Hier haben wir die Unterschiede in der Assetbewertung einmal direkt in die Tabelle eingearbeitet. Viel Freude beim Lesen ist dann eher wohl Sarkasmus.
V+GmbH & Co. Fonds 2 KGLandshutJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2018A. AKTIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DIE ZEIT VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2018
ANHANG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018der V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG LandshutA. Allgemeine Angaben Bei der Gesellschaft handelt es sich um einen Publikums-AIF (geschlossenes Investmentvermögen) in der Form einer Kommanditgesellschaft. Die Gesellschaft ist eine kleine Personenhandelsgesellschaft im Sinne von § 264a i. V. m. § 267 HGB. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für Kapitalgesellschaften unter Beachtung der besonderen Bestimmungen in § 264c HGB, der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) sowie der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und -Bewertungsverordnung (KARBV) aufgestellt. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen des Handelsgesetzbuches teilweise Gebrauch gemacht. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Landshut unter der Nummer HRA 9549 eingetragen. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden werden die allgemeinen Bewertungsgrundsätze (§§ 252 ff. HGB), die besonderen Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie die besonderen Bewertungsvorschriften (§§ 158, 135 KAGB, §§ 21 Abs. 3, 26 ff. KARBV) beachtet. Für die Beteiligungen werden gemäß § 32 KARBV im Berichtsjahr grundsätzlich die Verkehrswerte zugrunde gelegt, die sich bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten ergeben. Dabei werden die anerkannten Grundsätze der Unternehmensbewertung beachtet. Soweit entsprechende Daten von den Beteiligungsgesellschaften zur Verfügung gestellt wurden, erfolgte die Bewertung auf Basis künftiger Ertragsprognosen unter Anwendung eines Ertrags- oder Cash-Flow-basierten Ansatzes. Soweit entsprechende Daten nicht zur Verfügung standen, erfolgte die Bewertung mittels alternativer Verfahren. Die Barmittel und Barmitteläquivalente werden mit dem Nennwert angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert bewertet. Allen erkennbaren Einzelrisiken wurde durch Wertberichtigungen Rechnung getragen. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Das Eigenkapital entspricht den bis zum 31. Dezember 2018 gezeichneten Kapitalanteilen der Kommanditisten abzüglich der ausstehenden Einlagen zum Nominalwert, den kumulierten Jahresergebnissen seit Errichtung der Gesellschaft und den Entnahmen (anrechenbare Steuern) der Kommanditisten. Bereits eingeforderte ausstehende Einlagen von säumigen Anlegern wurden gem. § 272 Abs. 1 HGB in den Forderungen ausgewiesen. C. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz 1. Beteiligungen Nachfolgende Beteiligungen befinden sich zum 31. Dezember 2018 im Portfolio:
(1) Angaben nicht oder teilweise nicht ermittelbar. Die Gesellschaft übt aufgrund der Beteiligungshöhen keinen beherrschenden Einfluss auf die Beteiligungsgesellschaften aus. 2. Forderungen Die Position enthält Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von nominal T€ 4.263 (Vj. T€ 3.451). Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um eingeforderte ausstehende Einlagen. Bei den Forderungen sind, wie im Vorjahr, keine Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr zu verzeichnen. 3. Rückstellungen Die Rückstellungen beinhalten Beträge für die Ermittlung der Verkehrswerte des Investitionsportfolios zum 31.12.2018 in Höhe von T€ 77 (Vj. T€ 95), für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses in Höhe von T€ 48 (Vj. T€ 50) sowie für ausstehende Rechnungen in Höhe von T€ 40 (Vj. T€ 40). Die Restlaufzeit der Rückstellungen liegt, wie im Vorjahr, unter einem Jahr. 4. Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von T€ 16 (Vj. T€ 1). Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Überzahlungen und ausstehende Auszahlungen betreffend einzelne Anleger. Es bestehen keine Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Investitionsgütern. Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten liegt, wie im Vorjahr, unter einem Jahr. D. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung 1. Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträge sind in Höhe von T€ 135 (Vj. T€ 637) periodenfremde Erträge enthalten. Es handelt sich um Erträge aus Rücktritten von Anlegern und damit zusammenhängenden Schadenersatzleistungen in Höhe von T€ 135 (Vj. T€ 85). Zudem beinhaltet die Position Erträge aus der Ausbuchung verjährter Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 296 (Vj. T€ 0). 2. Sonstige Aufwendungen Die sonstigen Aufwendungen beinhalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T€ 0 (Vj. T€ 23). Die sonstigen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Aufwendungen für die Anlegerbetreuung in Höhe von T€ 360 (Vj. T€ 355) sowie den Bonusaufwand im Zusammenhang mit der Sonderzahlung bei Zeichnung und einer termingerechten Ratenzahlung während der Einzahlungsphase in Höhe von T€ 55 (Vj. T€ 39). E. Sonstige Angaben zum Jahresabschluss 1. Gesamtkostenquote Die Gesamtkostenquote beträgt 9,07 %. Diese drückt sämtliche vom Investmentvermögen im Jahresverlauf getragenen laufenden Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten und Zinsen aus Kreditaufnahme) im Verhältnis zum Nettoinventarwert aus.
