diebewertung: Herr Blazek, hat die Inanspruchnahme von ehemaligen V+-Vermittlern zugenommen?
Blazek: Merklich. Das ist ein Ergebnis der Diskussionen um die Fonds. Die Anleger sind unzufrieden. Hier müssen die Anlegeranwälte nur noch abgreifen.
diebewertung: Tun sich bestimmte Anwälte dabei hervor?
Blazek: Vor allem drei Kanzleien, zwei aus dem Raum Berlin, eine aus Bautzen. Alle sind schon länger im Anlegergeschäft.
diebewertung: Welche Vorwürfe werden denn geführt?
Blazek: Bei unternehmerischen Beteiligungen sind die Vorwürfe heutzutage besonders standardisiert. Bei den V+-Beteiligungen ist das nicht anders. Es geht vor allem um das Totalverlustrisiko bei angeblich gewünschter Altersvorsorge und um Plausibilität. Der Sachverhaltsbezug fällt mal mehr, mal weniger konkret aus.
diebewertung: Müssen die Vermittler da ins Schwitzen kommen?
Blazek: Es ist immer eine Frage des Einzelfalls. Grundsätzlich sehe ich die höheren Risiken aber bei den Anlegern. Den Vermittlern helfen die Risikobelehrungen in den Prospekten. Immerhin handelte es sich nicht um Nischenprodukte ohne Prospektpflicht wie zum Beispiel ältere Nachrangdarlehen oder reine Sachwertinvestments.
diebewertung: Sind die Vermittler haftpflichtversichert?
Blazek: Zumindest nicht über den eigenen Gruppentarif. Hier waren ausgerechnet die V+-Beteiligungen ausgenommen. Das hatten sich die Vermittler anders vorgestellt. Vor 2013 bestand zudem keine Versicherungspflicht bzw. existierte noch kein § 34f GewO.
diebewertung: Was raten Sie Ihren Mandanten grundsätzlich?
Blazek: Locker bleiben. Sich von zu erwartender Anwaltspost nicht zu sehr beeindrucken lassen. Eigene Recherchen anstellen, die auch für die Anleger nützlich sein könnten. In erster Linie ist nun die Fonds-Geschäftsführung am Zug mit belastbaren Perspektiven.
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