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Vierte Änderung der Richtlinien zur Förderung junger Zuwanderinnen und Zuwanderer zur Vorbereitung und Durchführung eines Hochschulstudiums „Garantiefonds – Hochschulbereich (RL-GF-H)“ vom: 10.05.2024

Texler (CC0), Pixabay
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Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Vierte Änderung
der Richtlinien
zur Förderung junger Zuwanderinnen und Zuwanderer
zur Vorbereitung und Durchführung eines Hochschulstudiums
„Garantiefonds – Hochschulbereich (RL-GF-H)“

Vom 10. Mai 2024

Die Richtlinien zur Förderung junger Zuwanderinnen und Zuwanderer zur Vorbereitung und Durchführung eines Hochschulstudiums „Garantiefonds – Hochschulbereich (RL-GF-H)“ vom 25. April 2019 (BAnz AT 16.05.2019 B4), die zuletzt durch die dritte Änderung der Richtlinien vom 22. August 2022 (BAnz AT 31.08.2022 B1) geändert worden sind, werden geändert.

In Nummer 9 wird der letzte Satz wie folgt geändert:

Die Richtlinien sind befristet bis zum 31. Dezember 2025.

Diese Änderung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2024 in Kraft.

Berlin, den 10. Mai 2024

502-2451-11/​001*07

Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Im Auftrag
Frederik Jansen

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