Verbraucherschützer aus dem In- und Ausland haben bereits mehrmals versucht gegen das Ticketportal Viagogo gerichtlich vorzugehen – meist ohne Erfolg.
Eine Klage des österreichischen Wettbewerbsschutzverbands (WSV) brachte nun ein wegweisendes Urteil. Der Weiterverkäufer Viagogo muss Käuferinnen und Käufer ab sofort besser informieren und in Zukunft den Originalticketpreis sowie Verkäuferdaten bekanntgeben. Leider gilt das nur für Österreich. Man kann nur hoffen, dass es auch bald ein deutsches Gericht gibt, das ein ähnliches Urteil verkündet.
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