Eine erfolgsabhängige Verwaltungsvergütung oder eine zusätzliche Verwaltungsvergütung für den Erwerb von Beteiligungen ist im Geschäftsjahr nicht angefallen. 2. Vergütungen/Rückvergütungen Die Vergütungen der Kapitalverwaltungsgesellschaft bzw. der Verwahrstelle betragen im Geschäftsjahr 2018 T€ 501 (Vj. 612) bzw. T€ 43 (Vj. 43). Der Kapitalverwaltungsgesellschaft fließen keine Rückvergütungen der aus dem Investmentvermögen an die Verwahrstelle und Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen zu. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft gewährt keine so genannten Vermittlungsprovisionen an Vermittler aus der von dem Investmentvermögen an sie geleisteten Vergütungen. 3. Vergleichende Wertentwicklung sowie Anzahl der umlaufenden Anteile und Anteilklassen Der Wert je Anteil hat sich wie folgt entwickelt:
Warnhinweis: Die bisherige Wertentwicklung ist kein Indikator für die zukünftige Wertentwicklung. Es gibt neben den Anlegern zwei weitere Anteilklassen: a) Die Komplementärin hat nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrags keine Einlage zu leisten. Sie ist am Gesellschaftsvermögen nicht beteiligt. b) Die geschäftsführende Kommanditistin übernimmt eine Kapitaleinlage in Höhe von € 1.000,00. 4. Gewinnverwendungsrechnung
5. Entwicklungsrechnung
6. Darstellung der Kapitalkonten Für jeden Gesellschafter werden zwei unverzinsliche Kapitalkonten und ein Verrechnungskonto geführt (§ 5 Gesellschaftsvertrag). a) Kapitalkonto I: Auf dem Kapitalkonto I wird der übernommene feste Kapitalanteil des Gesellschafters gebucht. Dieser entspricht dem im Zeichnungsschein genannten Beteiligungsbetrag. b) Kapitalkonto II: Auf dem Kapitalkonto II werden Gewinne, Verluste und über die Einlageverpflichtung hinausgehende Einlagen und Entnahmen gebucht. c) Verrechnungskonto: Auf den Verrechnungskonten wird der sonstige Leistungsverkehr zwischen Gesellschaft und Gesellschafter erfasst. Diese Konten haben im Verhältnis der Gesellschaft zu den Gesellschaftern Forderungs- oder Verbindlichkeitencharakter.
7. Zusätzliche Informationen gem. § 300 KAGB Das Fondsvermögen enthält Vermögensgegenstände, die gegebenenfalls schwer liquidierbar sind. Es handelt sich hierbei um unternehmerische Beteiligungen, deren wirtschaftlicher Erfolg von vielen Faktoren abhängt. Es gibt keinen Sekundärmarkt für diese Vermögensgegenstände. 8. Gesellschaftsorgane Geschäftsführender Kommanditist: Herr Hans-Jürgen Brunner, Regensburg Persönlich haftender Gesellschafter: V+ Beteiligungs 02 GmbH, Landshut, (Amtsgericht Landshut HRB 10581), diese wiederum vertreten durch Herrn Hans-Jürgen Brunner Das Stammkapital der Komplementärin beträgt zum 31.12.2018 € 25.000,00. 9. Nachtragsbericht Nach dem Bilanzstichtag haben sich keine Ereignisse ergeben, die eine wesentliche Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben.
Landshut, den 27. Juni 2019 Geschäftsführer der V+ GmbH & Co. 2 KG
München, den 27. Juni 2019 Vorstand der XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG Lageberichtder V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG für das Geschäftsjahr 2018I. Branchenentwicklung 1. Branchenbezogene Rahmenbedingungen „2018 war ein weiteres erfolgreiches Jahr für den Venture Capital- und Private Equity-Markt. Einen Stimmungs- oder Markteinbruch in der Branche erwarten wir für 2019 nicht, wenngleich gerade die Investoren im Spätphasensegment sensibler auf Umfeldänderungen reagieren als die Venture Capital-Vertreter.“ (Ulrike Hinrichs, geschäftsführendes BVK-Vorstandsmitglied). Der deutsche Private-Equity-Markt hat sich in 2018 merklich abgekühlt – bleibt aber auf hohem Niveau. Finanzinvestoren tätigten nach 227 Deals im Jahr 2017 nur noch 216 im Jahr 2018. Und auch das Dealvolumen ging von 19,4 Milliarden Euro auf 17,9 Milliarden Euro zurück. Allerdings war das Vorjahr außergewöhnlich stark: Es markierte die höchste Anzahl an Deals und den zweithöchsten Transaktionswert seit der Finanzkrise. Bei den Verkäufen deutscher Unternehmensbeteiligungen, sogenannten Exits, hielten sich die Finanzinvestoren – in den Vorjahren die Treiber des Transaktionsgeschehens – zuletzt merklich zurück. Die Secondary Buyouts, also Verkäufe an andere Finanzinvestoren, gingen von 33 im zweiten Halbjahr 2017 auf 20 in der zweiten Jahreshälfte 2018 zurück. Im selben Zeitraum sank der Wert von 5,6 Milliarden um drei Viertel auf 1,4 Milliarden Euro. (Ergebnisse einer Analyse des deutschen Private-Equity-Marktes durch das Prüfungs- und Beratungsunternehmen EY.) 2. Prognosebericht Die aktuellen Unsicherheiten des Marktes wertet EY als einen der entscheidenden Faktoren für die Entwicklung des Marktes 2019: „Der Brexit-Prozess, der Handelskrieg der USA mit China oder die Haushaltskrise in Italien können alle bremsend auf den Markt wirken, wenn sie nicht zufriedenstellend gelöst werden. Grundsätzlich sind die Bedingungen für ein weiterhin