VfL Bochum 1848 GmbH & Co. KGaA – bilanziell überschuldet

Published On: Mittwoch, 07.07.2021By

VfL Bochum 1848 GmbH & Co. KGaA

Bochum

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020

Bilanz zum 30. Juni 2020

Aktiva

30.06.2020 30.06.2019
A. Anlagevermögen
I. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
1. Spielerwerte 1.386.430,00 596.336,00
2. vorteilhafte Verträge 3.518.494,00 3.811.702,00
4.904.924,00 4.408.038,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücksgleiche Rechte und Bauten auf fremden Grundstücken 22.752,00 23.407,00
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.326.913,09 1.743.683,57
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 84.875,00 1.750,00
1.434.540,09 1.768.840,57
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 835.000,00 835.000,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1.732.950,00 1.697.850,00
3. Beteiligungen 1.500,00 1.500,00
2.569.450,00 2.534.350,00
8.908.914,09 8.711.228,57
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Waren 613.103,06 991.754,67
613.103,06 991.754,67
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.082.311,18 2.919.290,15
2. Forderungen aus Transfer 27.743,15 717.505,00
3. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 287.487,00 977.028,96
4. Sonstige Vermögensgegenstände 339.470,78 51.128,36
2.737.012,11 4.664.952,47
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 3.396.605,78 589.872,86
6.746.720,95 6.246.580,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 79.112,71 110.501,43
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Jahresfehlbetrag, soweit nicht durch Eigenkapital gedeckt (vgl.Passiva Posten A.IV.) 349.828,05 0,00
16.084.575,80 15.068.310,00

Passiva

30.06.2020 30.06.2019
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 2.500.000,00 2.500.000,00
II. Kapitalrücklage 1.000.000,00 1.000.000,00
III. Verlustvortrag -727.481,44 -1.530.145,15
IV. Jahresfehlbetrag, soweit durch Eigenkapital gedeckt (i.Vj. Jahresüberschuss) -2.772.518,56 802.663,71
– Jahresfehlbetrag insgesamt EUR 3.122.346,61 (i.Vj. EUR 0,00);
davon nicht durch Eigenkapital gedeckt EUR 349.828,05 (i.Vj. EUR 0,00)
0,00 2.772.518,56
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 778.805,80 367.005,16
2. Sonstige Rückstellungen 1.091.310,00 1.044.209,00
1.870.115,80 1.411.214,16
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 5.783.584,59 3.173.023,50
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.418.990,49 1.714.435,64
3. Verbindlichkeiten aus Transfer 814.000,00 360.650,00
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 190.822,63 167.541,13
5. Sonstige Verbindlichkeiten 4.287.473,26 2.363.006,19
– davon aus Steuern EUR 1.226.508,64 (i. Vj. EUR 1.006.288,03)
– davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 0,00 (i.Vj. EUR 23.192,56)
12.494.870,97 7.778.656,46
D. Rechnungsabgrenzungsposten 750.573,00 1.816.419,15
E. Passive latente Steuern 969.016,03 1.289.501,67
16.084.575,80 15.068.310,00

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.07.2019 – 30.06.2020

(in der Gliederung nach § 275 Abs. 2 HGB)

01.07.2019 – 30.06.2020 01.07.2018 – 30.06.2019
1. Umsatzerlöse 32.091.559,47 32.543.003,93
2. Sonstige betriebliche Erträge 1.847.384,03 1.940.061,54
3. Aufwendungen für Rohstoffe und für bezogene Waren -1.116.529,04 -725.933,36
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -14.955.703,22 -13.025.720,10
b) soziale Abgaben -2.485.573,94 -2.090.582,25
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -1.548.328,00 -1.182.490,00
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -17.289.486,47 -15.906.145,12
7. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 17.147,18 16.978,50
– davon aus verbundenen Unternehmen EUR 17.147,18 (i. Vj. EUR 16.978,50)
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 58,06
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -106.010,74 -127.548,72
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 423.194,12 -639.018,77
11. Ergebnis nach Steuern -3.122.346,61 802.663,71
12. Jahresfehlbetrag /​ Jahresüberschuss -3.122.346,61 802.663,71

Anhang für den Zeitraum 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020

Allgemeine Angaben zum Abschluss

Name: VfL Bochum 1848 GmbH & Co. KGaA
Sitz/​Anschrift: Castroper Straße 145, 44791 Bochum
Handelsregister: Handelsregister beim Amtsgericht Bochum unter Nr. HRB 17204

Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den besonderen Rechnungslegungsvorschriften des Aktiengesetzes.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Juli eines Jahres bis zum 30. Juni des Folgejahres.

Die VfL Bochum 1848 GmbH & Co. KGaA erfüllt zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB.

Auf der Mitgliederversammlung am 7. Oktober 2017 wurde durch einen 80,19%-igen Mehrheitsbeschluss durch die stimmberechtigten Vereinsmitglieder des VfL Bochum 1848 Fussballgemeinschaft e.V. unter Tagesordnungspunkt 9 („Ausgliederung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs auf eine zu gründende GmbH & Co. KGaA (KGaA) bei gleichzeitiger Änderung der Satzung des Vereins“) für eine Ausgliederung votiert. Der Vorstand des VfL Bochum 1848 Fußballgemeinschaft e.V. gründete gem. Ausgliederungsplan vom 28. Dezember 2017 (Eröffnungsbilanzdatum) – gemeinsam mit der neu errichteten VfL Bochum 1848 Geschäftsführung GmbH – die KGaA. Am 28. Februar 2018 wurden die KGaA im Handelsregister und die neue Vereinssatzung im Vereinsregister angemeldet, damit wirkte die Gründung der Gesellschaft zurück zum 1. Juli 2017. Zudem erfolgte der Verzicht auf die Lizenz zur Teilnahme an der 2. Bundesliga des Vereins für Leibesübungen Bochum 1848 e.V. zugunsten der VfL Bochum 1848 KGaA. Am 05. April 2018 wurde die KGaA in das Handelsregister eingetragen. Gleichzeitig wurde die Spiellizenz auf die KGaA übertragen. Im Rahmen der Ausgliederung erfolgte die Hebung von stillen Reserven auf Markenrechte und Spielerwerte in Höhe von rund EUR 5,2 Mio., die mit rund EUR 1,7 Mio. passiven latenten Steuern belegt sind.

Da der VfL Bochum 1848 Fussballgemeinschaft e.V. 100 Prozent der Anteile an der VfL Bochum 1848 Geschäftsführungsgesellschaft mbH hält und damit mittelbar als herrschendes Unternehmen anzusehen ist, gilt die VfL Bochum 1848 GmbH & Co. KGaA als abhängiges Unternehmen i. S. v. § 17 AktG und ist demnach verpflichtet einen Abhängigkeitsbericht nach § 312 AktG zu erstellen. In diesem Bericht ist auch die gesetzlich geforderte sogenannte Schlusserklärung gemäß § 312 AktG abzugeben und im Lagebericht aufzunehmen.

Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss ist unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Zum 30. Juni 2020 wird zwar eine buchmäßige Überschuldung in Höhe von T€ 350 ausgewiesen, in Ansehung der Bindung eines großen Teils des Lizenzspielerkaders an den Club über die laufende Saison hinaus wird jedoch von ausreichend stillen Reserven ausgegangen, so dass nach Auffassung der Geschäftsführung eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinn nicht vorliegt. Bezüglich der Ereignisse und Gegebenheiten, die auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hinweisen, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko darstellt, verweisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht unter Gliederungspunkt III.

Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen über die voraussichtliche Nutzungsdauer, angesetzt. Bei immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die Sachanlagen werden ebenfalls linear abgeschrieben.

Die Spielerwerte werden zu Anschaffungskosten bewertet und entsprechend der Vertragslaufzeit des Anstellungsvertrages des Spielers abgeschrieben (BFH-Urteil vom 26. August 1992,1 R 24/​91).

Die Finanzanlagen sind mit ihren Anschaffungskosten bewertet.

Waren sind mit Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten angesetzt; Verkäufe werden zu gleitenden Durchschnittspreisen erfasst.

Forderungen sind grundsätzlich mit ihrem Nennwert angesetzt. Erkennbare Risiken sind durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Für das allgemeine Ausfallrisiko und für die Unverzinslichkeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Pauschalwertberichtigungen gebildet.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt T€ 2.500, das der VfL Bochum 1848 Fußballgemeinschaft e.V. durch Übertragung des Vermögens seines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs im Wege der Ausgliederung aufgrund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 28. Dezember 2017 erbracht hat. Das Grundkapital ist eingeteilt in 2.500.000 auf den Namen lautende Stückaktien, die zu 100% vom VfL Bochum 1848 Fußballgemeinschaft e.V. gehalten werden.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Bei den Rückstellungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr wurde das Abzinsungswahlrecht nicht in Anspruch genommen.

Die Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub sind im Wege der Einzelbewertung ermittelt. Die Rückstellung für die Beiträge zur Berufsgenossenschaft wurden auf Basis der aktuellen (Vorjahres-) Parameter berechnet.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten passiv abgegrenzt.

Latente Steuern werden auf Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handels- und Steuerbilanz angesetzt sowie auf Verlustvorträge, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein effektiver Steuersatz von 33,15 % zugrunde (15,825 % für die Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und 17,325 % für die Gewerbesteuer mit einem Gewerbesteuerhebesatz von 495 %). Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen.

Angaben zur Bilanz

Die Aufgliederung und Entwicklung der in der Bilanz erfassten Anlagegegenstände ist einer Anlage zum Anhang dargestellt (Anlagenspiegel).

Sämtliche Forderungen sind kurzfristig fällig.

Die sonstigen Rückstellungen enthalten als wesentliche Posten:

30. Juni 2020
T€
Beiträge Berufsgenossenschaft 575
Personalkosten 328
Übrige 188
1.091

Gemäß Ausgliederungsplan hat das Unternehmen dem VfL Bochum 1848 Fussballgemeinschaft e.V. insbesondere die Steuern zu ersetzen, die aus dem Profibereich oder der Ausgliederung resultieren. Haftungsrisiken bestehen demnach vor allem für die bisher ungeprüften Jahre 2014/​2015, 2015/​2016 sowie 2016/​2017. Die gesetzlichen Vertreter rechnen nicht mehr mit wesentlichen Nachzahlungen für diese Jahre.

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten werden im folgenden Verbindlichkeitenspiegel gezeigt:

Gesamt davon mit einer Restlaufzeit von
< 1 Jahr 1-5 Jahre > 5 Jahre davon besichert
T€ T€ T€ T€ T€
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 5.784 5.784 0 0 5.784
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.419 1.419 0 0 0
Verbindlichkeiten aus Transfer 814 566 248 0 0
Verbindlichkeiten verbundenen Unternehmen 191 191 0 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 4.217 3.717 500 0 0
12.425 11.677 748 0 5.784

Im Vorjahr:

Gesamt davon mit einer Restlaufzeit von
< 1 Jahr 1-5 Jahre > 5 Jahre davon besichert
T€ T€ T€ T€ T€
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.173 3.115 58 0 3.173
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.714 1.714 0 0 0
Verbindlichkeiten aus Transfer 361 361 0 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen 168 168 0 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 2.363 1.863 500 0 0
7.779 7.221 558 0 3.173

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen gegenüber dem VfL Bochum 1848 Fußballgemeinschaft e.V. und betreffen im Wesentlichen Lieferungen und Leistungen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind wie folgt gesichert:

Das Unternehmen hat der Sparkasse Bochum AöR, Bochum, für die gewährten Kredite folgende Sicherheiten gegeben: Abtretung von Außenständen und Forderungen aus Außenständen für alle bestehenden und künftigen, auch bedingten oder befristeten Forderungen aus:

der Spielunfähigkeitsversicherung

Transferentschädigungen

Werbeverträgen sowie Rundfunk- und Fernsehrechten

Zur Besicherung von Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 58 (Vorjahr T€ 173) gegenüber der VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eG wurden die Forderungen aus dem langfristigen Vertrag mit der Aramark Holding Deutschland GmbH, Neu-Isenburg, abgetreten.

Darüber hinaus bürgt das Unternehmen für die Verbindlichkeiten der VfL Bochum-Stadioncenter GmbH gegenüber der Sparkasse Bochum. Zum 30. Juni 2020 belaufen sich diese Verbindlichkeiten auf T€ 7.322 (Vorjahr T€ 7.758). Auf Grund der uns vorliegenden Informationen wird nicht von einer Inanspruchnahme aus den angegebenen Haftungsverhältnissen ausgegangen.

Es bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte aus dem Erwerb von Waren sowie von sonstigen Vermögensgegenständen.

Zukünftige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus Mietverpflichtungen in Höhe von maximal T€ 1.253 (Vorjahr T€ 2.001) (davon an verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 897), aus Spielerverpflichtungen in Höhe von T€ 1.258 (Vorjahr T€ 1.465), sowie aus Leasing, Miete und sonstigen Sachverhalten in Höhe von T€ 36 (Vorjahr T€ 73).

Die Rechnungsabgrenzungsposten betreffen im Wesentlichen eine Signing-Fee und Werbeeinnahmen für die Saison 2020/​2021.

Die passiven latenten Steuern in Höhe von T€ 969 (Vorjahr T€ 1.290) resultieren aus dem Überhang zwischen den Bewertungsunterschieden bei den Immateriellen Vermögensgegenständen (Markennutzungsrecht und Spielerwerte) und den aktiven latenten Steuern auf den bestehenden Gewerbeverlust. Hierbei wurde ein Gewerbesteuersatz von 17,325 % zu Grunde gelegt.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Von den „Sonstigen betrieblichen Erträgen“ T€ 1.847 (Vorjahr T€ 1.940) entfallen T€ 378 auf periodenfremde Erträge u.a. aus dem Solidaritätsfonds Champions League der Spielzeit 2018/​2019 sowie der Do You Football Insolvenz.

