Die Finanzaufsicht BaFin ermittelt gegen die VIPCOIN-Finanzportal GmbH, die die Handelsplattform vipcoin.ch betreibt. Die im österreichischen Wien ansässige Gesellschaft wird verdächtigt, ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen anzubieten. Sie nimmt Zahlungen in Kryptowährung entgegen. Dafür übernimmt sie mithilfe einer Fernsteuerungssoftware die Kontrolle über die Rechner der potenziellen Opfer. Die VIPCOIN-Finanzportal GmbH macht auf ihrer Website zu ihrer Geschäftsführung und ihren Handelsregistereintragungen frei erfundene Angaben.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
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