sehr hohes Niveau aber gut: Die Transformation der Unternehmen ist noch lange nicht abgeschlossen. Der Druck zur Veränderung bleibt bestehen, was auch Finanzinvestoren interessante Anlagemöglichkeiten bietet. Derzeit sind zahlreiche große Veräußerungen von Unternehmensteilen in der Vorbereitung, die 2019 zum Abschluss kommen werden. II. Grundlagen der Gesellschaft 1. Allgemeine Angaben Die V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG, Landshut, ist ein geschlossener Publikums-AIF im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Landshut unter der HRA 9549 eingetragen. Die Platzierung der Anteile des AIF wurde mit Wirkung zum 31. Dezember 2010 eingestellt. Weitere Zeichnungen sind nicht möglich und auch nicht zulässig. Die Zeichnungssumme wird von den Anlegern ratierlich eingezahlt. Das Geschäftsjahr 2018 ist für die Gesellschaft das fünfte Jahr im Zeichen der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Am 22. Juli 2013 trat in Folge der Verpflichtung zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61 EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinien 2003/41/EG und 2009/65/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 1095/2010 (ABI. L 174 vom 1. Juli 2011, S. 1) (AIFM-Richtlinie) das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in Kraft. Als Folge haben sich erhebliche Veränderungen in der internen Struktur der Gesellschaft ergeben. Die neu gegründete V+ Beteiligungs 02 GmbH, eingetragen am Amtsgericht Landshut unter HRB 10581, vertreten durch den aktuellen Geschäftsführer Herrn Brunner, wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 13.02.2017 zur neuen, einzelvertretungsberechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Komplementärin der Gesellschaft und mit Bestellungsvertrag vom 28.02.2017 bestellt; sie ist der Gesellschaft ohne Leistung einer Einlage und ohne Beteiligung am Vermögen beigetreten. Alleinige Gesellschafterin der V+ Beteiligungs 02 GmbH ist die Fondsgesellschaft V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG. Die Geschäftsführung der neuen Treuhandgesellschaft, Sachwert Beteiligungstreuhand GmbH wird seit dem 13.11.2017 durch Herrn Jürgen Brunner erbracht. Die Anlegerverwaltung wie auch die Buchhaltung des V+ 2 Fonds werden seit dem 01.03.2017 in einem Auslagerungsverhältnis von der Prospero Service GmbH, mit Sitz in Konstanz wahrgenommen. 2. Anlageziele und Anlagepolitik Zweck der Gesellschaft ist die Verwaltung eigenen Gesellschaftsvermögens durch Erwerb, Halten, Verwalten und Veräußerung von bereits bestehenden Beteiligungen an anderen Unternehmen, die im Bereich des Venture Capital tätig sind. Die Gesellschaft kann derartige Beteiligungen insbesondere an Kommanditgesellschaften eingehen. Die Haftung für die Beteiligungen ist auf die Einlage zu begrenzen. Die Gesellschaft wird selbst keinen eigenen Geschäftsbetrieb unterhalten, sondern sich auf das Halten, den Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen beschränken. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Beteiligungen zu veräußern. Die Finanzierung des Gesellschaftszwecks der Gesellschaft erfolgt durch den Beitritt und die Leistung von Beiträgen weiterer Gesellschafter als Treugeber. Ziel bei Anlagen im Bereich des Wachstumskapitals ist es, eine überdurchschnittlich hohe Rendite zu erzielen, indem Investitionen in ein diversifiziertes Portfolio aus Venture-Capital Anlagen erfolgen. Dadurch sollen neben laufenden Erträgen primär mittel- und langfristige Wertsteigerungen erreicht werden. Allerdings ist das Risiko eines zumindest teilweisen Kapitalverlustes – wie es häufig bei hohen Rendite-Erwartungen der Fall ist – durchaus gegeben. Die Gesellschaft versucht, das Risiko durch eine möglichst breite Streuung der Anlagen nach z. B. Ländern oder/und Branchen so gering wie möglich zu halten. Allerdings verbleibt – insbesondere im Gegensatz zu den anderen vorgesehenen Investments – ein nicht unerhebliches Restrisiko. III. Tätigkeitsbericht der Kapitalverwaltungsgesellschaft und Angaben zur Verwahrstelle Mit Vertrag vom 20. September 2015 wurde die XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG, München, als AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft bestellt. Die XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG ist eine registrierte AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des § 2 Abs. 5 i. V. mit § 1 Abs. 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 Nr. 1 KAGB mit Sitz in München. Die KVG ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gem. § 44 KAGB registriert und kann somit nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 KAGB von Investmentvermögen oder im Namen eines Investmentvermögens als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft bestellt werden. Die Laufzeit des Vertrags ist unbestimmt. Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden, erstmals zum 31. Dezember 2018. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch die XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG beträgt die Kündigungsfrist mindestens sechs Monate. Die laut Bestellungsvertrag von der XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG als KVG zu erbringenden Leistungen lassen sich wie folgt gliedern:
