
Der Cashflow aus Investitions- und Transfertätigkeiten liegt bei € 1,7 Mio. und ist somit deutlich unter dem Vorjahreswert von € 30,1 Mio. Dies ist hauptsächlich auf die Transfertätigkeit zurückzuführen. Transfereinnahmen in Höhe von € 28,2 (Vorjahr € 66,2 Mio.) Mio. stehen Transferausgaben in Höhe von € 23,8 Mio. (Vorjahr € 37,0 Mio.) gegenüber.
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit liegt bei € 23,8 Mio. Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr (€ -9,1 Mio.) resultiert im Wesentlichen aus der Inanspruchnahme des Konsortialkreditrahmens in Höhe von € 19,9 Mio.
Insgesamt hat sich der Finanzmittelbestand zum Berichtsjahresende insgesamt um € 9,5 Mio. erhöht und lag zum 31.12.2020 bei € 18,8 Mio.
2.8. Finanzielle Leistungsindikatoren
Die Umsatzerlöse im Konzern beliefen sich im Geschäftsjahr 2020 auf € 95,5 Mio. (Vorjahr € 168,0 Mio.). Das EBITDA (operatives Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) unter Berücksichtigung der Restbuchwertabschreibung beträgt € 1,2 Mio. (Vorjahr € 44,6 Mio.).
3. Prognose-, Chancen und Risikobericht
3.1 Prognosebericht
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 (nach Abschluss des 13. Spieltages) belegt die Mannschaft mit 18 Punkten Tabellenplatz 7 der Bundesliga. Die Gesellschaft plant für das kommende Geschäftsjahr sowohl für die Bundesliga als auch für die 2. Bundesliga.
Im Falle der Teilnahme am Spielbetrieb der Bundesliga 2021/2022 plant der Vorstand für das Kalenderjahr 2021 im Konzern mit Umsatzerlösen von ca. € 129,8 Mio. Die Umsatzsteigerung ist vor allem auf die durchgängige Zugehörigkeit zur Bundesliga und die damit verbundenen höheren Erlöse aus der TV-Vermarktung und dem Sponsoring zurückzuführen. Daneben enthält die Planung auch Transfererlöse sowie die Annahme, dass in der zweiten Jahreshälfte 2021 wieder Zuschauer zu den Spielen der Fußball- Bundesliga zugelassen sein werden.
Die Gesellschaft erwartet für das Kalenderjahr 2021 ein EBITDA im Konzern von bis zu € 13,1 Mio. Die Liquidität ist entsprechend der laufenden Liquiditätsplanung durch die operative Entwicklung sowie die zur Verfügung stehenden Finanzierungsmittel gesichert.
Bei einem Abstieg in die 2. Bundesliga in der Saison 2021/2022 wird erneut eine Deinvestition in Form von Spielertransfers stattfinden müssen. Die ausnehmend positive Marktwertentwicklung zahlreicher Spieler aus dem aktuellen Lizenzkader lassen auch in einem weiterhin durch die Pandemie beeinflussten Transfermarkt das Generieren erheblicher Transfererlöse als realistisch erscheinen. Hierdurch würde im Kalenderjahr bei Umsatzerlösen von ca. € 136,7 Mio. voraussichtlich ein positives EBITDA von bis zu € 32,9 Mio. erzielt werden. Dem würde im Folgejahr voraussichtlich ein Verlust entgegenstehen.
Auch der Einzelabschluss der VfB Stuttgart 1893 AG würde sich entsprechend entwickeln.
Sportliche Zielsetzungen sind durch ein verlässliches und tragbares Finanzierungskonzept zu unterlegen.
In beiden Fällen könnte bei Fortdauern der pandemiebedingten Einschränkungen bis zum Sommer 2021 das Eigenkapital der Gesellschaft zumindest temporär negativ werden. Dieses Risiko wird von der Gesellschaft permanent beobachtet. Rechtlich und wirtschaftlich erforderliche Maßnahmen werden fortlaufend entwickelt. Vor dem Hintergrund des verfügbaren Finanzierungsrahmens ist im kommenden Geschäftsjahr, unabhängig von etwaigen Transfereinnahmen, die Fortführung der Geschäftstätigkeit gegeben.
3.2 Chancenbericht
Die wesentlichen kurzfristigen wirtschaftlichen Chancen beruhen auf einer Fortsetzung des aktuellen sportlichen Trends und dem auf dieser Grundlage möglichen souveränen Klassenerhalt in der Bundesliga. Als unwahrscheinlich, aber möglich, erscheint sogar eine Qualifikation für einen UEFA-Clubwettbewerb.
Durch die vorzeitige Vertragsverlängerung mit einigen Spielern, verbunden mit dem sportlichen Erfolg, liegt der geschätzte Marktwert des Lizenzspielerkaders mittlerweile deutlich über dem buchhalterischen Restbuchwert. Hieraus ergeben sich Chancen auf die Erzielung von Veräußerungsgewinnen im Transferfall.
Eine weitere Chance liegt in Bemühungen des Clubs, eine zweite Kapitalerhöhung durchzuführen, mit welcher das Eigenkapital erneut nachhaltig gestärkt würde. Auf Grundlage einer weiter verbesserten Eigenkapitalsituation würden zudem weitere Investitionen in die sportliche Leistungsfähigkeit ermöglicht und/oder die wirtschaftliche Notwendigkeit zur Veräußerung sportlicher Leistungsträger gemindert werden. Im Übrigen könnte vor allem durch die Generierung von Einnahmen aus Spielertransfers das mögliche Investitionsvolumen in den Spielerkader erhöht werden.
Der Club verspricht sich mittelfristig wieder leistungsstarken Nachwuchs aus der eigenen Nachwuchsakademie. Die hierfür aufgewendeten Mittel wurden in den vergangenen Jahren stetig erhöht. Des Weiteren erfolgte im Sommer 2019 eine personelle Neuausrichtung in der Akademieleitung, die bei der sportlichen Leitung großes Vertrauen genießt und deren Arbeit erste Erfolge zeigt.
Der Club plant ferner den Umbau der Haupttribüne der Mercedes-Benz Arena, der voraussichtlich im Mai 2022 beginnen und im Winter 2023/2024 fertiggestellt werden soll. Vereinbarungen über die Finanzierung des Umbaus wurden bereits mit der Stadt Stuttgart getroffen. Die Gesellschaft verspricht sich von dem Umbau potenzielle zusätzliche Deckungsbeiträge im jährlich siebenstelligen Bereich. Darüber hinaus entwickelt die Gesellschaft Konzepte für eine Neugestaltung des Clubzentrums und des Trainingsgeländes.
Ferner erhöht sich die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit des Clubs gegen die Folgen eines Fortdauerns der Covid-19-Pandemie durch eine Erweiterung des verfügbaren Fremdkapitalrahmens, die unter anderem unter Einbeziehung der KfW vereinbart wurde.
3.3 Risikobericht
Betriebliches Risikomanagement
Das Risikomanagement erfolgt durch Bewertung und Eingrenzung der einzelnen Risiken, auf deren Grundlage Steuerungsmaßnahmen veranlasst werden. Die Gesellschaft führt derzeit zahlreiche bestehende Risikomanagement-Mechanismen in ein integriertes Compliance-Management-System zusammen. Sie stellt ferner durch Auswahl, Führung und Qualifikation ihrer Mitarbeiter sicher, dass mögliche Risiken im innerbetrieblichen Informationsfluss frühzeitig transparent werden.
Alle wirtschaftlich erheblichen Risiken werden laufend bewertet und kontinuierlich überwacht. Es bestehen umfangreiche vertragliche Vereinbarungen, nach welchen die von der Gesellschaft zu tragenden Kosten im Falle eines Abstieges in die 2. Liga gesenkt werden.
Zu den im Unternehmen bestehenden Finanzinstrumenten zählen insbesondere Bankguthaben, Forderungen, Kreditverpflichtungen gegenüber Banken, Partnern und Leasinggebern, Genussrechte, stille Einlagen und Förderprogramme.
Im Geschäftsjahr wurden derivative Finanzinstrumente (Zinsswaps) zur Absicherung künftiger Zahlungsströme aus variabel verzinslichen (Euribor) Darlehen verwendet. Dem Zins-Swap liegt ein Grundgeschäft mit vergleichbarem, gegenläufigem Risiko (Mikro-Hedge) zugrunde. Das mit der aus dem Grundgeschäft und dem Sicherungsgeschäft gebildeten Bewertungseinheit nach § 254 HGB gesicherte Kreditvolumen beträgt zum Bilanzstichtag € 0,1 Mio.
Die Regelungen zur Bildung einer Bewertungseinheit zur kompensatorischen Bewertung der Sicherungsbeziehung werden angewandt. Aufgrund der Betragsidentität und der Kongruenz der Laufzeiten, Zinssätze, Zinsanpassungs- bzw. Zins- und Tilgungstermine gleichen sich die gegenläufigen Wertänderungen bzw. Zahlungsströme während der Laufzeit von Grund- und Sicherungsgeschäft aus.
