Abschrift (Telekopie gemäß § 169 Abs. 3 ZPO) Az. 13 O 316/17 Landgericht Düsseldorf
Beschluss
In dem Rechtsstreit
des Herrn Gernot Krawinkel, Hochstadenstraße 70, 41189 Mönchengladbach,
Klägers,
Prozessbevollmächtigte: | Rechtsanwälte TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Einhornstraße 21, 72138 Kirchentellinsfurt, |
gegen
1. |
die HVT HanseVermögen Treuhand-, Service- und Verwaltungsgesellschaft mbH, vertr. d. d. Gf. Frau Ivonne Kupke, Tinsdaler Kirchenweg 275 A, 22559 Hamburg, |
2. |
Frau Monica Galba, Hüttenweg 9, 14195 Berlin, |
3. |
die POC Verwaltungs GmbH, vertr. d. d. Gf. Edmund Kockartz und Klaus Christochowitz, Zur Wasserburg 24, 40764 Langenfeld (Rheinland), |
4. |
die POC Growth Verwaltungs GmbH, vertr. d. d. Gf. Edmund Kockartz und Klaus Christochowitz, Zur Wasserburg 24, 40764 Langenfeld (Rheinland), |
Beklagten,
Prozessbevollmächtigte | zu 1-4: Rechtsanwälte Severin, Knesbbeckstraße 3, 10623 Berlin, |
Gemäß § 3 Abs. 2 KapMuG wird folgender Musterverfahrensantrag im Bundesanzeiger bekannt gemacht:
1. vollständige Bezeichnung der Beklagten und ihrer gesetzlichen Vertreter
HVT HanseVermögen Treuhand-, Service- und Verwaltungsgesellschaft mbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Ivonne Knupke, Tinsdaler Kirchenweg 275A, 22559 Hamburg,
Beklagte zu 1., |
Monica Galba, Hüttenweg 9, 14195 Berlin Steglitz-Zehlendorf,
Beklagte zu 2., |
POC Verwaltungs GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Edmund Kockartz und Klaus Christochowitz, zur Wasserburg 24, 40764 Langenfeld,
Beklagte zu 3., |
POC Growth Verwaltungs GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Edmund Kockartz und Klaus Christochowitz, zur Wasserburg 24, 40764 Langenfeld,
Beklagte zu 4., |
2. Bezeichnung des Anbieters
POC Energy Solutions GmbH, Berlin
3. Bezeichnung des Prozessgerichts
Landgericht Düsseldorf
4. Aktenzeichen des Prozessgerichts
13 O 316/17
5. Feststellungsziele des Musterverfahrensantrags
Es wird festgestellt, dass der Verkaufsprospekt zur Beteiligung POC Growth GmbH & Co. KG in der Fassung vom 10.12.2010
(1.) |
nicht hinreichend über die kapitalmäßigen und personellen Verflechtungen informiert, |
(2.) |
nicht hinreichend über die Risiken aus Finanzierungsverträgen informiert. |
6. knappe Darstellung des vorgetragenen Lebenssachverhalts
Der Kläger macht gegen die Beklagten Schadensersatzansprüche wegen einer auf Prospektfehlern beruhenden fehlerhaften Aufklärung im Vorfeld einer treuhänderischen Beteiligung an der POC Growth GmbH & Co. KG geltend. Grundlage des Entschlusses des Klägers zum Beitritt war der o.g. Verkaufsprospekt. Die Beklagten zu 1. und 4. sind Gründungskommanditistinnen der POC Growth GmbH & Co. KG. Die Beklagte zu 1. ist Treuhandgesellschafterin.
7. Zeitpunkt des Eingangs des Musterverfahrensantrags beim Prozessgericht
Der ursprünglich am 19.06.2017 beim Landgericht Hamburg eingegangene Musterverfahrensantrag ging aufgrund Verweisung beim Landgericht Düsseldorf am 11.10.2017 ein.
Düsseldorf, 08.02.2018
13. Zivilkammer
Dr. Papst Vorsitzender Richter am Landgericht |
Dr. Pitzen Richter am Landgericht |
Dr. Freiherr Göler von Ravensburg Richter |
Abschrift (Telekopie gemäß § 169 Abs. 3 ZPO)
13 O 304/17
Landgericht Düsseldorf
Beschluss
In dem Rechtsstreit
Klinger gegen HVT HanseVermögen Treuhand- Service- und Verwaltungsgesellschaft mbH u.a.
Gemäß § 3 Abs. 2 KapMuG wird folgender Musterverfahrensantrag im Bundesanzeiger bekannt gemacht:
1. vollständige Bezeichnung der Beklagten und ihrer gesetzlichen Vertreter
HVT HanseVermögen Treuhand-, Service- und Verwaltungsgesellschaft mbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Ivonne Knupke, Tinsdaler Kirchenweg 275A, 22559 Hamburg,
Beklagte zu 1., |
POC Verwaltungs GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Edmund Kockartz und Klaus Christochowitz, zur Wasserburg 24, 40764 Langenfeld,
Beklagte zu 2. |
2. Bezeichnung des von dem Musterverfahrensantrag betroffenen Emittenten von Wertpapieren oder Anbieters von sonstigen Vermögensanlagen
Conservative Oil Corporation, Calgary (Kanada)
3. Bezeichnung des Prozessgerichts
Landgericht Düsseldorf
4. Aktenzeichen des Prozessgerichts
13 O 304/17
5. Feststellungsziele des Musterverfahrensantrags
Es wird festgestellt, dass der Verkaufsprospekt zur Beteiligung POC Zwei GmbH & Co. KG in der Fassung des Nachtrags Nr. 1 vom 08.04.2010 unrichtig, irreführend und unvollständig ist. Insbesondere wird festgestellt, dass der Verkaufsprospekt
(1.) |
nicht hinreichend über die kapitalmäßigen und personellen Verflechtungen informiert, |
(2.) |
nicht hinreichend über die Risiken aus Finanzierungsverträgen informiert. |
6. knappe Darstellung des vorgetragenen Lebenssachverhalts
Der Kläger macht gegen die Beklagten Schadensersatzansprüche wegen einer auf Prospektfehlern beruhenden fehlerhaften Aufklärung im Vorfeld einer treuhänderischen Beteiligung an der POC Zwei GmbH & Co. KG geltend. Dem Kläger wurde vor Zeichnung der Beteiligung der Verkaufsprospekt übersandt. Er nahm ihn zur Kenntnis und entschloss sich auf Grundlage dessen zum Beitritt. Die Beklagten sind Gründungskommanditistinnen der POC Zwei GmbH & Co. KG. Die Beklagte zu 1. ist Treuhandgesellschafterin.
7. Zeitpunkt des Eingangs des Musterverfahrensantrags beim Prozessgericht
Der ursprünglich am 23.06.2017 beim Landgericht Hamburg eingegangene Musterverfahrensantrag ging aufgrund Verweisung beim Landgericht Düsseldorf am 25.09.2017 ein.
Düsseldorf, 06.02.2018 |
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13. Zivilkammer | ||
Dr. Papst Vorsitzender Richter am Landgericht |
Dr. Pitzen Richter am Landgericht |
Dr. Freiherr Göler von Ravensburg Richter |
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