Startseite Allgemeines Viel Arbeit für POC
Allgemeines

Viel Arbeit für POC

Teilen

Abschrift (Telekopie gemäß § 169 Abs. 3 ZPO) Az. 13 O 316/17 Landgericht Düsseldorf

Beschluss

In dem Rechtsstreit

des Herrn Gernot Krawinkel, Hochstadenstraße 70, 41189 Mönchengladbach,

Klägers,

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte TILP
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
Einhornstraße 21, 72138 Kirchentellinsfurt,

gegen

1.

die HVT HanseVermögen Treuhand-, Service- und Verwaltungsgesellschaft mbH, vertr. d. d. Gf. Frau Ivonne Kupke, Tinsdaler Kirchenweg 275 A, 22559 Hamburg,

2.

Frau Monica Galba, Hüttenweg 9, 14195 Berlin,

3.

die POC Verwaltungs GmbH, vertr. d. d. Gf. Edmund Kockartz und Klaus Christochowitz, Zur Wasserburg 24, 40764 Langenfeld (Rheinland),

4.

die POC Growth Verwaltungs GmbH, vertr. d. d. Gf. Edmund Kockartz und Klaus Christochowitz, Zur Wasserburg 24, 40764 Langenfeld (Rheinland),

Beklagten,

Prozessbevollmächtigte zu 1-4: Rechtsanwälte Severin,
Knesbbeckstraße 3, 10623 Berlin,

Gemäß § 3 Abs. 2 KapMuG wird folgender Musterverfahrensantrag im Bundesanzeiger bekannt gemacht:

1. vollständige Bezeichnung der Beklagten und ihrer gesetzlichen Vertreter

HVT HanseVermögen Treuhand-, Service- und Verwaltungsgesellschaft mbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Ivonne Knupke, Tinsdaler Kirchenweg 275A, 22559 Hamburg,

Beklagte zu 1.,

Monica Galba, Hüttenweg 9, 14195 Berlin Steglitz-Zehlendorf,

Beklagte zu 2.,

POC Verwaltungs GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Edmund Kockartz und Klaus Christochowitz, zur Wasserburg 24, 40764 Langenfeld,

Beklagte zu 3.,

POC Growth Verwaltungs GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Edmund Kockartz und Klaus Christochowitz, zur Wasserburg 24, 40764 Langenfeld,

Beklagte zu 4.,

2. Bezeichnung des Anbieters

POC Energy Solutions GmbH, Berlin

3. Bezeichnung des Prozessgerichts

Landgericht Düsseldorf

4. Aktenzeichen des Prozessgerichts

13 O 316/17

5. Feststellungsziele des Musterverfahrensantrags

Es wird festgestellt, dass der Verkaufsprospekt zur Beteiligung POC Growth GmbH & Co. KG in der Fassung vom 10.12.2010

(1.)

nicht hinreichend über die kapitalmäßigen und personellen Verflechtungen informiert,

(2.)

nicht hinreichend über die Risiken aus Finanzierungsverträgen informiert.

6. knappe Darstellung des vorgetragenen Lebenssachverhalts

Der Kläger macht gegen die Beklagten Schadensersatzansprüche wegen einer auf Prospektfehlern beruhenden fehlerhaften Aufklärung im Vorfeld einer treuhänderischen Beteiligung an der POC Growth GmbH & Co. KG geltend. Grundlage des Entschlusses des Klägers zum Beitritt war der o.g. Verkaufsprospekt. Die Beklagten zu 1. und 4. sind Gründungskommanditistinnen der POC Growth GmbH & Co. KG. Die Beklagte zu 1. ist Treuhandgesellschafterin.

7. Zeitpunkt des Eingangs des Musterverfahrensantrags beim Prozessgericht

Der ursprünglich am 19.06.2017 beim Landgericht Hamburg eingegangene Musterverfahrensantrag ging aufgrund Verweisung beim Landgericht Düsseldorf am 11.10.2017 ein.

