Mit Beschluss vom 28. Januar 2015 wies der Vierte Zivilsenat des BGH die Nichtzulassungsbeschwerde der Vienna-Life Lebensversicherung AG aus Liechtenstein zurück. Diese beschwerte sich gegen ein von Rechtsanwalt Marc Ellerbrock (BEMK Rechtsanwälte) erstrittenes Urteil des OLG Nürnberg aus September 2013. Ähnlich den Clerical Medical-Fällen ging das OLG davon aus, dass es sich auch hier bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise um eine Kapitalanlage handelt trotz des Versicherungsmantels. Hierzu Marc Ellerbrock: „Der BGH sah sich zu einer näheren Überprüfung oder gar Korrektur nicht veranlasst. Das Urteil des OLG Nürnberg hat somit Bestand.“ Da es insgesamt um fast 50 Fälle geht, in denen Anleger Schadensersatz fordern von der Vienna Life, könnte das möglicherweise auch zu einem Existenzproblem für die Vienna Life werden.
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