Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die vierwöchige Sperrung des Belvedere-Platzes und die teilweise Sperrung der Kölnstraße in Brühl anlässlich der Veranstaltung „Brühl macht Platz“ voraussichtlich rechtmäßig sind. Die Sperrungen dienen der Absicherung verschiedener Veranstaltungen wie Workshops, Konzerte und Ausstellungen.
Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die Stadt Brühl die Maßnahmen ergriffen hat, um Verkehrsstörungen und Gefahren für die Verkehrsteilnehmer zu minimieren. Insbesondere durch den wegfallenden Parkraum auf dem Belvedere-Platz könnte es sonst zu Verkehrsproblemen auf der angrenzenden Kölnstraße kommen. Die Stadt hat die verkehrsregelnden Maßnahmen laut Gericht auf das notwendige Mindestmaß beschränkt.
Gegen den Beschluss können Beteiligte Beschwerde einlegen, über die dann das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.
Az.: 18 L 1738/23
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