Düsseldorf, 08.02.2018

13. Zivilkammer

Dr. Papst
Vorsitzender Richter am Landgericht
Dr. Pitzen
Richter am Landgericht
Dr. Freiherr Göler von Ravensburg
Richter

Abschrift (Telekopie gemäß § 169 Abs. 3 ZPO)

13 O 304/17

Landgericht Düsseldorf

Beschluss

In dem Rechtsstreit
Klinger gegen HVT HanseVermögen Treuhand- Service- und Verwaltungsgesellschaft mbH u.a.

Gemäß § 3 Abs. 2 KapMuG wird folgender Musterverfahrensantrag im Bundesanzeiger bekannt gemacht:

1. vollständige Bezeichnung der Beklagten und ihrer gesetzlichen Vertreter

HVT HanseVermögen Treuhand-, Service- und Verwaltungsgesellschaft mbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Ivonne Knupke, Tinsdaler Kirchenweg 275A, 22559 Hamburg,

Beklagte zu 1.,

POC Verwaltungs GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Edmund Kockartz und Klaus Christochowitz, zur Wasserburg 24, 40764 Langenfeld,

Beklagte zu 2.

2. Bezeichnung des von dem Musterverfahrensantrag betroffenen Emittenten von Wertpapieren oder Anbieters von sonstigen Vermögensanlagen

Conservative Oil Corporation, Calgary (Kanada)

3. Bezeichnung des Prozessgerichts

Landgericht Düsseldorf

4. Aktenzeichen des Prozessgerichts

13 O 304/17

5. Feststellungsziele des Musterverfahrensantrags

Es wird festgestellt, dass der Verkaufsprospekt zur Beteiligung POC Zwei GmbH & Co. KG in der Fassung des Nachtrags Nr. 1 vom 08.04.2010 unrichtig, irreführend und unvollständig ist. Insbesondere wird festgestellt, dass der Verkaufsprospekt

(1.)

nicht hinreichend über die kapitalmäßigen und personellen Verflechtungen informiert,

(2.)

nicht hinreichend über die Risiken aus Finanzierungsverträgen informiert.

6. knappe Darstellung des vorgetragenen Lebenssachverhalts

Der Kläger macht gegen die Beklagten Schadensersatzansprüche wegen einer auf Prospektfehlern beruhenden fehlerhaften Aufklärung im Vorfeld einer treuhänderischen Beteiligung an der POC Zwei GmbH & Co. KG geltend. Dem Kläger wurde vor Zeichnung der Beteiligung der Verkaufsprospekt übersandt. Er nahm ihn zur Kenntnis und entschloss sich auf Grundlage dessen zum Beitritt. Die Beklagten sind Gründungskommanditistinnen der POC Zwei GmbH & Co. KG. Die Beklagte zu 1. ist Treuhandgesellschafterin.

7. Zeitpunkt des Eingangs des Musterverfahrensantrags beim Prozessgericht

Der ursprünglich am 23.06.2017 beim Landgericht Hamburg eingegangene Musterverfahrensantrag ging aufgrund Verweisung beim Landgericht Düsseldorf am 25.09.2017 ein.

Düsseldorf, 06.02.2018

13. Zivilkammer
Dr. Papst
Vorsitzender Richter am Landgericht
Dr. Pitzen
Richter am Landgericht
Dr. Freiherr Göler von Ravensburg
Richter

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Ein typisches Chaos: Wie ein russisches Luftabwehrsystem angeblich ein aserbaidschanisches Flugzeug „versehentlich“ abschoss

Es gibt Tage, an denen selbst die absurdesten Verschwörungstheorien beinahe harmlos wirken...

Allgemeines

FTX

Ryan Salame und Caroline Ellison, zwei frühere Führungskräfte des Kryptowährungsunternehmens FTX, haben...

Allgemeines

Konzerne investieren Millionen, um Trumps Amtseinführung zu feiern

Fortune-500-Unternehmen, aufstrebende Krypto-Firmen und milliardenschwere Einzelpersonen beeilen sich, um die bevorstehende Amtseinführung...

Allgemeines

Hat der Vertrieb der DEGAG etwa Angst vor unserer IG-Degag?

Ach, Herr Ebner, was soll ich sagen – kreatives Marketing liegt Ihnen...