Das EuGH-Urteil zum „Recht auf Vergessen“ im Netz erreicht weite Teile der Bevölkerung: Die Mehrheit der Bürger wollen unliebsame Suchergebnisse bei Google löschen lassen. So einfach wie gedacht wird das aber wohl nicht in die Wirklichkeit umzusetzen sein. Grundsätzlich wird Google erst dann etwas löschen, wenn ein entsprechender schriftlicher Antrag eingegangen ist von Seiten des Betroffenen. Dann wird sich Google das Suchergebnis anschauen wie alt das denn ist…………unter 10 Jahren hat man da kaum eine Chance eine Eintragung löschen zu lassen. Der Urteilsgegenständliche Eintrag war bereits 15 Jahre alt. Das wird bei so mancher Diskussion gerne vergessen. Eintragungen die ein paar Monate oder paar Jahre alt sind werdend a kaum eine Chance haben. Vielleicht macht Google ja noch ein Geschäftsmodell daraus und nimmt für die Bearbeitung der Löschung eine Aufwandsentschädigung.
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