Die Unternehmensleitung verfolgt grundsätzlich eine Risikopolitik im Sinne des UEFA Financial Fair Play. Investitionen in den Spielerbereich sollen grundsätzlich aus dem eigenen Geschäftsbetrieb oder aus dem Zufluss von Kapitalerhöhungen finanziert werden. Neben dem Mezzanine-Kapital bei der Beteiligungs-GmbH und der Marketing GmbH, welche im Geschäftsjahr zusätzlich ein Eigenkapital-Genussrecht aufgelegt hat, verfügt der Verein über eine klassische Bankenfinanzierung zu marktüblichen Konditionen. Zur Absicherung gegen das Liquiditätsrisiko verfügt die Gesellschaft über eine ausgeprägte Liquiditäts- und Cash-Flow-Planung. Zur Minimierung von Ausfallrisiken verfügt der VfB über ein entsprechendes Debitorenmanagement und effizientes Mahnwesen.
Branchenrisiken
Das größte kurzfristige Branchenrisiko liegt im weiteren Verlauf der Covid-19-Pandemie. Für die weitere wirtschaftliche Gesundheit der Branche ist es insbesondere maßgeblich, ab welchem Zeitpunkt die Spiele wieder mit voller Zuschauerzahl ausgetragen werden können. Auch die Möglichkeit, Einnahmenverluste durch Erlöse aus Spielertransfers zumindest anteilig auszugleichen, korreliert in ihrem Umfang mit der hierdurch maßgeblich beeinflussten Umsatzentwicklung der Clubs.
Es bleibt ferner abzuwarten, in welchem Umfang sich die Pandemie auch mittelfristig auswirken kann. Negative Auswirkungen sind sowohl denkbar im Hinblick auf die Wirtschaftskraft aktueller und potenzieller Sponsoren als auch im Hinblick darauf, ob die Angebote der Fußballbranche nach der Pandemie von den über einen längeren Zeitraum vom Stadionbesuch entwöhnten Endverbrauchern ebenso gut angenommen werden wie vor der Pandemie.
Je länger die Pandemie fortdauert, desto größer wird zudem die Gefahr, dass einzelne Wettbewerber in die Insolvenz gehen, wodurch der gesamte Wettbewerb geschädigt würde. Die derzeitige bei fast allen Clubs erforderliche Überbrückung der Einnahmenausfälle durch Fremdkapital kann zudem in den kommenden Jahren zu einem signifikanten Rückgang von Investitionen und auch von Beschäftigtenzahlen in der Branche führen.
Auch daneben gewinnen national unternehmens- und privatkapitalgestützte Mitbewerber zunehmend an Wettbewerbsfähigkeit. Die wirtschaftliche Spreizung innerhalb der Bundesliga nimmt erheblich zu. Die Chancenungleichheit und die Rolle der Kommerzialisierung werden öffentlich thematisiert. Befürchtet wird vor allem, dass die mangelnde Ausgeglichenheit des Wettbewerbs diesem schon mittelfristig als Ganzem erheblich schaden wird. Beschleunigt werden könnte diese Entwicklung durch die Einführung eines weiteren hoch dotierten internationalen Clubwettbewerbs durch die FIFA. Um dies zu verhindern, erscheinen kurz- und mittelfristig erhebliche regulatorische Eingriffe oder Reformen erforderlich. Die von der DFL vorgenommenen Anpassungen am Verteilungsschlüssel für die TV-Einnahmen der Jahre 2021 bis 2025 erscheinen wenig geeignet, diese Entwicklung zu bremsen.
In der Praxis ist hingegen vielmehr zu erwarten, dass der vorstehend beschriebene Trend durch die geplante Reform der europäischen Clubwettbewerbe im Jahr 2024 und eine geplante deutliche Ausweitung der FIFA-Club-Weltmeisterschaft sich noch weiter verstärken wird.
Eine weitere im nationalen Wettbewerb potenziell disruptive Entwicklung besteht in dem gegenwärtigen Bestreben der DFL zur rechtlichen Absicherung der 50+1-Regel unter Einbezug des Bundeskartellamts, welches auch zum gegenteiligen Effekt einer kurzfristigen Untersagung und damit zu einem vollständig unregulierten Beteiligungsmarkt führen könnte.
Ferner erwächst aus der zunehmenden gesellschaftspolitischen Bedeutung des beliebtesten Volkssports eine größere gesellschaftliche Verantwortung. Das wirtschaftliche Wachstum der Branche weckt in der Öffentlichkeit zunehmend Argwohn und seitens der öffentlichen Hand wirtschaftliche Begehrlichkeiten. Mutmaßliche Compliance- oder Rechtsverstöße beim Weltverband, beim DFB, aber auch beim VfB selbst, schaden dem Ruf der Branche und des VfB und rücken auch die Clubs als nächstfolgende Ebene in den Fokus von Compliance-Prüfungen. Verbandswesen, Sportgerichtsbarkeit, Doping, Polizeikostenerstattung, Mitglieder-Mitbestimmung, Pyrotechnik, Fanausschreitungen und Spielplangestaltung sind neben der 50+1-Regel hierbei die derzeit vorherrschenden Themen.
Mit Blick auf andere wesentliche europäische Fußballmärkte ist zu beobachten, dass auch dort bei den nationalen Medienrechten zuletzt zum Teil keine oder nur insignifikante Erlössteigerungen erzielt werden konnten. Dieser auch in Deutschland erhebliche Wachstumsmotor könnte daher dauerhaft an Zugkraft verlieren.
Sportliche Risiken
Die kurzfristigen sportlichen Risiken liegen vor allem im sportlichen Abstieg in die 2. Bundesliga. Dieser würde, bei Einbeziehung von Zuschauererlösen, zu einem erneuten Umsatzrückgang außerhalb des Transferwesens von ca. 40 Prozent führen, vor allem in den Bereichen Spielbetrieb, Werbung und Hospitality. Hierdurch würden die sportlichen und wirtschaftlichen Ambitionen abermals beeinträchtigt, da der Ausgleich der nicht durch Einsparungen egalisierten Umsatzrückgänge vor allem zu Lasten der sportlichen Substanz erfolgen muss und dieser Substanzverlust auch im Falle eines späteren Wiederaufstieges nicht ausgeglichen werden kann. Ferner würden personelle, infrastrukturelle und weitere Investitionen in die Fortentwicklung der Gesellschaft aufgeschoben.
Auch die weiteren Risiken für die Folgejahre liegen in erster Linie in einer dauerhaften Zugehörigkeit zur 2. Bundesliga, durch welche der Anschluss an die ohnehin bereits enteilende nationale Spitze nicht mehr realistisch überbrückbar würde und welche mittelfristig eine sich zu Lasten der institutionellen Leistungsfähigkeit auswirkende Verkleinerung der gesamten Organisations- und Kostenstruktur der Gesellschaft erfordern würde. Daneben bestehen die allgemeinen Risiken der sportlichen Fortentwicklung der Spieler des Lizenzkaders, möglichen Verletzungen von Leistungsträgern sowie der Erfolgsquote bei der Verpflichtung neuer Spieler.
Die Fokussierung auf die Verpflichtung junger, aufstrebender Spieler birgt das Risiko, das belegen die abgelaufenen und die laufende Spielzeit anschaulich, dass sich deren Leistungsvermögen entweder nicht wie erhofft oder umgekehrt schneller als das Leistungsvermögen des gesamten Kaders entwickelt. Im letztgenannten Fall kann es dazu kommen, dass diese Spieler einen Wechselwunsch äußern, dem aus atmosphärischen oder wirtschaftlichen Gründen nachgegeben werden muss. Aus dem Umstand, dass der VfB mehrere Spieler im Kader hat, welche auf dem Transfermarkt begehrt sind und deren Transfer erhebliche Erlöse generieren könnten, ergeben sich im Gegenzug auch gerade im aktuellen Pandemiekontext im Vergleich zu zahlreichen Wettbewerbern besondere wirtschaftliche Chancen. Entsprechend hohe Bedeutung kommt dem Bereich der Kaderplanung zu.
Auf dem Transfermarkt könnten insbesondere Verletzungen von Spielern aus dem VfB- Kader eine negative Abweichung von den erwarteten Erlösen verursachen.
Infrastrukturelle Risiken
Zum Erhalt und Steigerung seiner Wettbewerbsfähigkeit benötigt der VfB Stuttgart die notwendigen infrastrukturellen Voraussetzungen. Neben dem geplanten Umbau der Mercedes-Benz Arena zur EURO 2024 zählen hierzu insbesondere moderne Trainingszentren für Lizenzspieler und Nachwuchsleistungszentrum. Zudem entspricht das im Jahre 1981 gebaute Clubzentrum nicht mehr den modernen Anforderungen. Aus Kapazitätsgründen mussten bereits Geschäftsbereiche in temporären Containerlösungen untergebracht werden. Die Unternehmensführung steht in Kontakt mit der Landeshauptstadt Stuttgart. Aus Gründen der Nachhaltigkeit und unter dem Leitgedanken „Mit Tradition Zukunft gestalten“ sollen am Heimatstandort die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden.
Politische, konjunkturelle und rechtliche Risiken
Im makroökonomischen Bereich gilt es, eine ganze Reihe wirtschaftlicher, rechtlicher und fiskalpolitischer Rahmenbedingungen zu beobachten.