Die XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG ist berechtigt, die zu erbringenden Dienstleistungen insgesamt oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Vergütung Die XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG erhält gemäß Bestellungsvertrag eine jährliche, jeweils zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres fällige Pauschalvergütung in Höhe von 3,0 % der Bemessungsgrundlage, maximal jedoch EUR 500.000,00. Bemessungsgrundlage ist der durchschnittliche Nettoinventarwert des AIF im jeweiligen Geschäftsjahr zuzüglich der bis zum jeweiligen Berechnungsstichtag vom AIF an die Anleger geleisteten Auszahlungen, höchstens jedoch 100 % des von den Anlegern gezeichneten Kommanditkapitals. Die XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG erhält für ihre Tätigkeiten nach § 2 Abs. 2 des Bestellungsvertrages eine jährliche zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres fällige Pauschalvergütung in Höhe von 2,10 % der Bemessungsgrundlage, maximal jedoch EUR 355.000,00. Bemessungsgrundlage ist der durchschnittliche Nettoinventarwert des AIF im jeweiligen Geschäftsjahr zuzüglich der bis zum jeweiligen Berechnungsstichtag vom AIF an die Anleger geleisteten Auszahlungen, höchstens jedoch 100 % des von den Anlegern gezeichneten Kommanditkapitals. Die XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG erhält monatliche Abschlagszahlungen in Höhe von je 1/12 der vorbenannten Vergütungsbestandteile. Die zuvor genannten Beträge berücksichtigen aktuelle Umsatzsteuersätze. Bei einer Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes werden die genannten Bruttobeträge bzw. Prozentsätze entsprechend angepasst. Insofern einzelne Beträge von der Umsatzsteuer befreit werden, gelten die aufgeführten Beträge als Nettobeträge. Extern anfallende Kosten werden von der XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG samt Nachweis an den AIF weiterbelastet. Die Aufwendungen für die XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG belaufen sich im Geschäftsjahr 2018 auf gesamt TEUR 724 zzgl. USt., wobei TEUR 5 auf die Endabrechnung für 2017 entfallen. Dies inkludiert zum einen die Verwaltungsvergütung der Kapitalverwaltungsgesellschaft sowie die Vergütung für die Anlegerverwaltung und Buchhaltung. Angaben zu den Vergütungen nach § 101 Abs. 3 KAGB
Haftung Für Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich unerlaubter Handlung, haftet die KVG nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit, sofern und soweit nicht die nachfolgenden Ausfiihrungen oder zwingende gesetzliche Vorschriften etwas Anderes bestimmen. Die XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG haftet für leichte Fahrlässigkeit, wenn sie eine Vertragspflicht verletzt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchfiihrung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der AIF regelmäßig vertrauen darf (sog. „Kardinalpflichten“). In diesen Fällen ist die Haftung der XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. In allen anderen Fällen und soweit gesetzlich zulässig haftet die KVG nicht für leichte Fahrlässigkeit. Die XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG haftet nicht für Verluste, die aus eigenen Verfügungen des AIF ohne vorherige Abstimmung mit der XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG resultieren. Angaben zur Verwahrstelle Verwahrstelle ist die CACEIS Bank S.A., Germany Branch. IV. Wesentliche Risiken der Gesellschaft Der Erfolg einer unternehmerischen Beteiligung hängt neben steuer- und rechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere von deren wirtschaftlicher Entwicklung ab. Letztere ist nur schwer prognostizierbar. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft gibt keine Garantie für eine bestimmte Entwicklung der Beteiligungsgesellschaft „V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG“ ab. Änderungen der steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Umstände können dazu führen, dass die Rentabilität, der Wert und die Verwertbarkeit einer Beteiligung an der V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG beeinflusst werden. Die Ertragssituation der Beteiligungsgesellschaft kann sich durch die Änderung der genannten Rahmenbedingungen verbessern oder verschlechtern, auch können hinsichtlich des Wertes der Beteiligung Wertverbesserungen oder Wertminderungen eintreten. Im ungünstigsten Fall können solche Entwicklungen, wie bei jeder unternehmerischen Beteiligung, sogar zu einem Totalverlust der Kapitalanlage führen. Die nachfolgenden Ausführungen sollen die wesentlichen Risiken, die sich für einen Anleger ergeben können, darstellen. 