Das Landgericht Landshut hat die V+ Beteiligungs 2 GmbH verurteilt, einem Anleger die von ihm geleistete Einlage zu erstatten und den weiteren Schaden zu ersetzen. Der Anleger wird so gestellt, als hätte er die Beteiligung an der V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG nicht gezeichnet.
V+ Beteiligung 2 GmbH: Schadensersatz wegen Prospekthaftung
Das Landgericht erklärt, dass die V+ Beteiligungs 2 GmbH als Gründungsgesellschafterin nach den Grundsätzen der Prospekthaftung dem Kläger Schadensersatz in Form der Rückabwicklung der Beteiligung schuldet. Die V+ Beteiligungs 2 GmbH hat als Gründungsgesellschafterin der Publikumsgesellschaft V+ 2 GmbH & Co. KG den Anlegern die richtige Aufklärung über wesentliche Chancen und Risiken des Projektes zu erteilen.
V+ Fonds: Beratung muss anlage- und objektgerecht sein
Weil sie sich nicht nur darauf beschränkt hat, Informationen über das Beteiligungsobjekt zu geben, sondern auch direkt empfohlen hat, andere Kapitalanlagen aufzulösen, musste diese Beratung auch anleger- und objektgerecht sein, so sagt es der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung aus dem Jahr 2006.
V+ Beteiligung 2 muss sich Falschberatung zurechnen lassen
Die V+ Beteiligungs 2 GmbH hat keinen eigenen Vertrieb unterhalten. Sie hat ihre Informationen an selbstständige Handelsvertreter weitergegeben. Solche selbstständigen Handelsvertreter haben auch die Beratung der Kläger dieses Verfahrens vorgenommen. Weil die V+ Beteiligung 2 GmbH als Gründungsgesellschafterin den Vertrieb durch selbstständige Handelsvertreter ausführen ließ, muss sie sich zurechnen lassen, was die selbstständigen Handelsvertreter vor Zeichnung der Beteiligung dem Anleger gegenüber erklärt haben.
V+ Fonds: Lebensversicherung aufgekündigt
Auch im vom Landgericht Landshut entschiedenen Fall wurden die Anleger dahingehend beraten, bestehende Lebensversicherungen aufzukündigen und diesen Betrag in die Beteiligung an der V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG einzulegen. Wie üblich und auch dem Gericht bekannt wurde dazu über die Holtermann Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH die Pacta Invest GmbH eingesetzt.
V+ Fonds: Viele Beratungsfehler begründen Schadensersatzanspruch
Auch sonst wurden die Anleger in vielen Dingen falsch beraten. Sie wurden nicht über die Laufzeit der Beteiligung an der V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG aufgeklärt. Die Kündigungsmöglichkeiten wurden falsch dargestellt. Auch das Protokoll der Beratung weist nach den Feststellungen des Landgerichts Landshut nicht auf die richtige Beratung hin. Die dort angekreuzten Formulierungen sind mehr oder weniger irreführend und geben nicht das tatsächliche Risiko der Beteiligung an der V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG wieder. Das Urteil wurde von Linnemann aus Radebeul erstritten.
V+ Fonds: Urteil betrifft typischen Fall
Das Urteil des Landgerichts Landshut deckt sich mit den Erfahrungen aus vielen hundert Fällen, die bei Resch Rechtsanwälte im Hinblick auf die V+ Fonds bearbeitet wurden. Es ist geradezu ein typischer Fall. Wohl kaum ein Anleger würde die Beteiligung an einem V+ Fonds gezeichnet haben, wenn er die Wahrheit erkannt hätte.
V+ Fonds wollen weitermachen, als sei nichts geschehen!
Umso fragwürdiger ist das Bestreben der Fondsverwaltung, weiter an diesem Fondskonzept der V + 2 GmbH & Co. KG festzuhalten. Es wird auch nicht besser werden, wie das jüngste Engagement der V+ Fonds als Beteiligung an der NASCO AG mehr als deutlich macht. Es ist schwer zu verantworten, den Anlegern weiterhin zuzumuten, ihr Geld weiter in die V+ Fonds einzuzahlen.
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