Die politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen im In- und Ausland, etwa der „Brexit“, Bedrohungen der Gesamtwirtschaft oder von Großveranstaltungen durch weitere Krankheitsausbrüche oder die technische und wirtschaftliche Entwicklung der Automobilindustrie, bergen zahlreiche Risiken, welche die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung – und damit die wirtschaftliche Situation der Privat- und Geschäftskunden, der Sponsoren und der möglichen Eigenkapitalgeber des VfB – beeinträchtigen können.
Ferner enthalten die fiskalische Betrachtung und die strafrechtliche Beurteilung der Hospitality-Bereiche (Compliance-Thematik) Risiken. Zudem stoßen mit dem TV-Markt, dem nationalen Sponsoringmarkt und den Zuschauereinnahmen derzeit wesentliche Einnahmenbereiche an Wachstumsgrenzen.
Der mögliche ersatzlose Wegfall der 50+1-Regel könnte den VfB im Vergleich zu anderen Clubs, die keine Begrenzung der Anteilsveräußerung in ihrer Satzung verankert haben, in eine nachteilige Wettbewerbsposition bringen.
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses werden in verschiedenen Medien Vorgänge der in 2017 erfolgten Ausgliederung der Gesellschaft diskutiert und zum Teil kritisch hinterfragt. Die Gesellschaft geht, unter anderem gestützt durch die Beurteilung externer Gutachter, davon aus, dass die in Frage stehenden Vorwürfe kein bzw. nur ein sehr geringes Risiko für die Gesellschaft darstellen.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) des Landes Baden-Württemberg hat im Zusammenhang mit den Vorwürfen zur unerlaubten Datenweitergabe eine Datenschutzüberprüfung bei der Gesellschaft durchgeführt, die am 3. Februar 2021 abgeschlossen wurde. Das sich hieraus ergebende Bußgeldverfahren endete am 10. März 2021 mit der Verhängung eines Bußgeldes von TEUR 300. Für die Gesellschaft werden sich darüber hinaus voraussichtlich keine weiteren Risiken ergeben, welche nicht bereits im Jahres- und Konzernabschluss berücksichtigt sind.
Die DFL führt derzeit noch einen Rechtsstreit gegen Eurosport, der mit geringer Wahrscheinlichkeit dazu führen könnte, dass die seit Sommer 2020 von Eurosport an die DFL ausgezahlten TV-Gelder, die anteilig an die Gesellschaft ausgekehrt wurden, zurückgezahlt werden müssten, in diesem Fall auch durch die Gesellschaft.
3.4 Chancen- und Risikofazit
Unter Berücksichtigung dieser Sachverhalte kommt der Vorstand abschließend zu dem Ergebnis, dass hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung nach Überprüfung der gegenwärtigen Chancen- und Risikosituation keine kurzfristige wirtschaftliche oder rechtliche Bestandsgefährdung existiert. Eine solche kann jedoch entstehen, sofern eine erneute Verschärfung der Pandemielage zu einer mehrere Monate andauernden erneuten Unterbrechung des gesamten Spielbetriebes führen würde.
Die mögliche weitere negative Entwicklung des Eigenkapitals erfordert höchste Wachsamkeit und entschlossene Maßnahmen zur Stärkung des Eigenkapitals.
Mittelfristig erscheint anderenfalls eine wirtschaftliche Existenzgefährdung denkbar, sofern auch über das Geschäftsjahr 2021 hinaus pandemiebedingte Einnahmenausfälle im bisherigen Umfang fortdauern.
Nicht bestandsgefährdenden Risiken mit Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wird mit den Mitteln des betrieblichen Risikomanagements angemessen begegnet.
Die Chancen und Risiken gelten sowohl für den VfB-Konzern als auch für die VfB Stuttgart 1893 AG.
4. Erklärung des Vorstands zum Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
Gemäß den Vorschriften des § 312 AktG wurde vom Vorstand ein Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt, der mit folgender Erklärung abschließt:
„Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden.“
Stuttgart, 12. März 2021
VfB Stuttgart 1893 AG
Thomas Hitzlsperger, Vorstandsvorsitzender
Tobias Keller, Vorstand
Konzernbilanz zum 31.12.2020
AKTIVA
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
Euro | Euro | |
A. Anlagevermögen | ||
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 253.947,67 | 409.425,21 |
2. Spielerwerte | 50.152.828,63 | 56.227.613,63 |
3. Geschäfts- oder Firmenwert | 0,00 | 322.853,57 |
4. Geleistete Anzahlungen | 89.102,83 | 79.161,89 |
50.495.879,13 | 57.039.054,30 | |
II. Sachanlagen | ||
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 7.813.206,09 | 8.136.961,99 |
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 10.568.941,18 | 11.939.046,11 |
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 149.173,40 | 42.172,42 |
18.531.320,67 | 20.118.180,52 | |
III. Finanzanlagen | ||
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 25.000,00 | 25.000,00 |
2. Beteiligungen | 39.760.000,00 | 15.010.000,00 |
39.785.000,00 | 15.035.000,00 | |
B. Umlaufvermögen | ||
I. Vorräte | ||
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 38.181,27 | 45.358,86 |
2. Fertige Erzeugnisse und Waren | 1.878.434,89 | 2.087.630,73 |
1.916.616,16 | 2.132.989,59 | |
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2.469.148,41 | 2.761.266,08 |
2. Forderungen aus Transfer | 6.046.381,28 | 8.843.425,60 |
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 296.709,15 | 480.628,68 |
4. Sonstige Vermögensgegenstände | 1.608.188,63 | 2.378.342,47 |
10.420.427,47 | 14.463.662,83 | |
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 18.761.055,62 | 9.294.615,18 |
C. Rechnungsabgrenzungsposten | 3.644.599,82 | 2.881.301,13 |
143.554.898,87 | 120.964.803,55 |
PASSIVA
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
Euro | Euro | |
A. Eigenkapital | ||
I. Gezeichnetes Kapital | 5.665.722,00 | 5.665.722,00 |
II. Kapitalrücklage | 61.266.377,42 | 61.266.377,42 |
III. Gewinnrücklagen | 24.085,65 | 24.085,65 |
IV. Verlustvortrag | -30.475.085,13 | -39.828.629,05 |
V. Konzernjahresfehlbetrag (Vj. Konzernjahresüberschuss) | -28.363.743,23 | 9.353.543,92 |
VI. Genussrechtskapital | 6.000.000,00 | 0,00 |
VII. Nicht beherrschende Anteile | 20.000,00 | 20.000,00 |
14.137.356,71 | 36.501.099,94 | |
B. Beteiligungskapital (Stille Beteiligungen) | 9.798.000,00 | 9.573.000,00 |
C. Rückstellungen | ||
1. Steuerrückstellungen | 827.435,00 | 2.409.573,00 |
2. Sonstige Rückstellungen | 13.497.984,14 | 10.331.467,86 |
14.325.419,14 | 12.741.040,86 | |
D. Verbindlichkeiten | ||
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 31.032.269,68 | 11.677.266,68 |
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 6.780.107,96 | 7.036.413,97 |
3. Verbindlichkeiten aus Transfer | 12.207.431,94 | 15.563.446,94 |
4. Sonstige Verbindlichkeiten | 33.834.406,67 | 4.318.391,38 |
davon aus Steuern Euro 6.852.634,81 (Vj. Euro 1.844.073,55) | 83.854.216,25 | 38.595.518,97 |
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit Euro 94.606,66 (Vj. Euro 40.093,15) | ||
E. Rechnungsabgrenzungsposten | 21.439.906,77 | 23.554.143,78 |
143.554.898,87 | 120.964.803,55 |
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020
01.01.-31.12.2020 | 01.01.-31.12.2019 | |
Euro | Euro | |
1. Umsatzerlöse | 95.526.496,76 | 167.956.302,19 |
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | 0,00 | 0,00 |
3. Andere aktivierte Eigenleistungen | 0,00 | 0,00 |
4. Sonstige betriebliche Erträge | 1.885.682,61 | 4.051.223,28 |
5. Materialaufwand | ||
a) Aufwendungen für bezogene Waren | -3.459.073,94 | -3.257.053,25 |
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | -1.666.461,64 | -2.779.884,18 |
6. Personalaufwand | ||
a) Löhne und Gehälter | -62.012.552,71 | -69.877.769,11 |
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung | -7.032.362,87 | -5.961.278,28 |
7. Abschreibungen | -22.554.028,65 | -30.562.852,79 |
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -28.468.188,18 | -45.030.348,43 |
9. Erträge aus Beteiligungen | 0,00 | 0,00 |
10. Erträge aus assoziierten Unternehmen | 0,00 | 0,00 |
11. Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen | 0,00 | 0,00 |
12. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 0,00 | 0,00 |
13. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 159.509,02 | 2.303,66 |
14. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens | 0,00 | -1.746.000,00 |
15. Aufwendungen aus Verlustübernahme von assoziierten Unternehmen | 0,00 | 0,00 |
16. Aufwendungen aus Ergebnisabführungsverträgen | 0,00 | 0,00 |
17. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -1.373.669,24 | -1.151.418,48 |
18. Erstattete Steuern (Vj. Steuern) vom Einkommen und Ertrag | 732.303,10 | -1.689.616,19 |
19. Ergebnis nach Steuern | -28.262.345,74 | 9.953.608,42 |
20. Sonstige Steuern | -21.497,49 | -501.924,50 |
21. Jahresfehlbetrag (Vj. Jahresüberschuss) | -28.283.843,23 | 9.451.683,92 |
22. Ergebnis nicht beherrschende Anteile | -79.900,00 | -98.140,00 |
23. Konzernjahresfehlbetrag (Vj. Konzernjahresüberschuss) | -28.363.743,23 | 9.353.543,92 |
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020
A. Allgemeine Angaben
Mutterunternehmen ist die VfB Stuttgart 1893 AG mit Sitz in Stuttgart. Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Registergericht Stuttgart unter der Registernummer HRB 750582 eingetragen.