1. Risiko „Unternehmerische Beteiligung“ Die Beteiligungsgesellschaft investiert in Anlagen im Bereich des Wachstumskapitals (Venture-Capital und Private-Equity). Den Anleger, der sich an der Beteiligungsgesellschaft beteiligt hat, trifft das Risiko des Erfolges oder Misserfolges der Beteiligungsgesellschaft unmittelbar. Da es sich um eine unternehmerische Beteiligung handelt, hängt der wirtschaftliche Erfolg von vielen Faktoren ab, z. B. von den allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Managemententscheidungen. Anders als bei einer Anlage auf einem Sparbuch oder Festgeld wird keine feststehende Verzinsung erzielt. 2. Risiko „Wertentwicklung“ Der Wert des Anteils des Kommanditisten leitet sich aus dem Wert des gesamten Gesellschaftsvermögens ab. Der Wert des Gesellschaftsvermögens unterliegt Schwankungen, je nachdem, wie sich die Vermögensgegenstände, in die das Gesellschaftsvermögen investiert wird, wertmäßig entwickeln. In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, dass Aufwendungen, die die Gesellschaft am Anfang zu tätigen hat („so genannte Fondsnebenkosten“), das für Investitionen zur Verfügung stehende Kapital erheblich reduzieren. Diese Aufwendungen schmälern das Gesamtergebnis der Gesellschaft deutlich. Von nicht unerheblicher Bedeutung ist weiterhin, dass Sonderzahlungen der Anleger, die diese im Zusammenhang mit ihrem Beitritt zur Gesellschaft vorfällig auf ihre Einlage leisten, dazu führen, dass die Anleger eine Gutschrift in Höhe der Sonderzahlung (ohne Agio) von der Beteiligungsgesellschaft erhalten. Dies geht zu Lasten aller Anleger, da sich insoweit das Gesellschaftsvermögen mindert. Auch dieser Betrag muss durch die Ertragsentwicklung aufgeholt werden. Andererseits steht der Gesellschaft in diesem Fall früher Investitionskapital zur Verfügung. Die tatsächliche Wertentwicklung kann gegenüber der zu erwartenden Wertentwicklung vergleichbarer Anlagen zurückbleiben. Die Wertentwicklung des Gesamtinvestments könnte im Extremfall so stark reduziert werden, dass bei Beendigung der Gesellschaft das für den Anleger zur Verfügung stehende Guthaben erheblich niedriger wäre als das eingesetzte Kapital oder sogar verloren wäre. Es besteht zudem folgendes Insolvenzrisiko der Beteiligungsgesellschaft: Die Gesellschaft hat einige feste Zahlungsverpflichtungen, die nicht unmittelbar an eingehende Anlegergelder geknüpft sind. Dies gilt z. B. für die laufenden Verwaltungskosten. Mit Rücksicht darauf ist nicht auszuschließen, dass die Beteiligungsgesellschaft in die Zahlungsunfähigkeit gerät, wenn zu große Anteile der Liquidität gebunden sind. 3. Risiko „Zusammensetzung des Portfolios“ Die Beteiligungsgesellschaft investiert in Venture-Capital/Private-Equity-Anlagen. Über die Art und die Höhe der gesamten Investitionen der Beteiligungsgesellschaft entscheidet das Portfolio Management. Die Anlagen im Venture-Capital- und Private-Equity-Bereich sind risikobehaftet. Bei Venture-Capital- und Private-Equity Gesellschaften ist die Entwicklung normalerweise im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung noch nicht sicher prognostizierbar. Das Risiko, dass Manager der Unternehmen, in die die Beteiligungsgesellschaft investiert, Fehlentscheidungen treffen oder ihre Position aufgeben und nur unzureichend bzw. erst nach zeitintensiver Suche ersetzt werden können, ist ebenfalls zu beachten. Der Erfolg der Beteiligungsgesellschaft bei der Auswahl und Folgebetreuung der getätigten Investitionen hängt maßgeblich von der Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit der Geschäftsleitung der Beteiligungsgesellschaft und des Portfolio Managements ab. Sollten die Geschäftsleitung der Beteiligungsgesellschaft und das Portfolio Management ganz oder teilweise ihrer Aufgabe nicht mehr nachkommen können oder wollen, dann kann dies erhebliche negative Auswirkungen auf die Auswahl und Folgebetreuung sowie auf die Kontrolle der Investitionen haben. Sofern sich die Beteiligungsgesellschaft dann der Hilfe einer neuen Geschäftsführung bedienen muss, kann dies gegebenenfalls zu wesentlichen – nicht kalkulierten – zusätzlichen Vergütungen und so zu Ertragsminderungen führen. 