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Vierte Biogas Falkenhagen Betriebs GmbH & Co. KG-schriftliches Verfahren

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der  Vierte Biogas Falkenhagen Betriebs GmbH & Co. KG (Registergericht: Amtsgericht
Leipzig HRA 16930), Geschäftszweig: der Erwerb, Bau und Betrieb einer Biogasanlage am  Standort Falkenhagen/Rapshagen sowie der Vertrieb von Strom, Wärme, Kälte und Biogas,  Am Kreuzweg 1, 16928 Falkenhagen, eingetragener Sitz: Leipzig, vertreten durch den
persönlich haftende Gesellschafterin AVS energy Management GmbH, Maxim-Gorki-Straße  5, 17321 Löcknitz, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Holger Zimmermann, Pfeilshofer Weg 40, 22391 Hamburg  wird die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben.

Das Verfahren wird nunmehr  im schriftlichen Verfahren fortgeführt. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen schriftlich bis zum 31.03.2016  bei dem Insolvenzverwalter unter Beifügung der die Forderungen belegenden Urkunden in Abdruck anzumelden.


Alle Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.


Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird  schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 InsO). Die angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 5 Abs. 2 InsO).


Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 28. April 2016.
Sollten Beschlussfassungen der Gläubiger über folgende Angelegenheiten erforderlich  sein, bedarf es der schriftlichen Antragstellung beim Insolvenzgericht bis 28. April
2016:
 Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57),
 Bestimmungen zur Zwischenrechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO),
 Einsetzung und Besetzung oder Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68
InsO),
 Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
 Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§
157 InsO),
 besondere Regelungen hinsichtlich der Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159
InsO),
 abweichende Regelungen hinsichtlich der Hinterlegungsstelle sowie der
Behandlung von Wertgegenständen (§ 149 InsO),
 Beantragung der Anordnung oder Aufhebung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272
InsO),
 Beantragung der Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit zu Rechtsgeschäften
des Schuldners im Rahmen einer Eigenverwaltung (§ 277 InsO),
 Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners zur Ausarbeitung eines
Insolvenzplans im Rahmen einer Eigenverwaltung (§ 284 InsO) und
 Anhörung der Gläubiger zum Fall der Feststellung von Masselosigkeit (§ 207
InsO).
Ferner ist über folgende besonders bedeutsame Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters (§ 160 InsO) im schriftlichen Verfahren zu entscheiden:
– die Gläubigerversammlung stimmt dem Verkauf der Grundstücke eingetragen im
Grundbuch von Perleberg Blatt 144 und 146, der technischen Anlagen und Maschinen zu
einem Kaufpreis von 1.375.600,00 EUR gemäß Kaufvertrag vom 02.02.2016 an die
NordMethan Produktion 4 GmbH zu.
– der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, zum Zwecke des Forderungseinzuges,
der Durchsetzung von Anfechtungs- und Haftungsansprüchen Prozesse zu führen und
Rechtsstreite anhängig zu machen. Außerdem wird der Insolvenzverwalter ermächtigt,
Vergleiche zu schließen.
Soweit zu den besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des
Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten
Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3
InsO).
Die Insolvenztabelle mit den Forderungsanmeldungen sowie den beigefügten Unterlagen
ist ab dem 14.04.2016 bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages zur Einsicht der
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Karl-Marx-Straße 18a,
16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niedergelegt. Prüfungsstichtag
ist der 28. April 2016.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum
Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 28. April 2016 bei dem Insolvenzgericht
schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer
angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen
Forderung bestritten wird, anzugeben. Sollte zwischen Ablauf der Anmeldefrist und dem
Prüfungsstichtag eine Forderung angemeldet werden, wird diese mitgeprüft, sofern
hiergegen seitens des Insolvenzverwalters, der Insolvenzgläubiger oder des Schuldners
kein Widerspruch erhoben wird. Verspätet eingehende Widersprüche finden keine
Beachtung. Wird gegen eine angemeldete Forderung seitens des Insolvenzverwalters oder
eines Insolvenzgläubigers kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das
Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO). Vertreter von
Gläubigern haben ihre Vollmachten einzureichen oder spätestens zum Prüfungsstichtag
vorzulegen.
Dem Insolvenzverwalter wird aufgegeben, in Abständen von 6 Monaten ab dem
Prüfungsstichtag schriftlich zu den Insolvenzakten über den Sachstand und die
Geschäftsführung zu berichten.
Neuruppin, den 18.12.2015
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