Der Konzernabschluss wurde entsprechend den Gliederungs-, Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften und den ergänzenden Bestimmungen des Aktiengesetzes (AktG) sowie den einschlägigen Rechnungslegungsvorschriften der Statuten des DFL Deutsche Fußball Liga e.V. aufgestellt.
Aufgrund der branchenspezifischen Besonderheiten wurde die Gliederung der Bilanz gem. § 265 Abs. 5 HGB um zusätzliche Posten ergänzt. Beim Anlagevermögen wurden die Posten „Spielerwerte“ separat ausgewiesen. Das Umlaufvermögen enthält abweichend noch den Posten „Forderungen aus Transfer“. Bei den Verbindlichkeiten wurde der Posten „Verbindlichkeiten aus Transfer“ ergänzt.
Die Konzerngewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB i.V.m. § 298 Abs. 1 HGB dargestellt.
Der Konzernabschluss wird auf den Abschlussstichtag der Muttergesellschaft aufgestellt. Die einbezogenen Tochterunternehmen stellen ihre Jahresabschlüsse ebenfalls auf den Stichtag der Muttergesellschaft auf.
Für die Aufstellung des Konzernabschlusses waren gegenüber dem Vorjahr, mit Ausnahme der vorgenommenen Bewertungsänderung bei den Spielerwerten bei Vertragsverlängerungen, grundsätzlich unveränderte Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden maßgebend.
B. Konsolidierungskreis
Der Konsolidierungskreis umfasst das Mutterunternehmen und fünf Tochterunternehmen.
In den Konzernabschluss zum 31.12.2020 sind neben der VfB Stuttgart 1893 AG (Muttergesellschaft) folgende Tochtergesellschaften einbezogen:
– VfB Stuttgart Marketing GmbH, Stuttgart | (Kapitalanteil 100%)*) |
– VfB Reha-Welt GmbH, Stuttgart | (Kapitalanteil 80%) |
– VfB Stuttgart Arena Betriebs GmbH, Stuttgart | (Kapitalanteil 100%) |
– VfB Stuttgart Stadion GmbH, Stuttgart | (Kapitalanteil 100%) |
– VfB Stuttgart Beteiligungs-GmbH, Stuttgart | (Kapitalanteil 100%) |
Nicht einbezogen ist die VfB Stuttgart Geschäftsführungs GmbH, Stuttgart (Kapitalanteil 100%), da die Gesellschaft von untergeordneter Bedeutung für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ist.
*) 27,5% gehalten von VfB Stuttgart 1893 AG und 72,5% gehalten von VfB Stuttgart Beteiligungs-GmbH.
Im Vergleich zum Vorjahr haben sich bei den konsolidierten Unternehmen keine Veränderungen ergeben.
Alle einbezogenen Tochtergesellschaften sind über Ergebnisabführungsverträge unmittelbar oder mittelbar mit der Muttergesellschaft verbunden und machen von der Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch. Sie sind entsprechend von der Verpflichtung befreit, einen Lagebericht nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufzustellen und den Jahresabschluss offenzulegen.
C. Konsolidierungsgrundsätze
Dem Konzernabschluss liegen die Jahresabschlüsse der einbezogenen Unternehmen zu Grunde.
Die vom Konsolidierungskreis umfassten fünf Tochtergesellschaften werden im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Neubewertungsmethode. Hierbei wird der Wertansatz der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals der Tochtergesellschaften verrechnet. Das Eigenkapital ist dabei entsprechend der Neubewertungsmethode mit dem Betrag anzusetzen, der dem Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten entspricht, der diesen zum Erstkonsolidierungszeitpunkt beizulegen ist. Rückstellungen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 2 und 3 Abs. 2 HGB und latente Steuern nach § 274 Abs. 2 HGB zu bewerten. Die Verrechnung erfolgt gemäß § 301 Abs. 2 HGB zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist.
In Anbetracht der bisherigen und der neuen Gesamtstruktur des Konzerns, handelt es sich bei der Ausgliederung in 2017 um eine Umstrukturierung unter gemeinsamer Beherrschung („transaction under common control“). Die Erstkonsolidierung stellt weiterhin auf den 31.12.2010 ab. Erfolgswirksame Konsolidierungsvorgänge aus Vorjahren des bisherigen Konzerns wurden entsprechend übernommen und die Konzernbuchwerte fortgeschrieben.
Ein bei der Kapitalkonsolidierung entstandener aktiver Unterschiedsbetrag von € 3.228.536 wird als Geschäfts- oder Firmenwert im Konzernabschluss ausgewiesen und über eine Laufzeit von zehn Jahren bzw. auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Im Rahmen der Kapitalkonsolidierung andererseits entstandene verbleibende negative Unterschiedsbeträge in Höhe von € 24.086 resultieren aus thesaurierten Gewinnen der Tochtergesellschaften vor Erstkonsolidierung und werden im Konzernabschluss als Rücklagen ausgewiesen.
Die gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Konzerngesellschaften wurden im Rahmen der Schuldenkonsolidierung untereinander aufgerechnet. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurden alle Umsätze zwischen den Konzerngesellschaften und die übrigen konzerninternen Erträge und Aufwendungen einschließlich der Gewinnausschüttungen von Konzernunternehmen voll bzw. anteilig konsolidiert.
Zwischenergebniseliminierungen wurden nicht vorgenommen, da sie von untergeordneter Bedeutung sind und sich auf den Konzernabschluss nicht wesentlich auswirken.
Die Abgrenzung von latenten Steuern aus Konsolidierungsmaßnahmen erfolgte gemäß § 306 HGB insoweit, als sich der abweichende Steueraufwand in den späteren Geschäftsjahren ausgleicht. Die Ermittlung der latenten Steuern wurde auf Basis der zukünftigen Steuerbelastungen der betreffenden Gesellschaften vorgenommen. Aktive und passive latente Steuern wurden saldiert.
Der Grundsatz der Stetigkeit der Konsolidierungsmethoden wurde beachtet.
D. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erstellt.
Die Vermögensgegenstände des immateriellen Anlage- und des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten – vermindert um nutzungsbedingte planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert nach § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB – bewertet. Immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, werden nicht aktiviert.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauern liegen dabei für Gebäude im Bereich zwischen 25 und 50 Jahren, für Sachanlagen im Bereich zwischen 3 und 20 Jahren und für andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen 3 und 20 Jahren. Für Zugänge bei geringwertigen Anlagegegenständen (geringwertige Wirtschaftsgüter zwischen € 250 und € 1.000) werden die steuerlichen Vorgaben zur Bildung eines Sammelpostens und der Auflösung über fünf Jahre entsprechend angewendet.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben.
Entgeltlich erworbene Spielerwerte werden mit den Anschaffungskosten (Transferentschädigungen) einschließlich der Anschaffungsnebenkosten aktiviert und linear auf die Laufzeit des ersten Anstellungsvertrags abgeschrieben. Ab dem Geschäftsjahr 2020 werden erstmalig nachträgliche Anschaffungskosten bei Vertragsverlängerungen ebenfalls aktiviert und zusammen mit dem Restbuchwert auf die Laufzeit des neuen Vertrages abgeschrieben, um das Vertragsverhältnis im Konzernabschluss sachgerechter abzubilden. Der Effekt aus der Bewertungsänderung beträgt im Geschäftsjahr € 1,6 Mio.
Aktive Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung werden als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen und planmäßig abgeschrieben. Die Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts erfolgte letztmalig im Geschäftsjahr auf Basis der erwarteten Laufzeit des Agenturvertrages über einen Zeitraum von 10 Jahren.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen, soweit kein maßgeblicher Einfluss besteht, werden zu Anschaffungskosten bewertet und, soweit eine dauerhafte Wertminderung vorliegt, auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Soweit Gründe für Wertminderungen nicht mehr bestehen, werden Zuschreibungen vorgenommen.
Die Bewertung der Vorräte erfolgt regelmäßig zu Anschaffungskosten. Niedrigere beizulegende Werte am Bilanzstichtag werden berücksichtigt. Für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind, soweit sie regelmäßig ersetzt werden und ihr Gesamtwert von nachrangiger Bedeutung ist, Festwerte ausgewiesen. Für Lager- und Verwertungsrisiken wurden Abschläge in angemessenem Umfang vorgenommen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert bewertet. Risikobehafteten Posten wird durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Für das allgemeine Kreditrisiko ist eine Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr mit 1 % gebildet.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen; die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.