Von den „Sonstigen betrieblichen Aufwendungen“ T€ 17.052 (Vorjahr T€ 15.906) entfallen T€ 1.217 auf periodenfremde Aufwendungen, die im Wesentlichen aus der Steuernachzahlung für Vorjahre resultieren.

Auf Miet- und Nebenkosten gegenüber dem Tochterunternehmen VfL Bochum-Stadioncenter GmbH entfallen T€ 1.054 (Vorjahr T€ 1.017).

Gegenüber dem Gesellschafter VfL Bochum 1848 Fussballgemeinschaft e.V. erfolgte eine Verrechnung von T€ 1.238 (Vorjahr T€ 1.203) aus Professionalisierungs- und Förderungsaufwand der U-Mannschafften des Talentwerkes, welche durch die KGaA zu zahlen und in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen abgebildet ist.

Es bestehen keine Erträge und Aufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen.

In den Steuern aus Einkommen und Ertrag sind latente Steuererträge aus der Auflösung der passiven latenten Steuern in Höhe von T€ 320 (Vorjahr T€ 199) enthalten.

Nachtragsbericht

In der ersten Runde des DFB-Pokals 2020/​2021 konnten wir uns erfolgreich gegen den FV Engers 07 durchsetzen.

Im Rahmen der Covid19-Pandemie durften für die ersten beiden Spieltage der Saison 2020/​2021 nur Tickets von 20% der Stadionkapazität gemäß eines geprüften Hygienekonzepts verkauft werden.

Das Unternehmen hat zur weiteren Sicherung der Liquidität ein KfW-Darlehen in Höhe von EUR 6 Mio. aufgenommen.

Sonstige Angaben

Die gesetzlichen Vertreter sehen ein bestandsgefährdendes Risiko für die Gesellschaft durch die Abhängigkeit des Clubs von den Einnahmen aus der TV-Vermarktung und dem Sponsoring bei einem Abstieg in die 3. Liga. Daneben können wesentliche coronabedingte Mindereinnahmen über die Saison 2020/​2021 hinaus zu einem bestandsgefährdenden Risiko führen. Der Liquiditätsbedarf für die Spielzeit 2020/​2021 wird durch die Aufnahme eines KfW Darlehens, die Inanspruchnahme der Kontokorrentlinien sowie eine teilweise Zulassung von Zuschauern bei den Heimspielen im Stadion gedeckt. Bei einem Abstieg oder bei wesentlichen coronabedingten Mindereinnahmen in der Saison 2021/​2022 ist die Gesellschaft auf zusätzliche Kapitalzuflüsse angewiesen. Diese können durch Transfereinnahmen oder die Veräußerung von Anteilen an einen Investor generiert werden

Im Jahresdurchschnitt wurden insgesamt 145 (Vorjahr 136) Mitarbeiter beschäftigt, davon 36 (Vorjahr 31) Spieler, Trainer und Betreuer im Lizenzbereich sowie 110 (Vorjahr 105) Mitarbeiter in der Verwaltung und in der U17 sowie U19 Mannschaft.

Daneben wurden durchschnittlich 169 (Vorjahr 156) Aushilfen innerhalb der Nachwuchsmannschaften und anlässlich von Fußballveranstaltungen beschäftigt.

Die KGaA ist an folgenden Unternehmen beteiligt:

VfL Bochum-Stadioncenter GmbH, Bochum

Beteiligungsquote 90%
Eigenkapital zum 30. Juni 2020 1.027.160,34 €
Jahresüberschuss 01. Juli 2019 – 30. Juni 2020 171.603,72 €

Der Jahresabschluss zum 30. Juni 2020 unserer Beteiligungsgesellschaft VfL Bochum – Stadion- center GmbH liegt vor und entspricht der Planung. Alle Zinsleistungen aus den Ausleihungen an die Gesellschaft in Höhe von EUR 1,7 Mio. wurden planmäßig erbracht.

Dem Aufsichtsrat gehören folgende Personen an:

Hans-Peter Villis, Diplom-Ökonom; Vorsitzender

Berater und Aufsichtsrat

Ehemaliger CEO u.a. bei ENBW Energie Baden-Württemberg AG, E.ON Westfalen-Weser AG

Martin Kree, stellvertretender Vorsitzender

Inhaber, Geschäftsführer und Aufsichtsrat

NH Computer Learning Center Dortmund GmbH & Co. KG; Holzwickede

Martin Volpers, stellvertretender Vorsitzender

Geschäftsführer;

NEWALU GmbH, Delbrück

Uwe Tigges,

ehemaliges CEO und Aufsichtsrat;

RWE AG/​innogy SE, Essen

Dr. Andreas Eickhoff,

Rechtsanwalt und Notar;

AULINGER Rechtsanwälte Notare, Bochum

Franz-Josef Tenhagen,

Inhaber du Geschäftsführer,

Sportfachgeschäft SPORT TENHAGEN, Emmerich am Rhein

Die Geschäftsführung bildet die VfL Bochum 1848 Geschäftsführungsgesellschaft mbH. Es waren im Geschäftsjahr 2019/​2020 zu Geschäftsführern der Gesellschaft bestellt:

Ilja Kaenzig, Betriebswirt

Sebastian Schindzielorz, Sportmanager

Unter Hinweis auf die Schutzbestimmung des § 286 Abs. 4 HGB verzichtet das Unternehmen auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung. Der Aufsichtsrat erhält keine Vergütung.

Die im Jahresabschluss als Aufwand erfassten Honorare des Abschlussprüfers des Unternehmens in Höhe von T€ 242 (Vorjahr T€ 175) beinhalten Abschlussprüfungsleistungen von T€ 57 (Vorjahr T€ 58), Steuerberatungsleistungen von T€ 64 (Vorjahr T€ 79) sowie sonstige Leistungen von T€ 121 (T€ 38).

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Bochum, 08. Oktober 2020

Ilja Kaenzig, Geschäftsführer der VfL Bochum 1848 Geschäftsführungsgesellschaft mbH

Sebastian Schindzielorz, Geschäftsführer der VfL Bochum 1848 Geschäftsführungsgesellschaft mbH

