In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vierte Biogas Falkenhagen GmbH & Co.
KG (Registergericht: Amtsgericht Leipzig HRA 16930), Geschäftszweig: der Erwerb, Bau
und Betrieb einer Biogasanlage am Standort Falkenhagen/Rapshagen sowie der Vertrieb
von Strom, Wärme , Kälte und Biogas aus dieser Anlage und alle sonstigen hiermit
zusammenhängenden Geschäfte, Am Kreuzweg 1, 16928 Falkenhagen, eingetragener Sitz:
Leipzig, vertreten durch den persönlich haftende Gesellschafterin AVS energy
Management GmbH, Maxim-Gorki-Straße 5, 17321 Löcknitz, vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Holger Zimmermann wurde am 18.12.2015, um 10:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Gerrit Hölzle,
Martinistr. 1, 28195 Bremen. Es wurde für das Hauptverfahren das mündliche Verfahren
angeordnet. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts
des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird und Termin
zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am Freitag, 26. Februar 2016, 11:15 Uhr,
Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, Saal 325 (Berichts- und Prüftermin). Der
Termin dient zugleich zur möglichen Beschlussfassung der Gläubiger über:
Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57)
Bestimmungen zur Zwischenrechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
Einsetzung und Besetzung oder Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68
InsO),
Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§
157 InsO)
besondere Regelungen hinsichtlich der Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159
InsO)
abweichende Regelungen hinsichtlich der Hinterlegungsstelle sowie der
Behandlung von Wertgegenständen (§ 149 InsO)
– Beantragung der Anordnung oder Aufhebung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272
InsO)
– Beantragung der Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit zu Rechtsgeschäften
des
Schuldners im Rahmen einer Eigenverwaltung (§ 277 InsO)
– Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners zur Ausarbeitung eines
Insolvenzplans
im Rahmen einer Eigenverwaltung (§ 284 InsO)
– eine Fortführung oder Stilllegung des Unternehmens (§ 157 InsO)
– eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert
(§§ 162, 163 InsO)
Ferner ist in dem Termin über folgende besonders bedeutsame Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters (§ 160 InsO) zu beschließen:
– die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand
– die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners, des
Warenlagers im Ganzen
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil
(Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der Termin dient außerdem zur Anhörung der Gläubigerversammlung zum Fall der
Feststellung von Masselosigkeit (§ 207 InsO).
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das
Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO). Vertreter von
Gläubigern haben ihre Vollmachten einzureichen oder spätestens im Termin vorzulegen.
Anmeldefrist: 27.01.2016
Neuruppin, den 18.12.2015
15 IN 165/15
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