Das Genussrechtskapital wird in Höhe des vertraglich gewährten Genussrechts ausgewiesen.
Das Beteiligungskapital weist den Umfang der Gesamteinlagen stiller Gesellschafter aus.
Steuerrückstellungen werden in Höhe der sich voraussichtlich ergebenden Steuernachforderungen gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Soweit Rückstellungen eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aufweisen, werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutsche Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, verwendet.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen; die Auflösung des Postens erfolgt entsprechend dem Zeitablauf.
Die Umrechnung von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten in fremder Währung erfolgt zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag. Insofern können im vorliegenden Jahresabschluss unrealisierte Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung enthalten sein. Bei einer Restlaufzeit über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens. Bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung grundsätzlich zum Wechselkurs des Bilanzstichtags unter Beachtung des Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der Passivseite.
Latente Steuern werden auf Bewertungsunterschiede zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Bilanzansätzen gebildet, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Aktive und passive Latenzen werden saldiert.
E. Erläuterungen zur Konzernbilanz, Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie zur Konzernkapitalflussrechnung
I. Konzernbilanz
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist nachfolgend im Konzernanlagespiegel dargestellt. Aus dieser Übersicht sind auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres ersichtlich.
2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 297 (i. V. T€ 481) enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 437 (i. V. T€ 707). Zudem sind in dem Posten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 134 (i. V. T€ 227) saldiert.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen in folgender Höhe:
Forderungen aus Transfer | T€ 0 | (i. V. T€ 3.437) |
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind Vermögensgegenstände in Höhe von T€ 435 ausgewiesen, die rechtlich nach dem Abschlussstichtag entstehen. Dabei handelt es sich um Vorsteueransprüche und TV-Gelder, für die noch keine Rechnungen vorliegen.
3. Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 5.665.722 Stückaktien (Stammaktien) mit einem rechnerischen Wert von je € 1,00. Die Aktien lauten auf den Namen. Der VfB Stuttgart 1893 e.V., Stuttgart hält einen Anteil von 88,25 % der Aktien.
Per 31. Dezember 2020 ist im Konzerneigenkapital ein Genussrechtskapital mit einem Nennbetrag von € 6.000.000,00 ausgewiesen. Entsprechend den vertraglichen Regelungen erfüllt das Genussrechtskapital die Kriterien für den Eigenkapitalausweis.
4. Rückstellungen
Der Posten sonstige Rückstellungen beinhaltet im Wesentlichen Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern und ehemaligen Mitarbeitern, Beratungs-/Vermittlungskosten sowie Berufsgenossenschaftsbeiträge.
5. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2020
Verbindlichkeiten gegenüber/aus | Erwartete Restlaufzeit | Gegebene Sicherheiten | ||||
gesamt | bis 1 Jahr | 1 – 5 Jahre | über 5 Jahre | Betrag | Art/Form | |
T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | ||
Kreditinstituten | 31.032 | 26.571 | 1.755 | 2.706 | 31.032 | Grundpfandrecht/ Sicherungsabtretung |
Lieferungen und Leistungen | 6.780 | 6.490 | 290 | 0 | 0 | Eigentumsvorbehalt |
Transfer | 12.207 | 8.912 | 3.295 | 0 | ||
verbundenen Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
Sonstige | 33.834 | 11.284 | 4.350 | 18.200 | ||
83.854 | 53.258 | 9.690 | 20.906 |
Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2019
Verbindlichkeiten gegenüber/aus | Erwartete Restlaufzeit | Gegebene Sicherheiten | ||||
gesamt | bis 1 Jahr | 1 – 5 Jahre | über 5 Jahre | Betrag | Art/Form | |
T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | ||
Kreditinstituten | 11.677 | 6.686 | 1.924 | 3.067 | 11.677 | Grundpfandrecht/ Sicherungsabtretung |
Lieferungen und Leistungen | 7.036 | 5.777 | 1.259 | 0 | 30 | Eigentumsvorbehalt |
Transfer | 15.563 | 13.408 | 2.155 | 0 | ||
verbundenen Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
Sonstige | 4.318 | 4.168 | 150 | 0 | ||
38.596 | 30.041 | 5.488 | 3.067 |
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, von T€ 3.094 (i. V. T€ 1.729).
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten in Höhe von T€ 22.550 (i. V. T€ 0) Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, die in voller Höhe Einlageverpflichtungen für Beteiligungen betreffen.
6. Latente Steuern
Passive Steuerlatenzen resultieren aus Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Bilanzansätzen bei Finanzanlagen (Beteiligungen). Aktive Steuerlatenzen ergeben sich aus abweichenden Abschreibungen im Anlagevermögen, unterschiedlichen Ansätzen bei den sonstigen Rückstellungen und der Bewertung von Verbindlichkeiten sowie aus steuerlichen Verlustvorträgen. In Ausübung des Wahlrechts des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB werden sich saldiert ergebende aktive latente Steuern nicht aktiviert. Latente Steuern aus Konsolidierungsmaßnahmen sind nicht angefallen.
Der Bewertung lagen ein Körperschaftsteuersatz einschließlich Solidaritätszuschlag von 15,83 v.H. und ein Gewerbesteuersatz von 14,70 v.H., kombiniert 30,53 v.H. zugrunde.
II. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
1. Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse gliedern sich in folgende Bereiche:
2020 | 2019 | |
Erlöse | T€ | T€ |
Spielbetrieb | 6.389 | 29.750 |
Werbung/Sponsoring | 21.087 | 24.182 |
Medienvermarktung | 32.299 | 39.322 |
Handel und Sonstiges | 35.751 | 74.702 |
95.526 | 167.956 |
Entsprechend der Gliederungsvorgaben des DFL e.V. werden Erlöse aus Spielertransfers unter den Umsatzerlösen ausgewiesen. Die korrespondierenden Restbuchwerte sind dabei mindernd in demselben Posten erfasst, um die Aussagekraft der Ertragsgröße zu verbessern.
Die Umsatzerlöse wurden, wie auch im Vorjahr, im Wesentlichen im Inland erwirtschaftet.
2. Sonstige betriebliche Erträge
In den Erträgen des Geschäftsjahres sind periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 778 enthalten. Diese resultieren im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen.
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Kursgewinne von T€ 0 (i. V. T€ 3) enthalten, davon unrealisiert T€ 0 (i. V. T€ 0).
3. Personalaufwand
Der Posten „Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung“ beinhaltet keine Aufwendungen für Altersversorgung.
Die Erträge aus dem Zuschuss von Sozialversicherungsbeiträgen im Zusammenhang mit der Zahlung von Kurzarbeitergeld durch die Bundesanstalt für Arbeit werden mit den entsprechenden Aufwendungen im Personalaufwand verrechnet.
4. Abschreibungen
Im Bereich des Spielervermögens wurden außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von T€ 880 (i. V. T€ 3.358) vorgenommen.
Bei den Finanzanlagen wurden außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von T€ 0 (i. V. T€ 1.746) vorgenommen.
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen
In den Aufwendungen des Geschäftsjahres sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T€ 1 enthalten.
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Kursverluste von T€ 0 (i. V. T€ 25) enthalten, davon unrealisiert T€ 0 (i. V. T€ 25).
6. Steuern
Im Posten Steuern vom Einkommen und Ertrag sind periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 747, resultierend aus dem Verlustrücktrag ins Jahr 2019, und periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T€ 0 enthalten.
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag beinhalten keine Aufwendungen bzw. Erträge aus latenten Steuern.
In den sonstigen Steuern sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T€ 21 enthalten.
7. Nicht beherrschende Anteile
Das Ergebnis aus nicht beherrschenden Anteilen in Höhe von T€ 80 (i. V. T€ 98) setzt sich ausschließlich aus Anteilen an Jahresüberschüssen zusammen.
8. Konzernbilanzverlust
Der Konzernbilanzverlust hat sich wie folgt entwickelt:
Euro | |
Konzernjahresfehlbetrag | -28.363.743,23 |
Verlustvortrag aus dem Vorjahr | -30.475.085,13 |
Konzernbilanzverlust | -58.838.828,36 |
III. Konzernkapitalflussrechnung
Der Finanzmittelfonds beinhaltet Kassenbestände und Bankguthaben in Höhe von T€ 18.761 (i. V. T€ 9.295). Davon sind T€ 4.440 (i. V. T€ 0) verpfändet.
Von Investitionen in Finanzanlagen in Höhe von T€ 24.750 waren zum Bilanzstichtag T€ 22.550 noch nicht zahlungswirksam.
F. Sonstige Angaben
1. Bewertungseinheiten und derivative Finanzinstrumente
Zum Abschlussstichtag wurde gem. § 254 HGB eine Bewertungseinheit bestehend aus einem variabel verzinslichen Darlehen mit einem Zinssicherungsgeschäft gebildet. Die Erfassung erfolgt nach der Einfrierungsmethode. Zur Ermittlung der Effektivität wird die Critical-Terms-Match-Methode verwendet.