Anlagenspiegel für den Zeitraum 01. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
01.07.2019 Zugänge Abgänge Umbuchung 30.06.2020
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Spielerwerte 1.166.880,91 1.527.400,00 0,00 0,00 2.694.280,91
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 4.398.118,54 0,00 0,00 0,00 4.398.118,54
5.564.999,45 1.527.400,00 0,00 0,00 7.092.399,45
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 33.577,40 0,00 0,00 0,00 33.577,40
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.469.064,66 100.388,52 0,00 0,00 8.569.453,18
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.750,00 84.875,00 1.750,00 0,00 84.875,00
8.504.392,06 185.263,52 1.750,00 0,00 8.687.905,58
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 835.000,00 0,00 0,00 0,00 835.000,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1.697.850,00 35.100,00 0,00 0,00 1.732.950,00
3. Beteiligungen 1.500,00 0,00 0,00 0,00 1.500,00
2.534.350,00 35.100,00 0,00 0,00 2.569.450,00
16.603.741,51 1.747.763,52 1.750,00 0,00 18.349.755,03
Abschreibungen
01.07.2019 Zugänge Abgänge 30.06.2020
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Spielerwerte 570.544,91 737.306,00 0,00 1.307.850,91
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 586.416,54 293.208,00 0,00 879.624,54
1.156.961,45 1.030.514,00 0,00 2.187.475,45
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 10.170,40 655,00 0,00 10.825,40
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.725.381,09 517.159,00 0,00 7.242.540,09
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00
6.735.551,49 517.814,00 0,00 7.253.365,49
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00
7.892.512,94 1.548.328,00 0,00 9.440.840,94
Restbuchwerte
30.06.2020 01.07.2019
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Spielerwerte 1.386.430,00 596.336,00
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3.518.494,00 3.811.702,00
4.904.924,00 4.408.038,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 22.752,00 23.407,00
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.326.913,09 1.743.683,57
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 84.875,00 1.750,00
1.434.540,09 1.768.840,57
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 835.000,00 835.000,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1.732.950,00 1.697.850,00
3. Beteiligungen 1.500,00 1.500,00
2.569.450,00 2.534.350,00
8.908.914,09 8.711.228,57

Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 01. Juli 2019 bis 30. Juni 2020

I. Grundlagen des Clubs

Die VfL Bochum 1848 GmbH & Co. KGaA („VfL“ oder „Club“) gehört zu den Traditionsclubs der 1. und 2. Bundesliga, seit 1963 spielt der Club ununterbrochen in den beiden höchsten deutschen Fußball-Ligen.

Zu den größten Erfolgen zählen der sechsmalige Aufstieg in die 1963 eingeführte Bundesliga, das zweimalige Erreichen des DFB-Pokalfinales (1968 und 1988) sowie die zweimalige Teilnahme am UEFA-Cup (1997 und 2004). Im Nachwuchsbereich gewann der VfL sowohl mit der A-Jugend (1969) als auch der B-Jugend (1985) den Deutschen Meistertitel. Überdies wurde die A-Jugend im Jahr 1989 DFB-Jugendpokalsieger.

Bei aller Tradition ist der VfL ein moderner Club, der über eine hervorragende Infrastruktur verfügt. Das Vonovia Ruhrstadion mit seinen 27.599 überdachten Plätzen ist ein reines Fußballstadion nach englischem Vorbild, in dem kein Platz weiter als 30 Meter vom Spielfeld entfernt ist und keine Stützen die Sicht aufs Geschehen beeinträchtigen. Das angrenzende VfL-Stadioncenter beherbergt die Geschäftsstelle, den VfL-Fanshop, die Fan-Gastronomie 8zehn48 sowie die Stadtwerke Bochum LOUNGE, die auf über 1.300 qm bis zu 1.200 VIP-Gästen Platz bietet. Im Untergeschoss dieses 2003 errichteten modernen Zweckbaus befinden sich zudem der Mannschaftstrakt der VfL-Lizenzspielerabteilung sowie die Gäste- und Schiedsrichterkabinen. Ein unterirdischer Tunnel verbindet diesen Teil des Gebäudes mit dem Stadion. Der Spielertunnel ist 2013 zu einem ruhrgebietstypischen Stollengang umdekoriert worden und war in dieser Form einzigartig in Deutschland.

Im Jahr 2011 wurde das Stadion letztmalig durch den Eigentümer (Stadt Bochum) renoviert und die Geschäftsstelle um einen Anbau erweitert, der u.a. die Nachwuchsabteilung sowie ein Athletikzentrum beherbergt.

Das Trainingsgelände für die Lizenzspieler befindet sich direkt neben dem Stadion, drei Naturrasenplätze sowie ein Leichtathletik- und ein Kunstrasenplatz bieten optimale Trainingsmöglichkeiten. Außerdem verfügt der VfL noch über ein Nachwuchszentrum, das nur wenige Kilometer vom Vonovia Ruhrstadion entfernt liegt. Auf dem 25.000 qm großen Gelände befinden sich neben den drei Sportplätzen ein modernes Mehrzweckgebäude mit Umkleidekabinen, physiotherapeutischen Einrichtungen, Schulungs- und Schiedsrichterräumen sowie ein Vereinsheim mit Gastronomie. Das Nachwuchsleistungszentrum des VfL gehört zu den besten in Deutschland und wurde 2018 von der Deutschen Fußball Liga erneut mit drei Sternen zertifiziert.

II. Wirtschaftsbericht

1. Entwicklung des Lizenzfußballs in Deutschland

Der wirtschaftliche Wachstumstrend der Fußballbundesliga hielt auch in der Saison 2018/​2019 an. Kumuliert haben die Clubs der ersten und zweiten Fußball-Bundesliga in der Saison 2018/​2019 ihren Gesamtumsatz weiter auf € 4,8 Mrd. (Vorsaison: € 4,42 Mrd.) gesteigert.

Die Einnahmenstruktur basiert wie in den Vorjahren auf einem ausgewogenen Mix aus Medien-, Werbe-, Transfer-, Ticket- und Merchandisingerlösen.

Die signifikante Bedeutung des Wirtschaftsfaktors Profifußball hat sich in der Saison 2018/​2019 erneut bestätigt. Die 36 Clubs der ersten und zweiten Bundesliga generierten in der Saison in Summe € 1,4 Mrd. (Vorsaison: € 1,28 Mrd.) Steuern und Abgaben. Im gleichen Zeitraum arbeiteten im direkten und indirekten Beschäftigungsverhältnis erstmalig mehr als 56.081 Arbeitnehmer im Umfeld des Profifußballs (Vorsaison: 55.142).

Der seit der Saison 2017/​2018 geltende TV-Rahmenvertrag ermöglicht den 36 Clubs durchschnittlich jährliche Einnahmen für die TV-Rechte in Höhe von € 1,16 Mrd. Der Rahmenvertrag wurde für vier Jahre geschlossen und läuft somit bis einschließlich der Saison 2020/​2021.

Der Zuschauerzuspruch in der abgelaufenen Saison 2019/​2020 bliebt erneut auf einem hohen Niveau. So erreichte die erste Bundesliga bis zum 26. Spieltag einen Zuschauerschnitt von 40.867 Zuschauern. Die zweite Liga konnte den hohen Zuschauerschnitt aus dem Vorjahr bis zum 26. Spieltag um 7,3 % steigern auf durchschnittlich 20.372 Zuschauer. Durch die Ausbreitung der Covid-19 Pandemie kam es in ganz Deutschland zu weitest gehenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens und zur Unterbrechung des Spielbetriebs. Die Saison 2019/​2020 wurde nach dem 25. Spieltag zeitweise unterbrochen. Die Spiele ab dem 26. Spieltag fanden sämtlich ohne Zuschauer statt. Es ergeben sich für alle Clubs der Bundesliga erhebliche finanzielle Einbußen. Vor dem Hintergrund des neuen TV Vertrags ab der Saison 2017/​2018 war es wichtig, dass die Saison 2019 /​2020 zu Ende gespielt wird und somit die wirtschaftliche Lage der Vereine nicht zusätzlich belastet wird.