4. Risiko „Gesellschafterstellung“ Haftung Ein Kommanditist haftet gegenüber Gläubigern der Beteiligungsgesellschaft nur bis zur Höhe seiner im Handelsregister eingetragenen Haftsumme. Bis zu diesem Betrag haftet er gegenüber den Gläubigern, solange er die Einlage noch nicht erbracht hat. Die Haftung würde wiederaufleben, wenn die Einlage des Kommanditisten unter die Haftsumme durch Rückzahlung von Einlagebeträgen absinkt. Dies ist nur theoretisch möglich, da die Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft Einlagerückzahlungen nicht zulassen wird und die Haftsumme im Verhältnis zum Kommanditkapital 10 % beträgt. Unabhängig von der Außenhaftung schuldet der Kommanditist gegenüber der Beteiligungsgesellschaft die Erbringung der Einlage in voller Höhe. Gewinnentnahmen Bei der Beteiligungsgesellschaft handelt es sich um eine ausschüttende Gesellschaft, d.h. Gewinne werden grundsätzlich ausgeschüttet und nicht thesauriert Die Entnahmemöglichkeit von Gewinnen hängt aber u. a. von der wirtschaftlichen und finanziellen Situation der Gesellschaft ab, so dass der Anleger nicht in jedem Fall davon ausgehen kann, dass ihm Liquidität bei einem erfolgreichen Exit zufließt. Risiko Veräußerbarkeit Bei der Beteiligung handelt es sich um einen Kommanditanteil. Kommanditanteile an geschlossenen Anlagefonds sind nur schwer veräußerbar, da ein funktionierender Zweitmarkt für diese Fondsanteile fehlt. 5. Risiko „Liquidität“ Auf Grund des Anlagekonzepts ist die Gesellschaft auf die ratierlichen Einzahlungen der Anleger angewiesen. Für den Fall, dass Einzahlungen im nennenswerten Umfang ausbleiben sollten, kann es zu Liquiditätsengpässen kommen. Dies kann dazu führen, dass keine Neuinvestitionen getätigt werden bzw. bestehende Investments nicht fristgerecht bedient werden können. V. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 1. Entwicklung des Beteiligungsportfolios und sonstiger Wertpapiere sowie der liquiden Mittel Die Fondsgesellschaft hat im Berichtsjahr ihre Bestandsbeteiligungen teilweise weiter finanziert, weitere Beteiligungsunternehmen wurden nicht erworben. Dem Unternehmen PäxFood AG, mit Sitz in Magdeburg wurden in einer Finanzierungsrunde im Geschäftsjahr neue Mittel im Gesamtvolumen von insgesamt TEUR 87 durch die V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG zur Verfügung gestellt. Bei einer weiteren Bridgefinanzierung des Unternehmens übte V+2 einen Verzicht aus. Daneben hat die Fondsgesellschaft zu Gunsten der SolMic Research GmbH, mit Sitz in Düsseldorf zwei Darlehen im Gesamtvolumen von TEUR 275 begeben Die Einbringung der ehemaligen Axiogenesis AG in die heutige Ncardia Gruppe wurde im Jahr 2018 abschliessend umgesetzt. Über eine anhängende Finanzierungsrunde wurde der Gruppe weitere Liquidität zugeführt. Die Neurocaregroup GmbH hat im Jahr 2018 den Gesellschaftern die Umwandlung in eine AG zum Beschluss gestellt, um sich für einen geplanten Börsengang in 2020 an der ASX (Börsenplatz in Australien) vorzubereiten. Die Entwicklungen der Gesellschaft zeichnen sich als sehr positiv ab und zudem konnten weitere pre-IP0 Investoren gewonnen werden. Mit der Apeptico GmbH befindet sich ein weiteres Zielunternehmen in fortgeschrittener Phase. Im Zuge dieser werden sowohl Auslizensierungen wie auch Share oder Asset Deals evaluiert, die primär eine Studienfinanzierung Phase III einhergehend mit Teilexits bestehender Gesellschafter zum Ziel hat. Auch ein Gesamtexit kann im Zuge dessen nicht ausgeschlossen werden. Die Curadis GmbH ist Jahresende 2018 nach Beendigung der SAKK-Studie ebenfalls in Vorbereitungen für eine Veräußerung getreten. Zu diesem Zweck wurde eine Anwaltskanzlei beauftragt insbesondere potenzielle Kaufkandidaten im asiatischen Raum zu evaluieren, um dadurch möglichst hohe Werte erzielen zu können. Alternativ dazu könnte ein strategischer Partner für die Finanzierung und Umsetzung einer weiteren Studie gewonnen werden. Die derzeitigen Planungen gehen von einer Umsetzung in 2019 aus. Die NASCO AG weitet sehr erfolgreich durch gezielte Erhöhung bestehender Konzessionsanteile den operativen Betrieb im Bereich der Heliumexploration aus und stellt mit ihren Förderrechten wie auch fixierten Mindestabnahmeverträgen mittlerweile einen signifikanten Produzenten auf dem weltweiten Heliummarkt dar. Neben einer weiteren Optimierung der Explorationszugänge strebt die NASCO zudem eine Optimierung der Finanzierungsstruktur an, um zusätzliches Working Capital zu erwirken. Die Redbiotec AG hat in 2018 eine weitere Eigenkapitalfinanzierung über die Ausgabe neuer Aktien umgesetzt. Die zugrunde gelegte Bewertung erwies sich filr V+2 als zu unattraktiv, weshalb letztlich auf bestehende Bezugsrechte verzichtet wurde. V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG ist an der GA Asset Fund GmbH & Co. KG beteiligt. Diese hat im Jahr 2018 ihre Beteiligung an der die Siltectra GmbH erfolgreich veräußert, woraus der V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG im Jahr 2019 eine Ausschüttung von rd. TEUR 456 erhalten hat. Beteiligungen an anderen Fondsgesellschaften, die eine ratierliche Erbringung der jeweiligen Einlageverpflichtung vorsehen, wurden entsprechend bedient. Zum Bilanzstichtag befinden sich Schuldverschreibungen der M1 Factoring GmbH, Dresden, im Umlaufvermögen der Fondsgesellschaft. Der objektivierte Wert der Schuldverschreibungen beträgt zum Stichtag 31. Dezember 2018, einschließlich aufgelaufener Zinsforderungen, insgesamt TEUR 75 (Vj. TEUR 175). Da seitens der M1 Factoring GmbH weder die vereinbarte Tilgungsvereinbarung bedient wurde, noch über sämtliche Anstrengungen gemeinsam mit der Geschäftsführung der M1 Factoring GmbH, ein tragendes Fortführungskonzept etabliert werden konnte, wurden die bestehenden Forderungen in Gesamthöhe von EUR 702.347,44 inklusive aufgelaufener Verzugszinsen mit Zahlungsziel 15. Juli 2019 fällig gestellt. Die liquiden Mittel betragen zum 31. Dezember 2018 TEUR 2.499 (Vj.: TEUR 3.819). Die Zahlungsfähigkeit der Fondsgesellschaft war im Berichtszeitraum jederzeit gegeben. 