Grundgeschäft | Betrag | abgesichertes Risiko | Sicherungsinstrument | Bewertungseinheit | Wirksamkeit |
T€ | |||||
Var. verzinsliches Darlehen | 134 | Zinsänderung | Zinsswap | micro hedge | Laufzeit-/ Volumenkongruenz |
2. Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag besteht in Folge der Ausgliederung eine gesamtschuldnerische Haftung nach § 133 UmwG für vor der Ausgliederung begründete Verbindlichkeiten des VfB Stuttgart 1893 e.V. Hierunter fallen im Wesentlichen zum Stichtag offene Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von T€ 952 (i. V. T€ 1.339). Das Risiko einer Inanspruchnahme wird als sehr gering eingeschätzt, da es derzeit keinerlei Anzeichen dafür gibt, dass das verbundene Unternehmen seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird.
3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Aus dem langfristigen Pachtvertrag für die Mercedes-Benz Arena bestehen zum Bilanzstichtag finanzielle Verpflichtungen in Höhe von T€ 208.723. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus weiteren Miet- und Leasingverträgen sowie ähnlichen Verpflichtungen belaufen sich auf T€ 4.126.
Darüberhinausgehend bestehen aus Investitionen (insbes. Transfers) Verpflichtungen in Höhe von T€ 5.638. Die finanziellen Verpflichtungen sind zum Teil von in der Zukunft liegenden Ereignissen abhängig.
4. Geschäfte mit nahestehenden Personen
Nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommene Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen wurden nicht getätigt.
5. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte
Zur Verbesserung der Liquidität wurden im September 2020 Transferforderungen an ein Kreditinstitut verkauft. Zum 31. Dezember 2020 sind rechtswirksam verkaufte Forderungen in Höhe von € 8,1 Mio. nicht mehr im Konzernabschluss enthalten. Aus dem Mittelzufluss sind zum Bilanzstichtag Bankguthaben in Höhe von € 4,4 Mio. bis zum 15. September 2021 verpfändet.
6. Honorar des Abschlussprüfers
Das für das Geschäftsjahr erfasste Gesamthonorar für Abschlussprüfungsleistungen des Abschlussprüfers beläuft sich auf T€ 156, davon betreffen T€ 44 die prüferische Durchsicht von Zwischenabschlüssen. Es wurden zudem sonstige Bestätigungsleistungen in Höhe von T€ 7 erbracht.
7. Nachtragsbericht
Nach Ende des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2020 haben sich folgende Vorgänge von besonderer Bedeutung ereignet.
• |
Anfang Februar 2021 hat die von der Gesellschaft mit der Untersuchung möglicher datenschutzrechtlicher Verstöße, über die die Zeitschrift „kicker“ am 28. September 2020 berichtet hatte, beauftragte Esecon GmbH ihren Abschlussbericht zu den von ihr ermittelten Sachverhalten vorgelegt. Am selben Tag hat die vom VfB Stuttgart 1893 e.V. mit der Untersuchung dieser Vorgänge beauftragte Esecon Legal Services Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ihren Abschlussbericht vorgelegt. |
• |
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI) hat die Gesellschaft mit Schreiben vom 25. Januar 2021 über die Eröffnung eines Bußgeldverfahrens gegen die Gesellschaft wegen des Verdachts des fahrlässigen Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 2 DS-GVO informiert. Das Bußgeldverfahren endete am 10. März 2021 mit der Verhängung eines Bußgeldes in Höhe von T€ 300. |
• |
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat am 13. Februar 2021 die beiden Vorstandsmitglieder Stefan Heim und Jochen Röttgermann abberufen. Am 18. Februar 2021 hat der Aufsichtsrat Tobias Keller zum weiteren Vorstandsmitglied (Interimsvorstand bis zum 30. Juni 2021) der Gesellschaft bestellt. Der Vorstand hat am 25. Februar 2021 weitere personelle Konsequenzen getroffen. |
• |
Die Kosten, die aus den Personalentscheidungen und dem Bußgeldverfahren des LfDi im Zusammenhang mit den Untersuchungserbnissen der datenschutzrechtlichen Verstöße resultieren, werden voraussichtlich rd. € 2,5 Mio. betragen und sind im Jahres- bzw. Konzernabschluss berücksichtigt. |
• |
Mit Wirkung zum 15. Februar 2021 bzw. mit Wirkung zum 17. Februar 2021 haben Herr Hermann Ohlicher bzw. Herr Dr. Bernd Gaiser jeweils ihr Amt als Aufsichtsrat niedergelegt. |
8. Beschäftigte
Es waren durchschnittlich folgende Arbeitnehmer beschäftigt:
2020 | 2019 | |
Lizenzbereich | 44 | 42 |
Amateur-/Jugendbereich | 146 | 136 |
Verwaltung/Geschäftsstelle | 219 | 236 |
Aushilfen/Spieltagsaushilfen | 86 | 137 |
Gesamt | 495 | 551 |
9. Organe des Mutterunternehmens
Vorstand der VfB Stuttgart 1893 AG
Thomas Hitzlsperger | Vorstandsvorsitzender (zuständig für die Ressorts Sport, Unternehmensstrategie und Kommunikation) |
Stefan Heim | Vorstand Finanzen, Verwaltung und Operations bis 13.02.2021 |
Jochen Röttgermann | Vorstand Marketing und Vertrieb bis 13.02.2021 |
Tobias Keller | Interimsvorstand (Finanzen und Verwaltung) ab 18.02.2021, befristet bis 30.06.2021 |
An die Mitglieder des Vorstandes wurden im Berichtszeitraum T€ 2.041 Gesamtbezüge gezahlt.
An die ehemaligen Mitglieder des Vorstandes wurden im Berichtszeitraum T€ 200 Gesamtbezüge gezahlt.
Aufsichtsrat der VfB Stuttgart 1893 AG
Claus Vogt | (Vorsitzender) | Präsident VfB Stuttgart 1893 e.V. | |
Wilfried Porth | (stellvertr. Vorsitzender) | Vorstand Personal Daimler AG |
|
Rainer Adrion | Fußballtrainer/Staatlich geprüfter Betriebswirt | ab 13.03.2020 | |
Dr. Bernd Gaiser | Diplom-Wirtschaftsingenieur | bis 17.02.2021 | |
Hartmut Jenner | Vorsitzender der Geschäftsführung Alfred Kärcher SE & Co. KG |
||
Hermann Ohlicher | Diplom-Ingenieur | bis 15.02.2021 | |
Franz Reiner | Vorstandsvorsitzender Daimler Mobility AG | ||
Dr. Bertram Sugg | Physiker |
Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr eine Gesamtvergütung von T€ 15 erhalten.
10. Ergebnisverwendungsvorschlag des Mutterunternehmens
Der Bilanzverlust des Mutterunternehmens in Höhe von € 43.337.231,68 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Stuttgart, 12. März 2021
VfB Stuttgart 1893 AG
vertreten durch
Thomas Hitzlsperger, Vorstandsvorsitzender
Tobias Keller, Vorstand
Konzernanlagespiegel
– Beträge in EUR –
Anschaffungskosten/Herstellungskosten | |||||
Vortrag | Zugang | Umbuchung | Abgang | Endstand | |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 1.302.026,24 | 54.211,12 | 0,00 | 0,00 | 1.356.237,36 |
2. Spielerwerte | 101.341.975,80 | 20.413.790,00 | 0,00 | 29.100.836,80 | 92.654.929,00 |
3. Geschäfts- oder Firmenwert | 3.228.536,06 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 3.228.536,06 |
4. Geleistete Anzahlungen | 79.161,89 | 9.940,94 | 0,00 | 0,00 | 89.102,83 |
105.951.699,99 | 20.477.942,06 | 0,00 | 29.100.836,80 | 97.328.805,25 | |
II. Sachanlagen | |||||
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 9.097.170,65 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 9.097.170,65 |
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 17.436.483,22 | 441.261,66 | 42.172,42 | 95.207,80 | 17.824.709,50 |
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 42.172,42 | 149.173,40 | -42.172,42 | 0,00 | 149.173,40 |
26.575.826,29 | 590.435,06 | 0,00 | 95.207,80 | 27.071.053,55 | |
III. Finanzanlagen | |||||
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 25.000,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 25.000,00 |
2. Beteiligungen | 16.756.000,00 | 24.750.000,00 | 0,00 | 0,00 | 41.506.000,00 |
16.781.000,00 | 24.750.000,00 | 0,00 | 0,00 | 41.531.000,00 | |
149.308.526,28 | 45.818.377,12 | 0,00 | 29.196.044,60 | 165.930.858,80 |
Abschreibungen | |||||
Vortrag | Abschr. lfd. Gj. | Abgang | Endstand | Abgang RBW | |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 892.601,03 | 209.688,66 | 0,00 | 1.102.289,69 | 0,00 |
2. Spielerwerte | 45.114.362,17 | 19.844.210,99 | 22.456.472,79 | 42.502.100,37 | 6.644.364,01 |
3. Geschäfts- oder Firmenwert | 2.905.682,49 | 322.853,57 | 3.228.536,06 | 0,00 | |
4. Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
48.912.645,69 | 20.376.753,22 | 22.456.472,79 | 46.832.926,12 | 6.644.364,01 | |
II. Sachanlagen | |||||
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 960.208,66 | 323.755,90 | 0,00 | 1.283.964,56 | 0,00 |
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 5.497.437,11 | 1.853.519,53 | 95.188,32 | 7.255.768,32 | 19,48 |
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
6.457.645,77 | 2.177.275,43 | 95.188,32 | 8.539.732,88 | 19,48 | |
III. Finanzanlagen | |||||
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
2. Beteiligungen | 1.746.000,00 | 0,00 | 0,00 | 1.746.000,00 | 0,00 |
1.746.000,00 | 0,00 | 0,00 | 1.746.000,00 | 0,00 | |
57.116.291,46 | 22.554.028,65 | 22.551.661,11 | 57.118.659,00 | 6.644.383,49 |
Buchwert | Belastungen | ||
31.12.2019 | 31.12.2020 | 31.12.2020 | |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 409.425,21 | 253.947,67 | |
2. Spielerwerte | 56.227.613,63 | 50.152.828,63 | |
3. Geschäfts- oder Firmenwert | 322.853,57 | 0,00 | |