2. Geschäftsverlauf des Clubs

Ziel des Clubs in der abgelaufenen Spielzeit 2019/​2020 war, nach dem unbefriedigendem 11. Platz in der Vorsaison 2018/​2019, das wiederholte Erreichen der oberen Tabellenplätze.

Mit Thomas Reis und Heiko Butscher als Trainergespann erreichte der Club am Saisonende mit dem 8. Tabellenplatz zwar eine tabellarische Verbesserung, vor allem mit der sportlichen Entwicklung zum Saisonstart ist der Club unzufrieden.

Der Club schied in der zweiten Runde des DFB-Pokal gegen den FC Bayern München aus.

Im Nachwuchsbereich des Vereins, dem sogenannten Talentwerk, konnten die Top-Spieler der U17- und U19-Mannschaften weiterhin eng an die Profimannschaft herangeführt werden. In der abgelaufenen Saison nahmen mehrere talentierte Jugendspieler als fester Bestandteil am Trainingsbetrieb der ersten Mannschaft teil und unterzeichneten des Weiteren erstmalig einen Profivertrag mit dem Club.

Zu den sportlichen Erfolgen des Talentwerks zählt insbesondere eine starke U19-Mannschaft in der Bundesliga West. Die U19 spielte die längste Zeit der Saison um die oberen Plätze mit. Die Saison 2019/​20 wurde durch die Covid-19 Pandemie allerdings nach dem 20. Spieltag abgebrochen.

3. Finanzielle Entwicklung des Clubs

a) Ertrags- und Finanzlage

Die Umsatzerlöse reduzierten sich im Berichtszeitraum von T€ 32.543 auf 32.092 und beinhalten als wesentliche Posten Erträge aus Spielbetrieb, Werbung, TV-Vermarktung, Transfer und Handel.

Die gegenüber dem Vorjahr gestiegenen Erträge aus dem TV-Geld gleichen die geringeren Transfererträge aus. Durch die Einschränkung der Spiele ohne Zuschauer konnten vertragliche Leistungen nicht vollumfänglich erbracht werden. Insbesondere bei den Dauerkarten und in der Vermarktung entstanden so Mindereinnahmen aus den letzten vier Heimspiele.

Die sonstigen betrieblichen Erträge reduzierten sich u.a. von T€ 1.940 auf T€ 1.847.

Wesentlicher Aufwandsposten war der Personalaufwand für den Spielbetrieb. Neben erhöhten Prämienzahlungen wurde der Personalaufwand Spielbetrieb durch einen Trainerwechsel und Abfindungen stark beeinflusst und stieg um 19,2%.

Die Abschreibungen stiegen um T€ 366 auf T€ 1.548. Hauptursache hierfür sind die gestiegenen Abschreibungen auf Spielervermögen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen von T€ 15.906 auf T€ 17.289. Hier enthalten sind neben den Aufwendungen für den Spielbetrieb, Kassen-, Ordnungs- und Sanitätsdienst, Abgaben an die DFL und DFB, Bewirtung u. sonstige Repräsentation, Reisekosten, sowie sonstige Aufwendungen.

Als weitere wesentliche Aufwandsposten sind die Aufwendungen für Werbung, Verwaltung und Sonstige zu nennen. Der Anstieg unter Sonstige resultiert im Wesentlichen aus der Wertberichtigung von Forderungen.

Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen sind im Geschäftsjahr 2019/​2020 um T€ 22 auf T€ 106 leicht gesunken.

Insgesamt beendet der Club das Geschäftsjahr mit einem Fehlbetrag von T€ 3.122, welcher insbesondere aus den Mindereinnahmen infolge der Spiele ohne Zuschauer durch die Covid-19-Pandemie resultiert.

Die Finanzlage hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr negativ verändert. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind erhöht um T€ 2.611 auf T€ 5.784. Zum 30. Juni 2020 weist der Club einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von T€ 350 aus.

Der Wesentliche Teil der kurzfristigen Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 11.747 besteht gegenüber Lieferanten (T€ 1.419) und Kreditinstituten (T€ 5.784). Die Kontokorrentlinien der Sparkasse Bochum und der VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eG stehen bis zum 30. Juni 2021 zur Verfügung und wurden bisher jeweils jährlich verlängert.

Kurzfristig fällig ist ein Darlehen der VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eG. Sämtliche Verbindlichkeiten sind in der Liquiditätsplanung entsprechend berücksichtigt.

b) Vermögenslage

Das Anlagevermögen verhält sich aufgrund der geringen Investitionstätigkeit des Clubs und den planmäßigen Abschreibungen weitestgehend auf gleichbleibendem Niveau.

Das Umlaufvermögen liegt über dem Vorjahresniveau. Die Abweichung ergibt sich im Wesentlichen aus dem erhöhten Guthaben bei Kreditinstituten.

Bei den sonstigen Rückstellungen in Höhe von T€ 1.091 (i.Vj. T€ 1.044) handelt es sich im Wesentlichen um Rückstellungen für die Beiträge zur Verwaltungsberufsgenossenschaft (T€ 575) und Personalkosten (T€ 328) (u.a. Urlaubsgeld).

Die Verbindlichkeiten haben um T€ 4.717 auf T€ 12.495 (i.Vj.: T€ 7.778) zugenommen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich um T€ 2.611 auf T€ 5.784, im Wesentlichen aufgrund des zum Stichtag höher in Anspruch genommenen Betriebsmitteldarlehens, erhöht. Weitere Einzelheiten zu den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle:

Darlehensgeber /​ Stand 30.06.2020 Zinssatz Zinsbindung
Darlehensnummer EUR % bis
Sparkasse Bochum
1329970 (Kontokorrent) 0,00 11,75 30.06.2021
650005069 (Betriebsmitteldarlehen) 4.250.000,00 3,29 30.06.2021
VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eG
253740978 57.860,36 4,00 30.12.2020
3740978 (Kontokorrent) 1.475.693,99 3,60 30.06.2021
Commerzbank AG
0184808400 30,24 12,5 b.a.w
Gesamt: 5.783.584,59

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind stichtagsbedingt um T€ 295 auf T€ 1.419 gesunken.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen sämtlich die VfL Bochum 1848 Geschäftsführungsgesellschaft mbH.

Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 4.287 (i.Vj. T€ 2.363) sind, insbesondere durch ausstehende Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt sowie Mindereinnahmen durch die Spiele ohne Zuschauer, stichtagsbedingt erhöht.

Zur Gesamtübersicht der Verbindlichkeiten und deren Fälligkeiten verweisen wir auf die Angaben im Anhang.

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beträgt zum 30. Juni 2020 T€ 751 (i.Vj. T€ 1.816). Bedingt durch Einnahmen vor dem Stichtag für die Folgesaison (im Wesentlichen Dauerkarten) ist der passive Rechnungsabgrenzungsposten zum 30. Juni eines Jahres eigentlich stets relativ hoch. Durch die Covid-19 Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen hat der Club in der Saison 2019/​2020 für die Saison 2020/​2021 keine Einnahmen aus Dauerkartenverkäufen vor dem Stichtag realisieren können.

