Asset verkauft, es bleiben nur noch Schulden übrig für die Gesellschaft. Ob die Anleger was vom Erlös des Schiffsverkaufs abbekommen haben? Blöde Frage, oder?
Vierzigste Fehn Schiffahrts GmbH & Co KG
Leer
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
31.12.2015 EUR |
31.12.2014 EUR |
|
A. Sachanlagen | 0,00 | 4.083.678,00 |
B. Umlaufvermögen | 54.346,22 | 163.522,13 |
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 8.548,99 | 135.137,82 |
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 45.797,23 | 2.212,64 |
C. nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten | 170.439,60 | 0,00 |
Bilanzsumme, Summe Aktiva | 224.785,82 | 4.280.054,88 |
Passiva |
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31.12.2015 EUR |
31.12.2014 EUR |
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A. Eigenkapital | 0,00 | 214.683,79 |
B. Rückstellungen | 10.923,00 | 13.223,00 |
C. Verbindlichkeiten | 213.862,82 | 4.212.148,09 |
Bilanzsumme, Summe Passiva | 224.785,82 | 4.280.054,88 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 der Vierzigste Fehn Schiffahrts GmbH & Co. KG, Leer, wird nach den gesetzlichen Vorschriften des HGB und des Gesellschaftsvertrages erstellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft & Co. gemäß § 267 Abs. 1 HGB i. V. m. § 264a Abs. 1 HGB auf.
Von den Erleichterungen des § 326 HGB bei der Offenlegung wird Gebrauch gemacht. Größenabhängige Erleichterungen, die bei der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen wurden, werden bei der Offenlegung nachgeholt.
Von der Aufstellung eines Lageberichtes hat die Gesellschaft abgesehen.
Die Geschäftsführung hat das MS „Pollux“ gemäß Memorandum of Agreement vom 7. Oktober 2015 verkauft. Die Übergabe des Schiffes erfolgte gemäß Protocol of Delivery am 26. Oktober 2015.
Das MS „Polaris“ wurde von der Geschäftsführung gemäß Memorandum of Agreement vom 7. Oktober 2015 verkauft. Die Übergabe des Schiffes erfolgte gemäß Protocol of Delivery am 12. Oktober 2015.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden unverändert zum Vorjahr angewandt (Stetigkeitsgebot).
Die Zahlen des Geschäftsjahres sind mit denen des Vorjahres aufgrund der Veräußerungen der Frachtschiffe MS „Fehn Pollux“ und MS „Fehn Polaris“ im Oktober 2015 nicht vergleichbar.
Das Anlagevermögen wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens wurden linear abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit Nennwerten angesetzt.
Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung erfolgt gemäß § 256a HGB bei den kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten (Restlaufzeit bis zu einem Jahr) mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden die Forderungen mit dem Briefkurs am Entstehungstag bzw. mit dem höheren Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag sowie die Verbindlichkeiten mit dem Geldkurs am Entstehungstag bzw. dem niedrigeren Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet. Liegt der Kurs der Fremdwährungsverbindlichkeit am Abschlussstichtag unter dem Kurs am vorangegangenen Abschlussstichtag, jedoch über dem Kurs am Entstehungstag, so wird der Stichtagskurs angesetzt.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Die Gesellschaft hat gemäß § 266 Abs. 1 S. 3 HGB im Rahmen der Offenlegung von der größenabhängigen Erleichterung Gebrauch gemacht und lediglich eine verkürzte Bilanz aufgestellt.
Anlagevermögen
Auf die Aufstellung eines Anlagegitters (§ 268 Abs. 2 HGB) wird gemäß § 274 a Nr. 1 HGB verzichtet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr.
Eigenkapital
Das Kommanditkapital beträgt EUR 201.000,00 (Vorjahr: EUR 201.000,00).
Auf die Gesellschafter entfallen bis zum Abschlussstichtag Entnahmen (direkt zuzurechnende Auszahlungen) in Höhe von insgesamt EUR 200.000,00 (Vorjahr: EUR 0,00); in diesem Zusammenhang verweisen wir auf § 172 Abs. 4 HGB.
Der Posten setzt sich wie folgt zusammen:
2015 EUR |
2014 EUR |
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I. Kapitalanteile von Kommanditisten | 1.000,00 | 41.000,00 |
II. Kapitalrücklage | 0,00 | 160.000,00 |
III. Verlustvortrag | -146.316,21 | -5.673,69 |
III. Jahresfehlbetrag | -25.123,39 | -140.642,52 |
IV. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditisten | 170.439,60 | 0,00 |
Summe | 0,00 | 54.683,79 |
Verbindlichkeiten
Es sind nur Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr vorhanden.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern enthalten solche aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 44.378,27 (Vorjahr: EUR 83.864,80) und sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 155.878,30 (Vorjahr: EUR 898.127,78).
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Auf die Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung wird gemäß der größenabhängigen Erleichterung nach § 326 Abs. 1 S. 1 HGB verzichtet. Des Weiteren wird gemäß § 326 Abs. 1 S. 2 HGB auf die Angaben im Anhang, welche die Gewinn- und Verlustrechnung betreffen, verzichtet.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung erfolgt durch die Geschäftsführer der Komplementär-GmbH:
Herrn Manfred Müller, Hesel, und
Herrn Matthias Hesse, Moormerland.
Komplementärin
Persönlich haftende Gesellschafterin der Vierzigste Fehn Schiffahrts GmbH & Co. KG ist die Fehn Maritim GmbH, Leer, mit einem Stammkapital von EUR 25.000,00.
Leer, den 2. Juni 2016
gez. Manfred Müller, Geschäftsführer
gez. Matthias Hesse, Geschäftsführer
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