4. Geleistete Anzahlungen | 79.161,89 | 89.102,83 | |
57.039.054,30 | 50.495.879,13 | ||
II. Sachanlagen | |||
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 8.136.961,99 | 7.813.206,09 | Grundschulden |
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 11.939.046,11 | 10.568.941,18 | |
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 42.172,42 | 149.173,40 | |
20.118.180,52 | 18.531.320,67 | ||
III. Finanzanlagen | |||
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 25.000,00 | 25.000,00 | |
2. Beteiligungen | 15.010.000,00 | 39.760.000,00 | |
15.035.000,00 | 39.785.000,00 | ||
92.192.234,82 | 108.812.199,80 |
Konzernkapitalflussrechnung 01.01.2020 bis 31.12.2020
01.01.-31.12.2020 | 01.01.-31.12.2019 | |
TEuro | TEuro | |
Jahresergebnis | -28.284 | 9.452 |
+ Abschreibungen auf Spielerwerte | 19.844 | 27.865 |
+ Abschreibungen auf sonstige Gegenstände des Anlagevermögens (inkl. Finanzanlagen) | 2.710 | 4.444 |
+/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen | 2.616 | -438 |
-/+ Gewinne/Verluste aus Spielerabgängen (Transfertätigkeit) | -18.779 | -51.417 |
-/+ Gewinne/Verluste aus sonstigen Anlagenabgängen | 0 | -904 |
-/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, Forderungen sowie anderer Aktiva | 699 | 4.174 |
+/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten sowie anderer Passiva | 4.927 | -12.536 |
+/- Zinsaufwendungen/Zinserträge | 1.214 | 1.149 |
+/- Ertragsteueraufwand/-ertrag | -732 | 1.690 |
-/+ Ertragsteuerzahlungen | -300 | -19 |
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | -16.084 | -16.541 |
+ Einzahlungen aus Spielerabgängen (Transfertätigkeit) | 28.220 | 66.179 |
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immat. AV und des Sachanlagevermögens | 0 | 1.694 |
– Auszahlungen für Investitionen in das Spielervermögen | -23.783 | -37.033 |
– Auszahlungen für Investitionen in das immat. AV und das Sachanlagevermögen | -655 | -770 |
– Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen | -2.200 | 0 |
+ Erhaltene Zinsen | 160 | 2 |
Cashflow aus Investitionstätigkeit | 1.742 | 30.072 |
+ Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen | 6.000 | 0 |
– Ausgleich Minderheitsgesellschafter | -98 | -647 |
+ Einzahlungen aus der Aufnahme von Bankkrediten und sonstigen Finanzmittelanlagen | 19.900 | 5.000 |
– Auszahlungen durch Tilgung von Bankkrediten und sonstigen Finanzmittelanlagen | -620 | -12.305 |
– Gezahlte Zinsen | -1.374 | -1.151 |
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 23.808 | -9.103 |
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | -16.084 | -16.541 |
Cashflow aus Investitionstätigkeit | 1.742 | 30.072 |
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 23.808 | -9.103 |
= Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds | 9.466 | 4.428 |
+ Finanzmittelfond am Anfang der Periode | 9.295 | 4.867 |
Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 18.761 | 9.295 |
Zusammensetzung | ||
flüssige Mittel | 18.761 | 9.295 |
Kontokorrentschulden | 0 | 0 |
18.761 | 9.295 |
Konzerneigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr 2020
Eigenkapital des Mutterunternehmens | ||||
Kapitalanteile | Rücklagen | |||
Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | |||
Stammaktien | nach § 272 Abs. 2 Nr. 1-3 HGB | nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB | Summe | |
Stand am 01.01.2019 | 5.665.722,00 | 20.457.595,42 | 40.808.782,00 | 61.266.377,42 |
Nicht beherrschende Anteile | ||||
Minderheitenausgleich | 0,00 | |||
Übernahme Minderheitenanteile | ||||
Konzernjahresüberschuss/-fehlbetrag | 0,00 | |||
Stand am 31.12.2019 | 5.665.722,00 | 20.457.595,42 | 40.808.782,00 | 61.266.377,42 |
Stand am 01.01.2020 | 5.665.722,00 | 20.457.595,42 | 40.808.782,00 | 61.266.377,42 |
Genussrechtskapital | ||||
Ausgabe neuer Genussrechte | ||||
Nicht beherrschende Anteile | ||||
Minderheitenausgleich | 0,00 | |||
Konzernjahresüberschuss/-fehlbetrag | 0,00 | |||
Stand am 31.12.2020 | 5.665.722,00 | 20.457.595,42 | 40.808.782,00 | 61.266.377,42 |
Eigenkapital des Mutterunternehmens | ||
Rücklagen | ||
Gewinnrücklagen | ||
andere Gewinnrücklagen | Summe | |
Stand am 01.01.2019 | 24.085,65 | 61.290.463,07 |
Nicht beherrschende Anteile | ||
Minderheitenausgleich | 0,00 | |
Übernahme Minderheitenanteile | ||
Konzernjahresüberschuss/-fehlbetrag | 0,00 | |
Stand am 31.12.2019 | 24.085,65 | 61.290.463,07 |
Stand am 01.01.2020 | 24.085,65 | 61.290.463,07 |
Genussrechtskapital | ||
Ausgabe neuer Genussrechte | ||
Nicht beherrschende Anteile | ||
Minderheitenausgleich | 0,00 | |
Konzernjahresüberschuss/-fehlbetrag | 0,00 | |
Stand am 31.12.2020 | 24.085,65 | 61.290.463,07 |
Eigenkapital des Mutterunternehmens | ||||
Gewinnvortrag/ Verlustvortrag |
Konzernjahresüberschuss/ -fehlbetrag, der dem Mutterunternehmen zuzurechnen ist |
Genussrechtskapital | Summe | |
Stand am 01.01.2019 | -39.368.629,05 | 27.587.556,02 | ||
Nicht beherrschende Anteile | ||||
Minderheitenausgleich | 0,00 | |||
Übernahme Minderheitenanteile | -460.000,00 | -460.000,00 | ||
Konzernjahresüberschuss/-fehlbetrag | 9.353.543,92 | 9.353.543,92 | ||
Stand am 31.12.2019 | -39.828.629,05 | 9.353.543,92 | 36.481.099,94 | |
Stand am 01.01.2020 | -30.475.085,13 | 36.481.099,94 | ||
Genussrechtskapital | ||||
Ausgabe neuer Genussrechte | 6.000.000,00 | 6.000.000,00 | ||
Nicht beherrschende Anteile | ||||
Minderheitenausgleich | 0,00 | 0,00 | ||
Konzernjahresüberschuss/-fehlbetrag | -28.363.743,23 | -28.363.743,23 | ||
Stand am 31.12.2020 | -30.475.085,13 | -28.363.743,23 | 6.000.000,00 | 14.117.356,71 |
Nicht beherrschende Anteile | ||
Nicht beherrschende Anteile vor Jahresergebnis | Auf nicht beherrschende Anteile entfallende Gewinne / Verluste | |
Stand am 01.01.2019 | 40.000,00 | 0,00 |
Nicht beherrschende Anteile | ||
Minderheitenausgleich | -98.140,00 | |
Übernahme Minderheitenanteile | -20.000,00 | |
Konzernjahresüberschuss/-fehlbetrag | 98.140,00 | |
Stand am 31.12.2019 | 20.000,00 | 0,00 |
Stand am 01.01.2020 | 20.000,00 | 0,00 |
Genussrechtskapital | ||
Ausgabe neuer Genussrechte | ||
Nicht beherrschende Anteile | ||
Minderheitenausgleich | -79.900,00 | |
Konzernjahresüberschuss/-fehlbetrag | 79.900,00 | |
Stand am 31.12.2020 | 20.000,00 | 0,00 |
Nicht beherrschende Anteile | Konzerneigenkapital | |
Summe | Summe | |
Stand am 01.01.2019 | 40.000,00 | 27.627.556,02 |
Nicht beherrschende Anteile | ||
Minderheitenausgleich | -98.140,00 | -98.140,00 |
Übernahme Minderheitenanteile | -20.000,00 | -480.000,00 |
Konzernjahresüberschuss/-fehlbetrag | 98.140,00 | 9.451.683,92 |
Stand am 31.12.2019 | 20.000,00 | 36.501.099,94 |
Stand am 01.01.2020 | 20.000,00 | 36.501.099,94 |
Genussrechtskapital | ||
Ausgabe neuer Genussrechte | 6.000.000,00 | |
Nicht beherrschende Anteile | ||
Minderheitenausgleich | -79.900,00 | -79.900,00 |
Konzernjahresüberschuss/-fehlbetrag | 79.900,00 | -28.283.843,23 |
Stand am 31.12.2020 | 20.000,00 | 14.137.356,71 |
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die VfB Stuttgart 1893 AG, Stuttgart
Prüfungsurteile
Wir haben den Konzernabschluss der VfB Stuttgart 1893 AG, Stuttgart, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Lagebericht zusammengefassten Konzernlagebericht (nachfolgend: zusammengefasster Lagebericht) der VfB Stuttgart 1893 AG, Stuttgart, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• |
entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sowie den einschlägigen Rechnungslegungsvorschriften der Statuten des DFL Deutschen Fußball Liga e.V. (DFL e.V.) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und |
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vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sowie den einschlägigen Rechnungslegungsvorschriften der Statuten des DFL e.V. in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der gemeinsame Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss und zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
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holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
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beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, 12. März 2021
Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Christian Fuchs, Wirtschaftsprüfer
Christoph Lehmann, Wirtschaftsprüfer
Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020
Der Aufsichtsrat der VfB Stuttgart 1893 AG blickt auf ein ereignisreiches Geschäftsjahr 2020 zurück, welches sportlich gut verlief. Die Lizenzmannschaft des Clubs schaffte es in der Rückrunde 2019/2020, ihre sportliche Leistung zu stabilisieren und erreichte den sofortigen Wiederaufstieg in die Bundesliga. In der Bundesligasaison 2020/2021 konnte die Mannschaft ihre Leistungen weiter steigern, so dass sie sich über die gesamte Hinrunde hinweg im gesicherten Tabellenmittelfeld befand.