Durch den Jahresfehlbetrag in 2019/​2020 in Höhe von T€ 3.122 weist der Club zum 30. Juni 2020 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von auf T€ 350 aus. Wegen der Bindung eines großen Teils unseres Lizenzspielerkaders an den Club über die laufende Saison hinaus geht die Geschäftsführung weiterhin von noch nicht gehobenen stillen Reserven u.a. im Spielervermögen und der Marke aus, so dass nach unserer Auffassung eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne nicht vorliegt.

Insgesamt hat sich die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Clubs verschärft. Das Geschäftsjahr 2019/​2020 nahm wirtschaftlich in Summe einen unbefriedigenden Verlauf. Das negative Ergebnis ist allerdings insbesondere auf die Auswirkungen durch die Covid-19 Pandemie zurückzuführen.

4. Finanzielle Leistungsindikatoren

Die Entwicklung des Eigenkapitals ist (u.a. aufgrund der Vorgaben der DFL) neben dem Jahresergebnis der wesentliche finanzielle Leistungsindikator. Der Club weist zum Stichtag ein nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von T€ 350 aus.

5. Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren

Die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren sind in erster Linie Auswertungen, die das aktuelle öffentliche Interesse an unserem Club beschreiben:

Tabellenplatz

Zuschauerzahlen (hier insbesondere Anzahl der verkauften Dauerkarten und VIP-Karten)

Einschaltquoten bei TV-Übertragungen

Mitgliederzahlen

Zugriffe auf unsere Homepage

Anzahl der Facebook-Freunde

Platzierung TV-Geld Rangliste

Anzahl und Frequenz von regionalen und überregionalen Zeitungsberichten und Erscheinen in Aufmachern

Insgesamt besteht für alle vorgenannten Punkte eine Abhängigkeit vom sportlichen Erfolg. Somit ist der Bundesliga-Tabellenplatz der aussagekräftigste nichtfinanzielle Indikator für Entscheidungen der Clubführung. Nach dem 15. Tabellenplatz in der Saison 2013/​2014, dem 11. Tabellenplatz in der Saison 2014/​2015, dem 5. Tabellenplatz in der Saison 2015/​2016, dem 9. Tabellenplatz in 2016/​2017, dem 6. Tabellenplatz in 2017/​2018 und dem 11. Tabellenplatz in 2018/​2019 belegen wir in der Abschlusstabelle der Saison 2019/​2020 den 8. Tabellenplatz. Das Ziel einer Etablierung in den Top-25 konnten wir somit in der abgelaufenen Saison nicht realisieren.

Im Nachwuchsbereich können wir unsere Leistung, neben aktuellen Tabellenplatzierungen, aufgrund der Bewertung durch die DFL-Lizenzierung und die erhaltenen Sternen bewerten. Im Jahr 2018 wurde das Nachwuchsleistungszentrum erneut mit 3 Sternen ausgezeichnet.

III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

Durch die Covid-19 Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen hat der Club hohe wirtschaftliche Einbußen zu verzeichnen. Die bei länger andauerndem Zustand die Fortführung des Unternehmens bedrohen. Insbesondere der Wegfall von geplanten Zuschauereinnahmen durch Zuschauerverbote stellt ein erhebliches Risiko dar.

Ein weiteres bestandsgefährdendes Risiko für das Geschäftsjahr 2021/​2022 ist, aufgrund der Abhängigkeit des Clubs von den Einnahmen aus der TV-Vermarktung und vom Sponsoring, ein Abstieg in die 3. Liga. Eine konkrete Finanzplanung ist zum derzeitigen Zeitpunkt für diesen Fall realitätsnah kaum vorzunehmen, da zahlreiche Sponsoren-Verträge neu verhandelt werden müssten. Auch die Arbeitsverträge mit den Spielern des Lizenzspielerkaders haben überwiegend Gültigkeit für die 1. und 2. Bundesliga. Bei einem Teil der Spieler, die über die Saison hinaus vertraglich an uns gebunden sind, haben wir die einseitige Option, den Vertrag unter Beibehaltung der finanziellen Vergütung auch in der 3. Liga fortzusetzen. Dies ist ggf. ein geeignetes Mittel, um im worst case Transfererlöse zu erzielen. Positiv würde sich hierbei auswirken, dass auf junge Talente und U19-Spieler zur Zusammenstellung eines konkurrenzfähigen Kaders zurückgegriffen werden könnte. Uns ist bewusst, dass ein Abstieg in die 3. Liga in allen Bereichen gravierende Kosteneinsparungen notwendig machen würde.

Der Liquiditätsbedarf für die Spielzeit 2020/​2021 ist nach gegenwärtiger Einschätzung durch die bereits erfolgte Aufnahme eines KfW Darlehens, die Inanspruchnahme der Kontokorrentlinien sowie eine teilweise Zulassung von Zuschauern bei den Heimspielen im Stadion gedeckt. Etwaige zusätzlich erforderlich werdende Kapitalzuflüsse sollen durch Transfereinnahmen oder die Veräußerung von Anteilen an Investoren generiert werden.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass im Fall eines Abstiegs in die 3. Liga oder im Fall von erheblichen coronabedingten Mindereinnahmen aufgrund geringerer oder ausbleibender Zuschauer die Entstehung von Liquiditätslücken im Prognosezeitraum erwartet wird. In beiden Fällen ist die Gesellschaft auf zusätzliche Kapitalzuflüsse angewiesen, die durch Transfereinnahmen oder die Veräußerung von Anteilen an Investoren generiert werden sollen. Diese Ereignisse und Gegebenheiten deuten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko darstellt.

Die weitere Geschäftsentwicklung des Clubs ist wesentlich vom sportlichen Erfolg der Lizenzspielermannschaft abhängig.

Auch für die laufende Saison 2020/​2021 gilt das Prinzip der konservativen und umsichtigen Budget- und Liquiditätsplanung. Durch die dynamische Entwicklung der Covid-19 Pandemie plant der Club in mehreren Szenarien. Durch den Wegfall mehrerer Einnahmeströme war der Club gezwungen, weiteres Fremdkapital aufnehmen. Das Fremdkapital wurde zu Beginn des Geschäftsjahres 2020/​2021 bereits ausbezahlt. Die Budget- und Liquiditätsplanung zum Juni 2021 basiert auf konservativen Annahmen für die Ertragsentwicklung der laufenden Saison. Diesbezüglich wurden sämtliche Erträge der einzelnen Geschäftsbereiche zumeist mit negativen Abschlägen zum Vorjahresniveau geplant. Des Weiteren plant der Club mit weiteren erheblichen Einsparungen.

Ereignisse, die im Laufe der Saison liquiditäts- und ertragsfördernd wirken könnten, sind insbesondere der DFB-Pokal-Wettbewerb, sowie die in der Höhe noch nicht feststehende Zahlung aus dem sogenannten „Nachwuchs-Topf“ des TV-Vertrags, die von der DFL erst zum Saisonende 2020/​2021 ausgewertet und ausgezahlt werden.

