Morgen tritt die Verordnung der FMA über die videogestützte Online-Identifikation von Kunden in Kraft. Damit ist auch österreichischen Finanzmarktteilnehmern wie etwa Banken, Versicherungen und Wertpapierfirmen die „Videoidentifizierung“ gestattet, um die Identität von Kunden festzustellen und ihre Legitimation zu überprüfen. Auf der Basis des jüngst verabschiedeten Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes definiert die FMA in der Online-Identifikationsverordnung (Online-IDV) Sicherungsmaßnahmen zur Verringerung der Risiken, die aus der physischen Abwesenheit des Kunden für die Identitätsfeststellung und -überprüfung resultieren.
Gemäß der Online-Identifikationsverordnung gelten folgende Voraussetzungen für die Videoidentifizierung:
- Das verpflichtete Unternehmen hat vom potenziellen Kunden und von seinem amtlichen
- Lichtbildausweis sogenannte Screenshots anzufertigen.
Der potenzielle Kunde hat seinen amtlichen Lichtbildausweis vor der Kamera in einer Weise - horizontal und vertikal zu kippen, dass die holographischen Sicherheitsmerkmale durch speziell geschulte Mitarbeiter überprüft werden können.
Der Mitarbeiter hat zudem durch entsprechende Präsentation des amtlichen Lichtbildausweises vor der Kamera die Unversehrtheit und die Seriennummer des Dokuments zu überprüfen.
Die Online-Identifikation ist seitens des verpflichteten Unternehmens in einem abgetrennten, - mit einer Zugangskontrolle ausgestatteten Raum durchzuführen.
Das Verfahren ist abzubrechen, wenn eine visuelle Überprüfung des potenziellen Kunden oder - des amtlichen Lichtbildausweises nicht möglich ist oder wenn sich sonstige Unsicherheiten ergeben.
Mit der Online-Identifikationsverordnung trägt die FMA sowohl der zunehmenden Digitalisierung des Finanzsektors und dem Kundenwunsch, neue Geschäftsbeziehungen online einzugehen, als auch der gesetzlichen Notwendigkeit zur zweifelsfreien Identitätsfeststellung Rechnung.
Rückfragehinweis für Journalisten:
Mag. Tiemon Kiesenhofer, MBA
+43/(0)1/24959-6010
+43/(0)676/882 49 610
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