Ab dem März 2020 bestimmten die Covid-19-Pandemie und ihre dramatischen wirtschaftlichen Auswirkungen wesentlich die Geschäftsentwicklung des VfB, wodurch eine erhebliche Intensivierung der vom Aufsichtsrat ausgeübten Aufsicht erforderlich wurde.
Zunächst führte die vollständige Unterbrechung des Spielbetriebes von März bis Mai 2020 zu einem Abreißen großer Teile der Einnahmenflüsse. In der Folge konnten diese durch die Aufnahme des „Geisterspiel“-Betriebes weitgehend wiederhergestellt werden, jedoch unter wesentlichen Einbußen insbesondere in den Bereichen Ticketing, Hospitality und Sponsoring.
Im Herbst 2020 wurde bekannt, dass es beim VfB zu Verstößen gegen das Datenschutzrecht gekommen sein könnte. In der Folge bestimmte vor allem die Sachverhaltsermittlung und Aufarbeitung dieses Sachverhaltes die Arbeit des Aufsichtsrates.
Infolge der massiven pandemiebedingten Ausfälle verzeichnete die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2020 wirtschaftlich einen Jahresfehlbetrag von etwa EUR 28,0 Mio.
Laufende Überwachung der Geschäftsführung
Der Aufsichtsrat hat sich im Berichtszeitraum durch mündliche und schriftliche Berichte des Vorstands regelmäßig, zeitnah und umfassend informiert. Schwerpunkte dabei waren der Geschäftsverlauf, die wesentlich durch die Covid-19-Pandemie beeinflusste Liquiditäts-, Ertrags- und Finanzplanung (insbesondere die Finanz-, Investitions- und Personalplanung), die Risikolage, die jeweilige sportliche Situation sowie die strategische Ausrichtung des VfB Stuttgart und die Aufarbeitung der so genannten „Datenschutz-Affäre“. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats stand zudem außerhalb der Sitzungen in regelmäßigem Austausch mit dem Vorstand; er erhielt in den meisten Fällen fortlaufend Kenntnis über aktuelle Entwicklungen der Geschäftslage und wesentliche Geschäftsvorfälle, zudem wurden dabei Fragen der Strategie, der infrastrukturellen Planung – hierbei insbesondere der Planung und Neuregelung der Finanzierung des Stadionumbaus für die EM2024 -, der wirtschaftlichen Bewältigung der Covid-19-Pandemie, u.a. durch eine Erweiterung des bestehenden Konsortialkredites um ein KfW-Darlehen, der Suche nach einem weiteren Investor, des Abschlusses eines neuen Catering-Vertrages, der Kaderplanung, der Entwicklung des Nachwuchsleistungszentrums, des Risikomanagements und der Compliance beraten. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten gegenüber dem Aufsichtsrat und dem Präsidialausschuss in den meisten Fällen vollständig, kontinuierlich und zeitgerecht nachgekommen. Anders war dies nach Auffassung des Aufsichtsrates bei der Information des Aufsichtsrates über den Sachverhalt der „Datenschutz-Affäre“ und damit zusammenhängende weitere Sachverhalte. Dies führte im Folgejahr 2021 zu dienstrechtlichen Konsequenzen.
Weitere Gegenstände der Aufsichtsratstätigkeit im Berichtsjahr waren die Freigabe der Lizenzierungsunterlagen für die Spielzeit 2020/21, die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und der Abschluss von neuen Finanzierungsvereinbarungen zum Umbau der Mercedes-Benz Arena. Mit Wirkung zum Dezember 2020 wurde ferner ein monatliches Vorstands-Reporting an den Aufsichtsrat eingeführt.
Aufsichtsratstätigkeit, Sitzungen
Im Geschäftsjahr 2020 fanden insgesamt neun Sitzungen des Aufsichtsrats (am 2. März, 4. April, 27. April, 13. Juli, 4.-6. September, 20. Oktober, 19. November, 27. November und 7. Dezember 2020) statt. Bis auf die Sitzungen am 4.-6. September 2020 (zwei Mitglieder entschuldigt) und die Sitzungen am 2. März, 13. Juli, 20. Oktober und am 27. November 2020 (jeweils ein Mitglied entschuldigt) nahmen alle Mitglieder des Aufsichtsrats an allen Sitzungen teil. Sämtliche Beschlüsse wurden unter Wahrung der satzungsmäßigen und gesetzlichen Bestimmungen und auf Grundlage der Geschäftsordnung gefasst. Alle Beratungen und Beschlussfassungen erfolgten stets im Plenum bzw. wo notwendig durch den Präsidialausschuss, bestehend aus den Aufsichtsräten Claus Vogt, Wilfried Porth und Hermann Ohlicher/Rainer Adrion. Hermann Ohlicher trat im Sommer 2020 aus gesundheitlichen Gründen aus dem Präsidialausschuss zurück und wurde dort ab diesem Zeitpunkt durch Rainer Adrion ersetzt.
Prüfung Jahres- und Konzernabschluss, Bestellung Wirtschaftsprüfer
Der Aufsichtsrat schlug der Hauptversammlung der Gesellschaft die Wahl der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Kronenstraße 30, 70174 Stuttgart, als Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 vor. Die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss sowie den Zusammgefassten Lage- und Konzernlagebericht der VfB Stuttgart 1893 AG zum 31. Dezember 2020 geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Auch der Aufsichtsrat hat diese Unterlagen gemäß § 171 AktG eingehend geprüft und sich dabei insbesondere eingehend mit dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers befasst. Alle Abschlussunterlagen und der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers lagen den Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor und wurden in einer Aufsichtsratssitzung im Beisein des Wirtschaftsprüfers am 17. Mai 2021 ausführlich besprochen.
Nach Abschluss seiner eigenen Prüfung hat der Aufsichtsrat von dem Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers zustimmend Kenntnis genommen und festgestellt, dass auch seinerseits keine Einwendungen zu erheben sind. Der vom Vorstand aufgestellte und vom Abschlussprüfer geprüfte Jahresabschluss und Konzernabschluss sowie der Lagebericht und Konzernlagebericht wurden vom Aufsichtsrat gebilligt und der Jahresabschluss einstimmig festgestellt.
Zusammensetzung Aufsichtsrat und Präsidialausschuss
Während des Geschäftsjahres 2020 gehörten die Herren Claus Vogt, Wilfried Porth, Rainer Adrion (ab 13.03.2020), Dr. Bernd Gaiser, Hartmut Jenner, Hermann Ohlicher, Franz Reiner und Dr. Bertram Sugg dem Aufsichtsrat der VfB Stuttgart 1893 AG an, wobei Claus Vogt das Amt des Vorsitzenden und Wilfried Porth das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats ausübten. Dem Präsidialausschuss des Aufsichtsrats gehörten als geborenes Mitglied der Vorsitzende des Aufsichtsrats Claus Vogt sowie als gewählte weitere Mitglieder Wilfried Porth und Hermann Ohlicher/Rainer Adrion an.
Stuttgart, den 21.12.2021
Claus Vogt, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Angabe gemäß § 328 HGB
Der Konzernabschluss der VfB Stuttgart 1893 AG, Stuttgart, für das Geschäftsjahr 2020 ist durch Beschluss der Aufsichtsratssitzung vom 17. Mai 2021 gebilligt worden.
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