2. Erläuterungen zum Jahresergebnis 2018 Das realisierte Ergebnis der Fondsgesellschaft beträgt im Geschäftsjahr 2018 TEUR -1.200 (Vj.: TEUR -814). Das Ergebnis nach Zeitwertänderung beträgt TEUR -4.161 (Vj.: EUR -1.514). Die Fondsgesellschaft erzielte im Berichtsjahr Erträge in Höhe von TEUR 461 (Vj.: TEUR 663). Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um Erträge aus Rücktritten von Anlegern und damit zusammenhängende Schadenersatzleistungen in Höhe von TEUR 135 (Vj. TEUR 85) sowie um Erträge aus der Ausbuchung verjährter Verbindlichkeiten (TEUR 296). Im Vorjahr war zudem ein Forderungsverzicht (Vergleich 24. März 2017) von Seiten der bisherigen Komplementärin V+ Beteiligungs 02 GmbH in Höhe von TEUR 552 auszuweisen. Die Aufwendungen verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 120 auf TEUR 1.357. Diese betreffen im Wesentlichen u. a. Aufwendungen für die Anlegerbetreuung (TEUR 360), Rechts- und Beratungskosten (TEUR 159) sowie Aufwendungen für die Kapitalverwaltungsgesellschaft (TEUR 501). Negativ beeinflusst wurde das Ergebnis des Geschäftsjahres durch Zeitwertänderungen in Höhe von TEUR -2.961 (Vj.: TEUR -700), die durch negative Entwicklungen bei den Beteiligungsgesellschaften/der Investments verursacht sind. 3. Wirtschaftliche/finanzielle Situation der Fondsgesellschaft im Geschäftsjahr 2018 Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 3.190 verringert. Ursächlich hierfür ist im Wesentlichen die Wertberichtigungen auf Beteiligungen in Höhe von TEUR 2.230, die Verringerung liquider Mittel (TEUR 1.320) und die Wertberichtigung der Geschäftsanteilverpfändung gegenüber der M1 Factoring GmbH in Höhe von TEUR 100. Daneben wurde eine Wertberichtigung der eingeforderten ausstehenden Pflichteinlagen in Höhe von TEUR 639 vorgenommen. Das Eigenkapital der Fondsgesellschaft hat sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 2.831 vermindert. Die Eigenkapitalquote beträgt 96,43 % (Vj.: 95,11 %). Die Fondsgesellschaft weist zum Bilanzstichtag eine kurzfristige Liquidität in Höhe von TEUR 2.499 auf Diesem Guthaben stehen Rückstellungen und Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt TEUR 554 gegenüber. Die Rückstellungen wurden im Wesentlichen für Bewertungs- und Prüfungskosten gebildet. Die Fondsgesellschaft verfügt über ausreichende Liquidität zur Deckung ihrer kurzfristigen Verbindlichkeiten sowie für die Vornahme weiterer Investitionen. 4. Nettoinventarwert des Fonds während des Geschäftsjahres sowie Portfolioübersicht zum 31. Dezember 2018 Der Wert des Gesellschaftsvermögens zum 31. Dezember 2018 beträgt TEUR 14.954. Zum 31. Dezember 2018 betrug die Anzahl der umlaufenden Kommanditanteile 953.243 Stück. Der Wert eines Anteils (NAV = Net Asset Value) zum 31. Dezember 2018 beträgt EUR 15,69. Portfolioübersicht
VI. Ausblick auf das Geschäftsjahr 2019 der Fondsgesellschaft und ihrer Beteiligungsgesellschaften Die Veräußerung der Beteiligung an der SolMic GmbH an einen chinesischen Großinvestor, die bereits für das zweite Halbjahr 2018 vorgesehen war, befindet sich nach wie vor in der Abwicklung. Die Beweggründe für die zeitliche Verzögerung liegen maßgeblich in den grenzübergreifenden Bestimmungen und Gesetzgebungen begründet. Die KVG geht von einer zeitnahen Unterzeichnung der Verträge und einem „Closing“ im Geschäftsjahr 2019 aus. Die V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG strebt nach aktuellem Verhandlungsstand an, als Minderheitengesellschafter beteiligt zu bleiben, um vom Potenzial der Investitionsstrategie des neuen Gesellschafters profitieren zu können. Die Veräußerung der Gesellschaftsanteile ist erforderlich geworden, da die bestehenden und auch zu erwartenden finanziellen Mittel der V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG nicht für die weiteren Expansionsschritte der SolMic Gruppe ausreichend sind, was neben der Gesellschaft an sich auch die bereits investierten Mittel einem erhöhten Risiko aussetzen würde. Mit der PäxFood AG musste ein Beteiligungsunternehmen Anfang April 2019 einen Insolvenzantrag stellen. Dies liegt maßgeblich in der bestehenden Gesellschafterstruktur und der bisweilen nicht durchgreifenden Strategie der Gesellschaft begründet. Die Gesellschaft war somit operativ stets den starken Schwankungen der Rohstoffmärkte im