Zur Durchführung des Trainings- und Spielbetriebes der Lizenzspielermannschaft sind wir weiterhin auf die Nutzung des Vonovia Ruhrstadions angewiesen. Für das Stadion besteht seit 1996 ein Benutzungs- und Betreuungsvertrag mit der Eigentümerin, der Stadt Bochum. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2021. Die gesetzlichen Vertreter planen eine Verlängerung des Vertrages.

Generell besteht auf der Einnahmenseite stets das Risiko, im TV-Ranking in der kommenden Saison 2021/​2022 abzufallen, wenn z.B. ein im TV-Ranking hinter uns platzierter Club aufsteigt. Die Gesamtsumme aus dem neuen TV-Vertrag ab 2021/​2022 wir wesentlich geringer ausfallen. Ein Verteilungsschlüssel zwischen der 1. und 2. Bundesliga muss ligaintern noch verabschiedet werden. Durch die verschlechterte sportliche Platzierung in der Saison 2019/​2020 fiel unser Club im TV-Ranking von Platz 7 auf Platz 8 zurück.

Im Allgemeinen bleibt festzuhalten, dass ausbleibender sportlicher Erfolg die Verhandlungsposition mit (potenziellen) Sponsoren (z.B. bei der Neuvergabe des Hauptsponsorings) und Investoren schwächt.

Gewalt im Umfeld von Fußballspielen ist ein weiteres Risiko, welches den Club betreffen kann. Neben Imageverlust und Strafen der Verbände kann dies auch negative Folgen für die Umsatzerlöse am Spieltag sowie aus dem Sponsoring haben. Die Gesellschaft wirkt diesem Risiko durch nachhaltige Kommunikation mit den unterschiedlichen Fangruppierungen sowie der Durchführung sozialer Projekte und Präventionsmaßnahmen entgegen.

Volkswirtschaftlichen Risiken trägt die Gesellschaft unter anderem damit Rechnung, dass sie Sponsorenverträge langfristig vereinbart und sie soweit wie möglich unabhängig vom sportlichen Erfolg gestaltet.

Für den wirtschaftlichen Erfolg des VfL Bochum ist insbesondere die Leistung von Mitarbeitern in Schlüsselfunktionen, vor allem der Leistungsträger der Lizenzspielermannschaft und ihrer Trainer sowie der Führungskräfte der Gesellschaft von wesentlicher Bedeutung. Das Ausscheiden dieser Personen kann einen negativen Einfluss auf den sportlichen und/​oder wirtschaftlichen Erfolg des VfL Bochum haben.

Der Benutzungs- und Betreuungsvertrag zwischen der Stadt Bochum und der VfL Bochum 1848 GmbH & Co. KGaA steht nach Auffassung der Vertragsparteien grundsätzlich im Einklang mit dem europäischen Beihilferecht. Für den Fall, dass die europäische Kommission zu einer anderen Einschätzung gelangt, können sämtliche Sachverhalte aufgegriffen werden, die noch nicht 10 Jahre zurückliegen.

Nach wie vor ist die mittelfristige Zielsetzung des Clubs der größtmögliche sportliche Erfolg der Lizenzspielermannschaft und die sportliche sowie wirtschaftliche Etablierung in den TOP 25 der Bundesliga. Der geplante Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2019/​2020 wurde nicht erreicht, lässt sich allerdings durch die Sondereffekte aus der Covid-19 Pandemie erklären. In der aktuellen Saison 2020/​2021 planen wir mit einem Jahresfehlbetrag im mittleren siebenstelligen Bereich.

Die Geschäftsführung geht aufgrund der aus der Unternehmensplanung abgeleiteten Liquiditätsplanung für die Geschäftsjahre 2020/​21 bis 2021/​22 und damit mindestens bis zum 30. Juni 2022 davon aus, dass die Gesellschaft ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann.

IV. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten

Zu den im Club bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten.

Der Club verfügt über einen solventen Kundenstamm. Forderungsausfälle sind die Ausnahme. Zudem besteht eine langjährige Zusammenarbeit mit einem Großteil der Kunden.

Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsziele gezahlt.

Im kurzfristigen Bereich finanziert sich der Club überwiegend mittels Lieferantenkrediten und über Kreditlinien der Sparkasse Bochum und der VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eG. Die Kreditlinien werden jährlich mindestens bis zum Ende der folgenden Saison (30. Juni) verlängert.

Der Club geht davon aus, dass die kreditgebenden Banken auch in Zukunft die Kreditlinien aufrechterhalten.

Ziel des Finanz- und Risikomanagements des Clubs ist die Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Beim Management der Finanzpositionen verfolgt das Unternehmen eine konservative Risikopolitik.

Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfall- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Zur Minimierung von Ausfallrisiken verfügt das Unternehmen über ein adäquates Debitorenmanagement. Darüber hinaus informieren wir uns vor Eingehung einer neuen, größeren Geschäftsbeziehung stets über die Bonität unserer Kunden.

Die Liquidität wird durch die halbjährliche Lizenzierung der DFL überwacht. Zudem überwacht der Club seine Zahlungsfähigkeit für die laufende Spielzeit auf Basis von ständig aktualisierten Cash-Flow-Prognosen auf Wochen- bzw. Monatsbasis. So können mögliche Liquiditätsengpässe frühzeitig erkannt und Maßnahmen zur Liquiditätssicherung ergriffen werden.

V. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem

Ein sorgfältiges internes Planungs- und Kontrollsystem stellt für uns die Grundlage für ein wirkungsvolles Risikomanagement dar. Kurze und vertrauensvolle Kommunikations- und Berichtswege sind die von uns im Club geschaffene Voraussetzung, dass (risikobehaftete) Themen direkt kommuniziert, die Ursachen analysiert und geeignete Maßnahmen getroffen werden können. Dabei erheben wir einen hohen Anspruch an die Qualität unserer Arbeit, der von allen Mitarbeitern überzeugend mitgetragen wird.

Hauptaugenmerk des Risikomanagements des Clubs bei den vielfältigen sportlichen Unwägbarkeiten ist die Berücksichtigung der unterschiedlichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den verschiedenen Ligen bei der Zusammenstellung des Lizenzspielerkaders. Hierzu wird vor Vertragsgesprächen mit Spielern ein Budget für die Folgesaison entsprechend der alternativen Einnahmepotenziale für die einzelnen Ligen aufgestellt.

