Auch das Unternehmen Vienna Life Lebensversicherungs AG aus Liechtenstein gehört zu den Anbietern von Nettopolicen, und auch dieses Unternehmen hat immer wieder Probleme mit erfindungsreichen Anwälten, die versuchen, vom Kunden ein Mandat zu ergattern.
Das ist völlig legitim, aber macht das Geschäft von Unternehmen aus der Versicherungsbranche, die Nettopolicen anbieten, eben nicht ganz so einfach. Streitpunkt bei diesen Nettopolicen ist oft die Beratungshonorarvereinbarung, die die Vermittler mit den Kunden abschließen.
Manch einer verspürt nach einiger Zeit kein Interesse mehr, die Lebensversicherung fortzuführen, hat aber dann das Problem, dass die Vereinbarung zum Beratungshonorar eine separate Vereinbarung ist, die dann eben nicht automatisch mit der Lebensversicherung gekündigt wird, sondern weiterhin bezahlt werden muss.
Der beratene Kunde hat hier einen separaten Vertrag mit dem Berater abgeschlossen, unabhängig von der Lebensversicherung. Bezahlt er diese Vereinbarung nicht weiter, kann der Berater den Kunden sogar auf Erfüllung verklagen, denn er hat ja die Leistung erbracht, die zum Abschluss des geführt hatte.
Parallel haben Versicherungen wie die Vienna Life auch Produkte in Kombination mit einer Lebensversicherung angeboten. Auch diese Kombi-Produkte haben oft für anwaltschaftlichen Ärger beim Lebensversicherungsunternehmen geführt, nicht nur beim Unternehmen Vienna Life.
Trotzdem halten wir Nettopolicen für den kundenfreundlichsten Weg eine Lebensversicherung abzuschließen. Hier gibt es durch den Abschluss von zwei Verträgen auch die erforderliche Transparenz für den Kunden.
Vielleicht muss der Gesetzgeber hier einmal eine Honorarordnung für Finanz -und Versicherungsberater beschließen, um damit auch den Wildwuchs bei den Honorarvereinbarungen einzudämmen, gleichzeitig aber auch den Beratern dann Sicherheit zu geben, was ihr Honorar betrifft.
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