Einkauf ausgesetzt und verfügte über nur sehr begrenzte Mittel für Marketing und vertriebliche Aktivitäten. Die Hauptgesellschafter haben sich in der Folge gegen eine Weiterfinanzierung der Gesellschaft entschieden. Bei der Ncardia mussten die Gesellschafter einen weiteren sehr hohen Abschlag im Aktienpreis hinnehmen. Dieser Korrekturbedarf resultiert weitestgehend aus dem Effekt der Sonderabschreibung der in Köln ansässigen Ncardia AG (vormals Axiogenesis AG), die Ende des ersten Quartals insolvent ging. Dem zugrunde lagen unüberwindliche Problemstellungen in Verbindung mit der Herkunft der für die Produktion des Produktes Cor4U genutzten Stammzelllinien. Die V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG plant in 2019 ihr Engagement an der Neurocaregroup GmbH anhand einer Kapitalerhöhung auszubauen. Insbesondere vor dem Hintergrund der bestehenden Unternehmensstrategie und der in der Pre-IP0 Phase noch vergleichsweise vorteilhaften Unternehmensbewertung, bietet das Investment eine interessante Opportunität. Die Anleger der V + GmbH & Co. Fonds 2 KG wurden im Zuge einer Präsenzgesellschafterversammlung am 07.12.2018 zur Abstimmung über eine Liquidation der Gesellschaft geladen. Aufgrund zunehmender Stilllegungen und mangelnde Einzahlungen der Anleger ist der Nettomittelzufluss stark rückläufig und hat einen kritischen Stand erreicht. Die Mehrheit der Anleger entschied sich für eine Weiterführung der Gesellschaft. Damit besteht die Gesellschaft fort. Die KVG prüft gemäß Ihrem Verwaltungsauftrag folglich auch für das Jahr 2019 über die vorhandene Liquiditätsbasis entsprechende Investitionsopportunitäten. Über die Entwicklung der Portfoliozusammensetzung wird die XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG die Anleger in regelmäßigen Abständen informieren. VII. Maßnahmen zur fairen Behandlung der Anleger Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Anleger des Fonds fair zu behandeln. Sie verwaltet das aufgelegte Investmentvermögen grundsätzlich nach dem Prinzip der Gleichbehandlung. Alle an Anleger ausgegebenen Anteile haben die gleichen Ausgestaltungsmerkmale und es werden keine Anteilsklassen gebildet. VIII. Bilanzeid gem. § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB, § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB Wir versichern nach bestem Wissen und Gewissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird.
Landshut, den 27. Juni 2019 Geschäftsführer der V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG
München, den 27. Juni 2019 Vorstand der XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die V + GmbH & Co. Fonds 2 KG, Landshut Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der V + GmbH & Co. Fonds 2 KG, Landshut, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der V + GmbH & Co. Fonds 2 KG, Landshut, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN Eingeschränktes Prüfungsurteil Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der V + GmbH & Co. Fonds 2 KG, Landshut, zum 31. Dezember 2018 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß mit Ausnahme der im Abschnitt „Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil“ beschriebenen Sachverhalte. Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil Das variable Kapitalkonto im Eigenkapital lt. Hauptbuch konnte, wie bereits in Vorjahren, nicht mit der entsprechenden Kapitalkontentabelle im Nebenbuch vollständig abgestimmt werden. Auf Grund der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wurden mehrere prüfungsrelevante Unterlagen und Dokumente beschlagnahmt und bis zur Beendigung der Prüfung nicht herausgegeben. Eine Durchführung notwendiger alternativer Prüfungshandlungen insbesondere im Rahmen der Prüfung der Eigenkapitalkonten konnte unter Kooperation mit der seit 2015 mandatierten externen Kapitalverwaltungsgesellschaft XOLARIS durchgeführt werden, es verbleiben insbesondere rechtliche Risiken aus den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und ggf. bestehender zivilrechtlicher Klagen durch Anleger, die durch rechtsanwaltschaftliche Bestätigungen nicht erfasst oder mitgeteilt worden sind. Es ergibt sich im Kapitalkontenbereich eine verzögerte Ausbuchung von Kapitalanteilen, derjenigen Kommanditisten, die auf Austritt aus der Gesellschaft geklagt haben und die erst durch Gerichtsurteil oder durch Vergleich aus der Gesellschaft ausscheiden, da diese Titel rückwirkend gelten können. Hierdurch kann es unter Umständen zu einer anderen Gewinnverteilung bei den verbleibenden Gesellschaftern kommen. Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard an Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard an Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Hamburg, den 28. Juni 2019 Baker Tilly GmbH Martina Hertwig, Wirtschaftsprüferin Christian Rüdiger, Wirtschaftsprüfer |
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