Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Vierte Änderung
der Richtlinien
zur Förderung junger Zuwanderinnen und Zuwanderer
zur Vorbereitung und Durchführung eines Hochschulstudiums
„Garantiefonds – Hochschulbereich (RL-GF-H)“
Die Richtlinien zur Förderung junger Zuwanderinnen und Zuwanderer zur Vorbereitung und Durchführung eines Hochschulstudiums „Garantiefonds – Hochschulbereich (RL-GF-H)“ vom 25. April 2019 (BAnz AT 16.05.2019 B4), die zuletzt durch die dritte Änderung der Richtlinien vom 22. August 2022 (BAnz AT 31.08.2022 B1) geändert worden sind, werden geändert.
In Nummer 9 wird der letzte Satz wie folgt geändert:
Die Richtlinien sind befristet bis zum 31. Dezember 2025.
Diese Änderung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2024 in Kraft.
502-2451-11/001*07
Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Im Auftrag
Frederik Jansen
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