Grundsätze unseres internen Kontroll- und Risikomanagementsystem sind:

eine klare organisatorische Zuordnung im Bereich der Rechnungslegung (z.B. Finanzbuchhaltung und Controlling)

Zugriffsbeschränkungen bei den im Rechnungswesen eingesetzten EDV-Systemen

Stichprobenweise Kontrolle von Vorgängen auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Plausibilität

Anwendung des Vier-Augen-Prinzips

Regelmäßige und falls nötig außerplanmäßige Berichterstattung an die Geschäftsführung, den Aufsichtsrat und die Gesellschafter

VI. Erklärung der persönlich haftenden Gesellschafterin über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

In dem von der VfL Bochum 1848 GmbH & Co. KGaA gemäß § 312 AktG erstellten Abhängigkeitsbericht werden die Beziehungen zum VfL Bochum 1848 Fussballgemeinschaft e.V. als herrschendem Unternehmen und den mit ihm verbundenen Unternehmen dargestellt. Die persönlich haftende Gesellschafterin – vertreten durch die Geschäftsführer – hat die folgende Schlusserklärung abgebeben:

„Bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, jeweils angemessene Gegenleistungen erhalten. Anderenfalls sind der Gesellschaft entstandenen Nachteile jeweils ausgeglichen worden. Andere Maßnahmen im Sinne von §312 Abs. 1 AktG wurden im Geschäftsjahr nicht getroffen oder unterlassen.“

 

Bochum, 08. Oktober 2020

Ilja Kaenzig, Geschäftsführer der VfL Bochum 1848 Geschäftsführungsgesellschaft mbH

Sebastian Schindzielorz, Geschäftsführer der VfL Bochum 1848 Geschäftsführungsgesellschaft mbH

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die VfL Bochum 1848 GmbH & Co. KGaA, Bochum

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der VfL Bochum 1848 GmbH & Co. KGaA, Bochum – bestehend aus der Bilanz zum 30. Juni 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der VfL Bochum 1848 GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. Juni 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir weisen auf die Angaben in Abschnitt III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht des Lageberichts und auf die sonstigen Angaben im Anhang hin. Dort führen die gesetzlichen Vertreter aus, dass im Fall eines Abstiegs in die 3. Liga oder im Fall von erheblichen coronabedingten Mindereinnahmen aufgrund geringerer oder ausbleibender Zuschauer die Entstehung von Liquiditätslücken im Prognosezeitraum erwartet wird. In beiden Fällen ist die Gesellschaft auf zusätzliche Kapitalzuflüsse angewiesen, die durch Transfereinnahmen oder die Veräußerung von Anteilen an Investoren generiert werden sollen.

Wie in Abschnitt III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht des Lageberichts dargelegt, deuten diese möglichen Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Essen, den 13. Oktober 2020

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Blücher, Wirtschaftsprüfer

Straatmann, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 01. Juli 2019 bis 30. Juni 2020

der Hauptversammlung VfL Bochum 1848 GmbH & Co. KGaA (AG Bochum HRB 17204) vom 24. November 2020

Mitglieder des Aufsichtsrats waren im Berichtszeitraum 01.07.2019 bis 30.06.2020 die im Folgenden aufgeführten Personen:

Titel Vorname Name Position im Aufsichtsrat
Hans-Peter Villis Vorsitzender
Martin Kree stellvertretender Vorsitzender
Martin Volpers Mitglied
Uwe Tigges Mitglied
Dr. Andreas Eickhoff Mitglied
Franz-Josef Tenhagen Mitglied

Der Aufsichtsrat nahm im Geschäftsjahr vom 01. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahr. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat eingebunden. Der Aufsichtsrat ist regelmäßig mündlich und schriftlich über die Geschäftsentwicklung, über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens, über anstehende Grundsatzfragen der Unternehmenspolitik und über wesentliche Investitionsvorhaben unterrichtet worden. Der Aufsichtsrat hat die wichtigen Geschäftsvorfälle und die strategische Ausrichtung des Unternehmens mit der Geschäftsführung besprochen und die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr vom 01. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 haben zwei Sitzungen stattgefunden. Die Hauptversammlung wurde am 24. November 2020 abgehalten. Der Aufsichtsratsvorsitzende und die weiteren Mitglieder des Aufsichtsrats standen auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen in regelmäßigem Kontakt mit der Geschäftsführung und ließen sich über aktuelle Entwicklungen und wesentliche Geschäftsvorfälle informieren. Über Projekte und Vorhaben, die für die Gesellschaft von besonderer Bedeutung und Eilbedürftigkeit waren, wurde der Aufsichtsrat zwischen den Sitzungen unterrichtet und – sofern erforderlich – um Meinungsbildung und Beschlussfassung gebeten. Insbesondere hat der Aufsichtsrat mit der Geschäftsführung der Gesellschaft unterjährig auch die jeweilige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft regelmäßig erörtert und sich in Diskussionen mit der Geschäftsführung davon überzeugt, dass trotz der Corona-bedingten Krise und der daraus resultierenden Einnahmenausfälle für die Gesellschaft eine positive Fortführungsprognose bestand, die durch eine gutachterliche Stellungnahme gem. IDW S6 von der KPMG AG bestätigt wurde.

Ein Abhängigkeitsbericht ist nach Auffassung des Wirtschaftsprüfers, der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, gesetzlich erforderlich. Die Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin hat gemäß § 312 AktG den Abhängigkeitsbericht aufgestellt. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Abhängigkeitsbericht gemäß § 313 AktG mit Datum vom 13. Oktober 2020 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Lagebericht der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr vom 01. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 und der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers vom 13. Oktober 2020 liegen dem Aufsichtsrat vor. Der Aufsichtsrat hat den Bericht der Geschäftsführung selbst geprüft und nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen gegen die Schlusserklärung der Geschäftsführung erhoben und dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 01. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 sind von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Die Geschäftsführung und die Wirtschaftsprüfer haben an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrates am 15. Oktober 2020 teilgenommen und Bericht erstattet. Vom Ergebnis der Prüfung hat der Aufsichtsrat zustimmend Kenntnis genommen.

Es wurde festgestellt, dass die tatsächlichen Angaben des Berichtes richtig sind und bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistungen der Gesellschaft nicht unangemessen hoch waren. Der Aufsichtsrat hat den Bericht auch selbst geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung werden keine Einwendungen gegen die Schlusserklärung der persönlich haftenden Gesellschafterin erhoben. Der Aufsichtsrat stimmt dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu.

Die VfL Bochum 1848 Geschäftsführungsgesellschaft mbH, Bochum, hat dem Aufsichtsrat den Vorschlag vorgelegt, den sie als persönlich haftende Gesellschafterin der Hauptversammlung für die Verwendung des Jahresüberschusses machen will. Diesbezüglich schlägt die persönlich haftende Gesellschafterin VfL Bochum 1848 Geschäftsführungsgesellschaft mbH der Hauptversammlung der VfL Bochum 1848 GmbH & Co. KGaA vor, den Jahresfehlbetrag per 30. Juni 2020 in Höhe von TEUR -3.122 auf neue Rechnung vorzutragen.

Auch nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung des Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns sind keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat billigt und genehmigt vorsorglich den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 01. Juli 2019 bis 30. Juni 2020.

Der Hauptversammlung der Gesellschaft schlägt der Aufsichtsrat vor, den Jahresabschluss der VfL Bochum 1848 GmbH & Co. KGaA per 30. Juni 2020 festzustellen und der persönlich haftenden Gesellschafterin, der VfL Bochum 1848 Geschäftsführungsgesellschaft mbH, für das Geschäftsjahr vom 01. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 Entlastung zu erteilen.

Der Aufsichtsrat dankt der Geschäftsführung, den Führungskräften sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gesellschaft für die Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr.

 

Bochum, den 25. November 2020

Hans-Peter Villis, Vorsitzender des Aufsichtsrates

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