Ein „Vermögensanlagen-Informationsblatt“ (VIB) und ein „Wertpapier-Informationsblatt“ (WIB) sind in der europäischen und insbesondere in der deutschen Finanzwelt wichtige Dokumente. Sie dienen dazu, Anlegern grundlegende Informationen über bestimmte Anlageprodukte in einer verständlichen und vergleichbaren Form zur Verfügung zu stellen. Doch zwischen den beiden gibt es Unterschiede in Bezug auf Zweck, Inhalt und den Produkten, auf die sie sich beziehen.
Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB):
Das VIB ist insbesondere im deutschen Kleinanlegerschutzgesetz verankert.
Es stellt Anlegern wesentliche Informationen über nicht traditionelle Anlageprodukte, wie beispielsweise partiarische Darlehen oder Nachrangdarlehen, in einer leicht verständlichen Form zur Verfügung.
Ziel ist es, Anlegern einen einfachen Überblick über die Anlage, die Risiken, die Rendite und die Kosten zu geben.
Es ist kein Ersatz für den vollständigen Verkaufsprospekt, bietet aber eine kurze und prägnante Zusammenfassung der wichtigsten Informationen.
Wertpapier-Informationsblatt (WIB):
Das WIB wurde durch die EU-Prospektverordnung eingeführt und ist auf EU-Ebene geregelt.
Es stellt Anlegern Informationen über Wertpapiere, also traditionellere Anlageprodukte wie Aktien oder Anleihen, zur Verfügung.
Wie das VIB soll auch das WIB dem Anleger einen klaren und verständlichen Überblick über das Produkt, seine Risiken und möglichen Renditen geben.
Auch hier gilt: Das WIB ersetzt nicht den detaillierten Prospekt, gibt jedoch einen kurzen Überblick über das betreffende Wertpapier.
Unterschiede:
Zielgruppe der Produkte: Während das VIB für nicht traditionelle Vermögensanlagen wie partiarische Darlehen oder Nachrangdarlehen verwendet wird, bezieht sich das WIB auf traditionelle Wertpapiere wie Aktien oder Anleihen.
Rechtsgrundlage: Das VIB ist primär im deutschen Kleinanlegerschutzgesetz verankert, das WIB hingegen in der EU-Prospektverordnung.
Inhalt und Struktur: Beide Blätter haben unterschiedliche Strukturen und Anforderungen hinsichtlich der darin enthaltenen Informationen, obwohl beide dazu dienen, Anlegern eine verständliche Übersicht über das jeweilige Anlageprodukt zu geben.
Es ist wichtig , so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen, zu betonen, dass sowohl VIB als auch WIB nicht die ausführlichen Prospekte ersetzen, die für viele Anlageprodukte erforderlich sind. Sie sollen jedoch den Anlegern helfen, eine informierte Entscheidung zu treffen, indem sie die wichtigsten Informationen auf einen Blick bieten.
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