VisualVest GmbH
Frankfurt am Main
Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB
zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Offenlegung des Gesellschafterbeschlusses nach § 264 Abs. 3 Nr. 1 HGB
Die Union Asset Management Holding AG, Frankfurt am Main, hat als alleinige Gesellschafterin der VisualVest GmbH mit Gesellschafterbeschluss vom 10. Dezember 2015 beschlossen gemäß § 264 Abs. 3 HGB auf die Aufstellung eines Anhangs und eines Lageberichts, auf die Erteilung eines Auftrags für eine Abschlussprüfung nach § 316 HGB sowie auf die Offenlegung des Jahresabschlusses und eines Lageberichtes der VisualVest GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 zu verzichten.
Mitteilung gem. § 264 Abs. 3 Nr. 4 b) HGB
Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Nr. 4 b) HGB wird mitgeteilt, dass die VisualVest GmbH von der Pflicht zur Offenlegung ihres Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 befreit ist.
Der Jahresabschluss der VisualVest GmbH wird in den Konzernabschluss der Union Asset Management Holding AG, Frankfurt am Main, HRB 47289 für das vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 laufende Geschäftsjahr einbezogen. Die Muttergesellschaft hat die Befreiung der VisualVest GmbH von der Offenlegung gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 4 a) HGB in deren Konzernanhang angegeben.
Die Union Asset Management Holding AG ist aufgrund eines bestehenden Gewinnabführungsvertrages gemäß § 302 AktG zur Übernahme von Verlusten verpflichtet.
Frankfurt am Main, im August 2016
VisualVest GmbH
Die Geschäftsführung
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