visioncapitalltd.com: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website und warnt vor Identitätsdiebstahl
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website visioncapitalltd.com. Nach Erkenntnissen der Aufsicht werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten. Der unbekannte Betreiber tritt unter der Bezeichnung Vision Capital Limited auf. Er erweckt den Eindruck, dass es sich um eine Website der Vision Capital LLP oder Vision Capital Limited handele, die bei der britischen Finanzmarktaufsicht FCA („Financial Conduct Authority“) registriert sind. Dies ist falsch, es liegt ein Identitätsdiebstahl vor.
Darüber hinaus verfügt die BaFin über keine Anhaltspunkte für eine Verbindung der Website zu einem weiteren gleichnamigen Unternehmen, das bei der pakistanischen Finanzmarktaufsicht lizenziert ist.
Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.
Kommentar hinterlassen