In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vierundzwanzigste Oceanus Schiffahrts-GmbH (Registergericht: AG Hamburg HRB 127194), Marienthaler Straße 17, 24340 Eckernförde, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Koch
– Verfahrensbevollmächtigter: HAPP LUTHER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Haferweg 24, 22769 Hamburg -,
wurde am 25.04.2014, 11:00 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Hendrik Gittermann, Gänsemarkt 45, 20345 Hamburg.
Berichtstermin und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen sind anberaumt auf Mittwoch, 2. Juli 2014, 11:30 Uhr, Raum B031, im Gerichtsgebäude Boostedter Straße 26;
TO: Verwalterbericht, Entscheidungen über den Fortgang des Verfahrens einschließlich Wahlen, Verschiedenes, Forderungsprüfungen. Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle der Beschlussunfähigkeit die Zustimmung der Gläubigerversammlung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen gemäß § 160 Abs. I InsO als erteilt gilt.
Forderungen sind nach §§ 28 Abs. 1, 174 InsO bis zum 11.06.2014 bei dem Verwalter in zwei Stücken unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen etc. anzumelden.
Gläubiger werden gem. § 28 Abs. 2 InsO aufgefordert, dem Verwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Die schuldhafte Unterlassung oder Verzögerung der Anzeige der Rechte kann Schadenersatzforderungen auslösen.
Schuldbefreiende Leistungen sind nur an den Verwalter möglich.
Neumünster, 30. April 2014
Amtsgericht Neumünster, 93 IN 8/14
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